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2025-107_L16_und_B3_Objekt-_und_Tragwerksplanung_bes._Leistungen_mehrere_Bauwerke_ex-Post_Bekanntmachung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32 · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 03_013443_319956veröffentlicht 16.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

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Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30453, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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  1. Veröffentlichung
    vor 9 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr plant, auf der Landesstraße L 16 in der Ortschaft Ditzumerhammrich, Gemeinde Bunde, das Bestandsbauwerk L16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief durch einen Ersatzneubau zu ersetzen. Das Bauwerk überführt die Landesstraße L16 über den Wasserlauf des Ditzum-Bunder Sieltiefs und verbindet die Ortschaften Oldendorp und Ditzumerverlaat. Das Bauwerk verbindet zudem die Landestraße L 16 mit der Kreisstraße K 42. Die Verkehrstärke in diesem Abschnitt der L 16 betrug im Jahr 2021 800 Kfz/24h mit einem Schwerlastanteil von unter 2 %. Das Bauwerk L 16 ü. Wl. Ditzum-Bunder Sieltief wurde im Zuge einer Nachrechnung aus dem Jahr 2019 von der Bk 45 auf die Bk 30 herabgestuft und mit einer Restnutzungsdauer bis 2039 versehen. Aus diesen Gründen ist das Bauwerk durch einen Neubau zu ersetzen. Im Zuge der Gesamtmaßnahme "B3 Ortsumgehung (OU) Elstorf mit Zubringer A26" sind zur Querung untergeordneter Verkehrswege und Gewässer mehrere Ingenieurbauwerke vorgesehen. Hierzu zählen auch die Bauwerke 2.04 Unterführung Daerstorfer Stadtweg bei Bau-km 132+727,444 sowie 3.06 Unterführung Schützenstraße bei Bau-km 135+629,228. Beide Bauwerke dienen der kreuzungsfreien Führung der B3 OU Elstorf über die jeweiligen Gemeindestraßen und gewährleisten die dauerhafte Anbindung des nachgeordneten Wegenetzes. Die Trasse der B3 OU Elstorf verläuft westlich der Ortslagen Ovelgönne, Ketzendorf und Elstorf und verbindet die B73 im Norden mit der bestehenden B3 südlich von Elstorf. Sie bildet damit einen leistungsfähigen Abschnitt der B3 neu und übernimmt eine wichtige Zubringerfunktion zwischen den Bundesautobahnen A26 und A1. Die Ingenieurbauwerke fügen sich konstruktiv und gestalterisch in das Gesamtprojekt ein und sichern die Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der Neubaustrecke. Grundlage der Vergabe ist die "Vergabeverordnung" (VgV) in Verbindung mit dem "Handbuch für die Vergabe und Ausführung von freiberuflichen Leistungen im Straßen- und Brückenbau" (HVA F-StB), Ausgabe März 2022. Die Ingenieurleistungen werden nach der "Honorarordnung für Architekten und Ingenieure" (HOAI), Ausgabe Januar 2021, vergeben. Grundlage für die Abwicklung der Ingenieurleistungen im Teil 3 Objektplanung der HOAI sind die §§ 43 (Leistungsbild Ingenieurbauwerke) und im Teil 4 Fachplanung die §§ 51 (Leistungsbild Tragwerksplanung). Als Leistungen gemäß HVA F-StB, 2022-03, Abschnitt 1.5 sind zu erbringen: - Objektplanungen Ingenieurbauwerke (HOAI Teil 3, Abschnitt 3) - Fachplanungen Tragwerksplanung (HOAI Teil 4, Abschnitt 1) - Rückbauplanung in der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Rückbauplanung in der Fachplanung Tragwerksplanung - Besondere Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke - Besondere Leistungen der Fachplanung Tragwerksplanung Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen. Die genau zu erbringenden Leistungen lassen sich den jeweiligen Leistungsbeschreibungen entnehmen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Rückbau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 2, 3 und 6) Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 2.04 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) B3 OU Elstorf BW 3.06 Optional - Neubau: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Optional - Verbauten: Objektplanung Ingenieurbauwerke (Lph. 1, 2, 3 und 6) und Fachplanung Tragwerksplanung (Lph. 3 und 6) Allgemeine Objektbeschreibungen: L16 Wl. Ditzum-Bunder Sieltief Ersatzneubau: Für die Planung des Ersatzneubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Ersatzneubaus ist grundsätzlich in der Trassierung des Bestandes geplant. Der neue Straßenquerschnitt soll um einen gemeinsamen Geh- und Radweg verbreitert werden. (RQ9B) Es sind die in Kapitel 2.2.4 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Rückbau: Im Vorfeld der Herstellung des Ersatzneubaus ist das Bestandsbauwerk zurückzubauen. Hierzu ist eine entsprechende Planung aufzustellen. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 2.04 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.4.3 der Aufgaben- und Leistungsbeschreibung genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen. B3 OU Elstorf BW 3.06 Neubau: Für die Planung des Neubaus ist eine Variantenuntersuchung durchzuführen. Die Herstellung des Neubaus sollen die angegebenen Planungsparameter berücksichtigt werden. Es sind die in Kapitel 2.6.3 genannten Randbedingungen zu beachten. Verbauten: An den Stellen, an denen keine geböschten Baugruben ausgeführt werden können, sind die Verbauten für notwendigen Baugruben vorzusehen und diese zu beplanen.

Beschreibung des Loses

Die Planungsleistung umfasst neben dem eigentlichen Entwurf, die Erarbeitung eines standardisierten Typenentwurfs für Brückenbauwerke mit einer in der Planung festzulegenden und eindeutig einzugrenzenden Spannweite bzw. definierten Spannweitenbereichen. Ziel ist die Entwicklung eines wiederverwendbaren statisch-konstruktiven Entwurfskonzepts, das sich für vergleichbare Überführungsbauwerke unter variierenden Randbedingungen einsetzen lässt. Hierzu zählen insbesondere unterschiedliche Fahrbahnbreiten, die Berücksichtigung von Regelquerschnitten mit oder ohne Geh- und Radweg, die Auslegung für das Lastmodell LM1 oder - sofern maßgebend - für MLC 70/70-150, die Anpassung an verschiedene Schiefwinkligkeiten sowie die Festlegung von Mindestkonstruktionsdicken und die Berücksichtigung unterschiedlicher Gründungsverhältnisse. Der Typenentwurf soll eine belastbare planerische Grundlage schaffen, auf deren Basis zukünftige Einzelbauwerke im Wesentlichen nur noch in der Leistungsphase 3 an die projektspezifischen Randbedingungen angepasst werden müssen. Im Rahmen der Leistung ist zunächst die geometrische, konstruktive und statische Grundstruktur des Brückentyps festzulegen. Zur Verdeutlichung sind typische Konstruktionsarten des Überbaus zu definieren, wie z. B. Stahlbetonplatte, Spannbetonplatte, Spannbetonplattenbalken, Verbundquerschnitte o.Ä. Dies umfasst die Festlegung der Querschnittsbreiten, lichten Höhen und lichten Weiten, Konstruktionshöhen, mögliche Schiefwinkligkeit, Mindestkonstruktionsdicken sowie maßgebender Achsabstände und Kappenbreiten. Die Anwendungsgrenzen des Typs sind eindeutig zu beschreiben und mit Bezug auf die jeweiligen konstruktiven und statischen Parameter abzugrenzen. Die Verkehrslastannahmen sind auf Grundlage der einschlägigen Regelwerke eindeutig festzulegen. Neben dem Lastmodell LM1 ist zu prüfen, ob die Beanspruchungen durch MLC 70/70-150 maßgebend sind. Falls dies zutrifft, sind die daraus resultierenden erforderlichen Anpassungen in der Dimensionierung darzustellen. Ebenso sind die daraus entstehenden potenziellen Mehrkosten für die Brückenkonstruktion in nachvollziehbarer Form zu ermitteln und zu dokumentieren. Darüber hinaus sind konzeptionelle Ansätze für geeignete Gründungsvarianten zu entwickeln, wie beispielsweise Flachgründungen oder verschiedene Formen der Tiefgründung. Dabei sind die Einsatzgrenzen und Anwendungsvoraussetzungen des Entwurfs systematisch darzustellen, einschließlich maximaler Spannweiten, minimaler und maximaler Fahrbahnbreiten, Grenzwerte für zulässige Setzungen, Durchbiegungen und Verformungen. Auch die Abhängigkeit der Abmessungen der Unterbauten von der lichten Höhe ist zu definieren. Zusätzlich ist die mögliche Integration einer Lärm- oder Irritationsschutzwand bis zu 5,00 m planerisch vorzusehen. Hierbei sind die daraus resultierenden statischen, konstruktiven und gestalterischen Auswirkungen auf den Überbau, die Kappen und die Gründung zu berücksichtigen. Ergänzend ist eine Bewertung verschiedener Bauweisen im Hinblick auf Bauzeit und Bauverfahren vorzunehmen. Hierbei ist insbesondere die Anwendbarkeit von Schnellbauverfahren zu untersuchen, wie etwa modulare Fertigteilbauweisen, teilvorgefertigte Überbauten oder beschleunigte Bauverfahren mit kurzen Sperrzeiten. Die Vor- und Nachteile dieser Bauweisen sind unter technischen, wirtschaftlichen und logistischen Gesichtspunkten darzustellen. Für die spätere Anwendung ist festzulegen, unter welchen Randbedingungen eine Schnellbauweise zweckmäßig ist und in welchen Fällen eine konventionelle Ortbetonbauweise vorzuziehen ist. Die zu erwartenden Unterschiede hinsichtlich Bauzeit, Baukosten und Bauablauf sind konzeptionell zu bewerten und in tabellarischer oder beschreibender Form zu dokumentieren. Die Ergebnisse sind in einer umfassenden und nachvollziehbaren Dokumentation festzuhalten. Hierbei ist ein modulares Konzept zu entwickeln, das eine strukturierte Anpassung des Entwurfs an geänderte Randbedingungen innerhalb der Anwendungsgrenzen ermöglicht - etwa die Umstellung von Flach- auf Tiefgründung, die Ergänzung oder den Wegfall eines Radwegs oder die Integration von Fahrzeugrückhaltesystemen. Abschließend ist eine technische Beschreibung zu erstellen, die als Leitfaden für die Verwendung des Typenentwurfs durch Dritte dient. Dieser Leitfaden soll die notwendigen Schritte und Parameter erläutern, um die Konstruktion und Statik an geänderte Randbedingungen innerhalb der zuvor definierten Anwendungsgrenzen anzupassen und so eine einheitliche, wirtschaftliche und regelkonforme Planung zu unterstützen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Referenzen50 %
Preis
Der Preis (in EUR, netto) wird ermittelt aus der Wertungssumme des Angebotes. Die Wertungssumme (in EUR, netto) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme. Für die Angebotswertung wird der Preis (in EUR, netto) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 5 Punkten normiert: - 5 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis. - 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 2,0-fachen des niedrigsten Preises. - Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Die Punktermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu drei Stellen nach dem Komma.
Qualität
ReferenzenReferenzen Objekt- und Tragwerksplanung: - Es werden nur Referenzprojekte gewertet, die zwischen dem 01.01.2015 und dem Einrei-chen des Angebotes abgeschlossen (Bezogen auf die jeweils zuletzt bearbeitete Leis-tungsphase. Ist bei einem Projekt die Leistungsphase 3 abgeschlossen, die Leistungsphase 6 aber noch nicht, kann das Projekt dennoch eingereicht werden. Die Leistungsphase 6 würde dann entsprechend der vorliegenden Bewertungsmatrix nicht bewertet werden.) wur-den. - Insgesamt werden maximal 6 Referenzprojekte gewertet (jeweils 3 für den Bewerber und 3 für die Projektleitung). - Es werden nur Referenzen gewertet, die die Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) der Ob-jektplanung Ingenieurbauwerke und der Fachpla-nung Tragwerksplanung für ein Brücken-bauwerk (Straßenbrücke; Neubau oder Ersatzneubau) beinhalten Kriterien nach deren Maßgabe die Wertung der Referenzen erfolgt: s. Anlage 2.2 Bewertungsmatrix Referenzen ü. WL. Ditzum-Bunder Sieltief Berechnung der Punkte: - Jede Referenz wird separat bewertet. - Jede Referenz kann maximal = 14 Punkte erhalten. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt so-wohl für Bewerber als auch für Projektleitung jeweils 42 Punkte (3 Referenzen á 14 Punkte). Die Be-wertungen der Referenzen von Bewerber und Projektleitung werden addiert. - Nach Bewertung wird der Korrekturfaktor 5/84 eingesetzt, um keine Verzerrung gegenüber dem Wer-tungskriterium 1 Preis zu erzeugen BIM-Referenz - Es ist vom Bewerber eine BIM-Referenz einzureichen. - Mindeststandard der BIM-Referenz: Es werden nur Referenzen gewertet, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen: Für die Referenz des BIM-Modellautors/Fachplaners: - Erstellung eines 3D-Modells in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich (Verkehrsanlagenplanung oder Planung Ingenieurbau-werk) und Für die Referenz des Gesamtkoordinators: - Koordination von Fachmodellen in Verbindung mit der BIM-Methode im Infrastrukturbereich - Es sind Referenzbescheinigungen dem Angebot beizulegen. - Bei der BIM-Referenz handelt es sich um ein einzuhaltendes Mindestkriterium. Eine in Anlage 2.1 ge-nannten Referenz kann auch als BIM-Referenz dienen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
22 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RL5Z#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bockermann Fritze IngenieurConsult, Enger4

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche 3, Dez. 32
Anschrift
Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 12.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 546f7bff-ce82-424b-8ea2-2b82e303c82b.