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2025-77_OU_Neustadt_B6_Umweltbaubegleitung_ex-post_Bekanntmachung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg · Nienburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 03_185825_318373veröffentlicht 24.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 292 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
71 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (14 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

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Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant den Ausbau der Ortsumge-hung Neustadt am Rübenberge der B 6. Der Ausbau der Bundesfernstraße ist zwischen der Anschlussstelle Himmelreich und der Anschlussstelle Hannoversche Straße (L 193) geplant und beinhal-tet die Erneuerung von sieben Bauwerken. Hierzu zählen die Leinebrücke sowie das Bauwerk über die DB-Strecke. Abschnittsweise wird die ausgebaute Straße mit Lärmschutzwänden versehen. Vorliegend werden Leistungen zur Umweltbaubegleitung (UBB) für das Projekt ausgeschrieben. Die Umweltbaubegleitung hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durchführung der Bauarbeiten unter umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Der Einsatz der UBB startet mit Zuschlagserteilung und erstreckt sich auf die gesamte Bauphase. Der Zeitplan sieht vor, dass der Planfeststellungsbeschluss in 10/2026 rechtskräftig ist. Aufgrund der prognostizierten Lebensdauer der Bahnbrücke erfolgt der Baubeginn hier bereits ab 10/25 mit Baumfällarbeiten in dem Bereich und anschließenden Bauvorbereitungsmaßnahmen.

Beschreibung des Loses

Im Streckenabschnitt zwischen der Anschlussstelle B 6/B 442-Himmelreich und der Anschlussstelle B 6/L 193 (Hannoversche Straße) weist die B 6 einen nicht dem Stand der Technik entsprechenden Re-gelquerschnitt sowie fehlende Ein-/Ausfädelungsstreifen an den Anschlussstellen auf, so dass aufgrund dieser Defizite und der baulichen Zustände eines Großteils der Bauwerke die Erneuerung aller Bauwerke und ein Umbau der B 6-Fahrbahn (OU Neustadt am Rübenberge) notwendig sind. Folgende weitere Aspekte sind bei der Erbringung der Leistung zwingend zu berücksichtigen: 1.1 Berücksichtigung der Auflagen aus der Baurechtserlangung (z.B. Planfeststellungsbeschluss, Ergänzungsbeschluss, Auflagen aus den Stellungnahmen der TÖBs, Vereinbarungen mit Dritten), dem Landschaftspflegerischen Begleitplan, UVS, Artenschutzrechtlichem Fachbeitrag. 1.2 Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasserschifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) 1.3 Abgrenzen der Leistungen bei Gemeinschaftsmaßnahmen 1.4 Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten; zur Integration der Umweltbelange ist ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den fachlich beteiligten Gewerken (in der Regel Erd- und Deckenbau, konstruktiver Ingenieurbau, Grunderwerb, Vermessung, Landschaftsbau usw.) erforderlich 1.5 Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Wasserbehörden, Forst) 1.6 Die Einwendungen und Stellungnahmen, die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens aufgetreten sind, sind zu berücksichtigen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) wird durch eine nachweislich qualifizierte Person/Gruppe an Personen wahrgenommen. Die Umweltbaubegleitung (UBB) hat die Aufgabe, die Vorbereitung und Durch-führung der Bauarbeiten unter Umwelt- und naturschutzfachlichen Aspekten beratend zu begleiten und zu kontrollieren. Eine weitere Aufgabe ist die Koordination unter Integration anderer fachlich Beteiligter im Bereich der Umweltplanung (insb. LAP). Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomischen Schäden und dienen der Unterstützung des Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen. Die UBB ist von kompetenten Fachleuten durchzuführen. Diese benötigen insbesondere umfassen-de Kenntnisse des Naturschutz- und Umweltrechtes, umfangreiches naturschutzfachliches Wissen, bauvertragliches und bautechnisches Grundwissen, praktische Baustellenerfahrung sowie Erfahrung im Projektmanagement und der -koordination sowie Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungs-geschick. Aufgabe der Umweltbaubegleitung ist die Kontrolle und Begleitung aller vorhabenspezifischen Maßnahmen. Darüber hinaus wird die Umsetzung von Umweltauflagen und das Einhalten all-gemeiner Standards zum Umweltschutz kontrolliert. Dies bezieht alle Schutzgüter die sich aus dem UVPG ergeben mit ein. Aufgaben der UBB umfassen insbesondere: - Kontrolle und fachliche Begleitung der vorgezogenen Maßnahmen - Kontrolle und fachliche Begleitung des Baugeschehens sowie der Kompensationsmaßnahmen - Kontrolle der Einhaltung von umweltfachlichen Standards, Fachnormen, technischen und landschaftspflegerischen Vermeidungsmaßnahmen sowie der Vorgaben aus dem Planfeststellungsbeschluss - im Bedarfsfall Einholen von Einschätzungen/Informationen bei Fachbehörden und/oder Fachgutachter, Verbänden usw. und Ausarbeitung von im Zuge des Baus ggf. notwendigen Anpassungen von Schutzmaßnahmen usw. - Prüfung der Ausführungsunterlagen auf die Umsetzung planfestgestellter Umweltauflagen - Begleitung der Erdbauarbeiten, Einweisung der Baufirmen bzgl. festgesetzter Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen - Erstellen eines für fachfremde Beteiligte verständlichen, übersichtlichen umweltfachlichen Bauleitfadens - regelmäßige, fortlaufende Dokumentation und Protokollierung der Tätigkeiten im Zuge der UBB, Beweissicherung - Kontrolle und Dokumentation der Herstellung aller festgesetzten Maßnahmen - Prüfung der Rekultivierungs- und Rückbaumaßnahmen aus umweltfachlicher Sicht - Zusammenarbeit und Austausch mit der örtlichen Bauüberwachung, Beratung und Information dieser Durch die Umweltbaubegleitung sollen außerdem ggf. während der Ausführungsplanung und Bauausführung auftretende, unvorhersehbare Konflikte mit Natur, Umwelt und artenschutzrechtlichen Belangen rechtzeitig erkannt werden. Für die vorliegende Leistungsanfrage zur UBB sind die nachfolgend aufgelisteten Maßnahmen des LBP relevant. In der Spalte Leistungsbild UBB sind die im Rahmen der UBB zu erbringenden Leistungen maßnahmenbezogen aufgeschlüsselt und bei der Ermittlung des Honorars entsprechend zu berücksichtigen: Zusätzlich wird die Bodenbaubegleitung ausgeschrieben, die Aufgaben der BBB umfassen: Definition der bodenschützenden Randbedingungen und Auflagen der Behörden. - Erstellen und Prüfen der notwendigen Planungs- und Datengrundlagen - Festlegen der aus Bodenschutzsicht notwendigen Maßnahmen - Erstellen von bodenkundlichen Ausführungsplänen (z.B. Festlegungen von Flächen und Umsetzung für Bodenabtrag und Einbau, Rekultivierungsziele, etc.) - Teilnahme an Bausitzungen - Beraten bei der Bauausführung vor Ort (z.B. Beurteilen von Bodenfeuchte und Einsatzgrenzen für Baumaschinen - Kontrolle der Bauausführung Vor Beginn der Bauarbeiten ist ein Bodenschutzkonzept nach DIN 19639 zu erstellen. Das Bodenschutzkonzept bildet für alle Phasen des Bauvorhabens die notwendigen Daten, Auswirkungen und Maßnahmen zum baubegleitenden Bodenschutz einschließlich der Vermittlung von In-formationen und die Dokumentation ab. Es beschreibt das zeitliche und räumliche Management textlich und durch großmaßstäbliche Pläne (Bodenschutzplan). Dazu werden Daten über Bodenei-genschaften, -funktionen und -empfindlichkeiten ausgewertet und mit Informationen über Baumaß-nahmen, Bauzeiten und Baubedarfsflächen zusammengeführt. Für Teilabschnitt "DB-Brücke" ist bereits ein Bodenschutzkonzept beauftragt. Daher wird nur die Bodenbaubegleitung für diesen Teilabschnitt beauftragt.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
71 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RL01#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bosch & Partner GmbH, Hannover5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 2, Dez. 24nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 19.01.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 71b6dcdd-ba4c-451d-a66b-acb91c1b5c92.