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2025-1004389_Flughafen München_Vergabe eines Power Purchase Agreements betreffend Offshore-Windenergieanlagen / Grünstrombeschaffung

Flughafen München GmbH · München, Bayern

Aktenzeichen 2025-1004389veröffentlicht 28.02.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 584 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.

Alle Ausschreibungen: Strom und Gas in Bayern (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
10 Jahrebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
München85326, Landkreis Freising, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 174 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3,5 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis pro MWh (inklusive Zertifikate) für einen fiktiven Lieferzeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.202850 %
  • Qualität und Güte des Umsetzungskonzepts25 %
  • Qualität und Güte des Zielerreichungskonzepts5 %
  • Abweichungen vom auftraggeberseitig vorgelegten Vertragsentwurf des PPA zulasten der Auftraggeberin und zwar bezogen auf bestimmte Regelungen des PPA20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Flughafen München GmbH
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 12:00 Uhr
    vor 19 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abschluss eines Power Purchase Agreements (PPA) aus Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) über ein Volumen von insgesamt rund 40 GWh p. a. (ca. 10 MWpeak) in der Form von Wechselstrom (3-phasig) mit einer Frequenz von 50 Hz

Beschreibung des Loses

Die Auftraggeberin beabsichtigt, ihre Stromversorgung um "Grünstrom" zu ergänzen, um auch damit einen nachhaltigen Beitrag zu ihren eigenen und den weltweiten Klimazielen zu leisten. Dafür soll "Grünstrom" im Wege einer Vermarktung ohne Inanspruchnahme einer Zahlung nach § 19 oder § 50 EEG 2023 beschafft werden. Geliefert werden sollen insgesamt rund 40 GWh p.a aus Offshore-Windenergieanlagen (OWEA). Der Lieferbeginn soll sich direkt an den Probebetrieb des Windparks anschließen (erstmaliger kommerzieller Betrieb), wünschenswert in 2026, spätestens ab dem 01.01.2028. Aus der Stromerzeugung im Windpark sind auch Herkunftsnachweise (HKN; wie definiert in § 3 Nr. 29 EEG, auch zu Zwecken des § 42 Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 5 Nr. 1 EnWG) oder vom Umweltbundesamt anerkannte Guarantees of Origin (GoO) betreffend die Herkunft von Strom aus den OWEA gemäß Artikel 15 der Europäischen Richtlinie 2009/287 EG (nachstehend auch kurz "Zertifikate") nachzuweisen und zu liefern. Die Auftraggeberin rechnet dabei den Erhalt der Zertifikate auf ca. 4.000 Benutzungsstunden/a aus dem Windpark. Im Rahmen der zu treffenden vertraglichen Abreden können transparente Ersatzbeschaffungen vergleichbarer Zertifikate (Ersatz-HKN oder vom Umweltbundesamt anerkannter Ersatz-GoO) ausnahmsweise auch aus der Stromerzeugung anderer Erneuerbarer Bestandsenergieanlagen "Wind" und "Solar" stammen. Die mit der Strombelieferung aus dem Windpark korrespondierenden Zertifikate sind (ebenso wie vergleichbare Zertifikate im Falle einer Ersatzbeschaffung) im Rahmen der Beschaffungsmaßnahme an die Auftraggeberin zu übertragen. Die Stromlieferung hat in einen von der Auftraggeberin noch zu benennenden Bilanzkreis in Deutschland in der Form von Wechselstrom (3-phasig) mit einer Frequenz von 50 Hz zu erfolgen. Die Auftraggeberin bündelt ihre externen Strombezüge in einem Gesamtportfolio, das durch einen von ihr noch beizustellenden Dienstleister bewirtschaftet werden wird. Die Benennung eines externen Dienstleisters durch die Auftraggeberin wird möglicherweise erst nach Vertragsabschluss des PPA erfolgen. Der Auftragnehmer hat zur Erzeugung aus dem angebotenen Windpark der Auftraggeberin und/oder ihrem von ihr noch zu bestimmenden Dienstleister am Vortag (day ahead) verbindlich viertelstundenscharf einen Erzeugungslastgang anzumelden und trägt für den im Anschluss von der Auftraggeberin bestätigten Erzeugungslastgang das Risiko (viertelstundenscharfe Fahrplanlieferung day ahead). Erwartet wird vom Auftragnehmer ferner eine viertelstundenscharfe Fahrplanprognose bis D+3. Inbetriebnahme des Windparks nach dem EEG und Lieferbeginn haben möglichst in 2026 und innerhalb eines Kalenderjahres zu erfolgen. Übergangsweise kann vor kommerzieller Inbetriebnahme der in dem angebotenen neuen Windpark zusammengefassten OWEA vom Auftragnehmer eine Versorgung aus bereits errichteten und in Betrieb genommenen Windenergieanlagen (WEA) wünschenswert ab 2026 bis spätestens 31.12.2027 erfolgen, soweit auch dann die Vermarktung ohne Inanspruchnahme einer Zahlung nach § 19 Abs. 1 EEG 2023 oder einer vergleichbaren Regelung erfolgt und daher mit der Stromlieferung korrespondierend Zertifikate wie vorstehend beschrieben übertragen werden können. Der spätestmögliche Lieferbeginn aus derartigen Bestandsanlagen ist der 01.01.2027. Die Grundlieferzeit beträgt in jedem Fall 10 Jahre ab Lieferbeginn. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis pro MWh (inklusive Zertifikate) für einen fiktiven Lieferzeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.202850 %
Qualität und Güte des Umsetzungskonzepts25 %
Qualität und Güte des Zielerreichungskonzepts5 %
Abweichungen vom auftraggeberseitig vorgelegten Vertragsentwurf des PPA zulasten der Auftraggeberin und zwar bezogen auf bestimmte Regelungen des PPA20 %
Preis
Preis pro MWh (inklusive Zertifikate) für einen fiktiven Lieferzeitraum von 10 Jahren ab dem 01.01.2028
Qualität
Qualität und Güte des Umsetzungskonzepts
Qualität
Qualität und Güte des Zielerreichungskonzepts
Qualität
Abweichungen vom auftraggeberseitig vorgelegten Vertragsentwurf des PPA zulasten der Auftraggeberin und zwar bezogen auf bestimmte Regelungen des PPA

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 142 i.V.m. §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach den § 142 i.V.m. §§ 125, 126 GWB getroffen werden b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung … ganz lesena) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 142 i.V.m. §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach den § 142 i.V.m. §§ 125, 126 GWB getroffen werden b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens, nebst einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum) sowie der Benennung des Ansprechpartners c) Skizzenhafte (structure chart) sowie textliche Darstellung der vorgesehenen Projektstruktur auf Bewerberseite unter Einbeziehung der Bau- und Betriebsphase der verfahrensrelevanten OWEA und Angabe der an der Bau- und Betriebsphase sowie dem Vertrieb (voraussichtlich) Projektbeteiligten, bzw. entsprechend für den Fall einer angedachten Übergangslösung d) Ein aktueller Nachweis über den Eintrag in das Berufs- oder das Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder ein gleichwertiger Nachweis e) Die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Erklärung Russlandgeschäft) des Bewerbers bzw. von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft
Kriterium
a) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) und Erklärung über den Umsatz der letzten fünf Jahre (2020 bis 2024) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbesondere Lieferung von Grünstrom aus OWEA … ganz lesena) Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Bewerbers in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) und Erklärung über den Umsatz der letzten fünf Jahre (2020 bis 2024) soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbesondere Lieferung von Grünstrom aus OWEA); b) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 3,0 Mio. für Personen- und Sachschäden sowie EUR 500.000 für Vermögensschäden bzw. eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen; c) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform, oder eine vergleichbare Auskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Kriterium
: a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Lieferleistungen in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung (insbesondere Lieferung von Grünstrom aus OWEA) insbesondere hinsichtlich der Komplexität, vergleichbar sind; b) Schematische … ganz lesen: a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Lieferleistungen in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung (insbesondere Lieferung von Grünstrom aus OWEA) insbesondere hinsichtlich der Komplexität, vergleichbar sind; b) Schematische Übersicht der beabsichtigten Prozessabläufe und -schritte des Bewerbers zu Errichtung und kommerziellem Betrieb der geplanten/gebauten OWEA sowie des Vertriebs samt Organigramm und Exposé zu den geplanten OWEA im Windpark, bzw. entsprechend für den Fall einer angedachten Übergangslösung; c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Kriterium
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt 5.1.9. vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der im Teilnahmewettbewerb vorgelegten vergleichbaren Referenzprojekte. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
10 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal: Es ist eine einmalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption der Lieferzeit von weiteren fünf Jahren vorgesehen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Versicherung gemäß Eignungskriterien
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote. Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftragge … ganz lesenAbwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote. Für die geforderten (Eignungs-)Nachweise sowie Eigenerklärungen des Bewerbers zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Auftraggeberin ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung. Eine Verpflichtung zur Verwendung des Bewerber-Formblattes besteht nicht. Der Bewerber hat jedoch sicherzustellen, dass seine Bewerbung bei Nichtverwendung des Formblattes die darin genannten Angaben zur Eignung sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen enthält sowie die darin beschriebenen Anforderungen erfüllt. Inhaltliche Abweichungen davon können zum Ausschluss des Bewerbers führen. Die Verwendung des Bewerber-Formblattes wird daher mit Nachdruck empfohlen. Dies gilt auch für Bewerbergemeinschaftsmitglieder und Nachunternehmer, soweit erforderlich. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung alle gemäß Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) innerhalb der Bewerbungsfrist vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der insbesondere die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und erklärt wird, dass dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften. Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 34 Abs. 1 Satz 1 SektVO nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 SektVO einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 SektVO nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D5CQH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 093 (Elektrizität, Heizung, Sonnen- und Kernenergie) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

269vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (292 Lose mit Angabe)
952.558 €Zuschlagswert im Median
406.801 € – 1,87 Mio. €mittlere Hälfte, 136 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.04.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 278fa4b0-3a35-4fb0-9984-1901ca2fc385.