2025-0854 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Teilprojekt Licht- und Elektroplanung - Installation Außenbeleuchtung im Rheinpark und Wasserturm
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-0854veröffentlicht 23.12.2025BauleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 9 Monate
- 18.03.2026 – 15.12.2026
- Leistungsart
- Bauleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Bauleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 9 Monate18.03.2026 – 15.12.2026
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtja
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 88 Tage (13 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (17 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 9 Monatenan Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
- Vertragsbeginnvor 8 MonatenLaufzeit bis 15.12.2026
- Bindefrist endetvor 6 Monaten95 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Die IGA Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) ist ein regionales Dekadenprojekt und Laborraum für die nachhaltige Städte-Landschaft der Zukunft mit überregionaler Ausstrahlung, an der sich verschiedene Kommunen, Vereine und Initiativen beteiligen. Fünf Zukunftsgärten bilden die internationalen Schauräume der IGA 2027. Die IGA 2027 wird demnach die erste dezentrale Interna-tionale Gartenausstellung. Organisiert wird die Gartenausstellung von der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH als Durchführungsgesellschaft, dem Regional-verband Ruhr als Regionalinstitution für die Metropole Ruhr sowie den Kommunen als Projektträger, u.a. der Stadt Duisburg.
Die Stadt Duisburg repräsentiert mit dem Zukunftsgarten "RheinPark und Anbindung" einen der drei zentralen Hauptstandorte der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) und wird, in der Verbindung von Stadtentwicklung und grüner Infrastruktur, die Leitfrage "Wie wollen wir morgen leben?" beispielgebend, innovativ und ganz konkret beantworten: urban!
Ausgangspunkt des Zukunftsgartens ist der RheinPark im Stadtteil Hochfeld, der auf ca. 33 ha Grün- und Freiflächen ein facettenreiches Freizeitangebot mit direkter Rheinnähe bietet. Der südliche Bereich des Zukunftsgartens ist durch den ehemaligen Industriehafen (Kultushafen) geprägt und soll im Rahmen der IGA 2027 zu einem erlebnisreichen Ort am Wasser umgebaut werden. Ziel ist es, die vorhandenen Grünstrukturen im Stadtraum aufzuwerten, zu ergänzen und somit den Anteil von Grün- und Freiräumen im Stadtteil, vor allem auf Basis der Nachhaltigkeit, zukunftsfähig zu steigern.
Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Die daraus resultierenden Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 wurden darüber hinaus die Aufgaben der planerischen, baulichen, gestalterischen und inhaltlichen Bearbeitung und die Umsetzung der Maßnahmen IGA 2027 im Stadtgebiet von Duisburg durch den Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 (DS-Nr. 18-0877/15 v. 02.06.2023) auf die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) übertragen, die dieses Vergabeverfahren daher - soweit vergaberechtlich zulässig - im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg (im Folgenden Auftraggeberin oder AG) durchführt.
Beschreibung des Loses
Stichwortartige Grobzusammenstellung der auszuführenden Arbeiten mit ungefähren Mengen. Der genaue Leistungsumfang ist den Einzelpopsitionen der Leistungsbeschreibung und Ausführungsunterlagen zu entnehmen.
Gegenstand dieser Leistungsbeschreibung ist das Teilprojekt 14 "Licht- und Elektroplanung", bei dem der Rheinpark und dessen Freianlagen durch ein parkübergreifendes Lichtkonzept harmonisch im Gesamteindruck inszeniert werden. Es werden sowohl funktionale als auch akzentuierende Beleuchtungselemente eingesetzt. Zusätzlich wird die Parkanlange sicher und zeitgemäßer gestaltet. Durch die smarte bedarfsgerechte Steuerung der Beleuchtung (LED und Dimmung) wird der Energieverbrauch reduziert. Die heutige Beleuchtungsdauer der Wege soll vom Einbruch der Dunkelheit bis 22 Uhr und ab 6 Uhr bis zur Morgendämmerung zeitlich begrenzt werden. Dem Naturschutz und dessen Anforderungen wird dadurch Rechnung getragen. Die Akzentbeleuchtung kann nach Fertigstellung separat zum gewünschten Anlasses einund ausgeschaltet werden. Neue städtebauliche Entwicklungsimpulse für "Duisburg an den Rhein" werden umgesetzt. Der RheinPark wird mit der Beleuchtung für zukünftige Events - hier speziell die IGA 2027 - aufgewertet. Neben den identitätsstiftenden Erzbunkerwänden werden weitere bestehende Elemente der Parkgestaltung im neuen Lichtkonzept integriert.
Die Außenbeleuchtung für Rheinpark und Wasserturm umfasst die Lieferung, Montage und Installation sämtlicher Leuchten, Masten, Steuerungen, Verkabelungen, Verteiler und Zubehörteile gemäß den Leistungsverzeichnis, Plänen und unten angegeben Anforderungen.
Für die Ansteuerung der Beleuchtungsanlage sind weitläufige Kabelwege im Erdreich vorgesehen.
Gegenstand nach CPV
- 45311200ElektroinstallationsarbeitenHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung6 von 6 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eignung zur Berufsausübung - - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch ei … ganz lesenkürzer
Eignung zur Berufsausübung - - Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Weiter sind die neu erstellen elektrischen Anlagen im Sinne der Erstinbetriebnahme gemäß DGUV Vorschrift 3 bzw. DIN VDE 0100 0600 zu prüfen. Dies ist durch einen Konzessionsträger der Netze Duisburg GmbH durchzuführen und entsprechend schriftlich zu bestätigen. Ist der AN selbst Konzessionsträger der Netze Duisburg GmbH, kann er die Prüfung selbst durchführen. Ansonsten ist ein Unternehmen aus dem "Installateurverzeichnis der Netzte Duisburg GmbH - Sparte Strom" (zu finden unter www.netze-duisburg.de -> Servicewelt -> In-stallateurverzeichnis) als Nachunternehmer für die Prüfung zu benennen. -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch einen Konzessionsnachweis der Netze Duisburg GmbH oder einen sonstigen Nachweis zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). oder: Nachweis: Formblatt "3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233"- Finanzkennzahlen
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 1.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2 Sofe … ganz lesenkürzer
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - - Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mind. 1.000.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mind. 600.000 EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 c) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, zu verlangen, dass diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen ersetzt werden (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A). - Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen für Personen- und Sachschäden i.H.v. 2.000.000,- EUR und für Vermögensschäden i.H.v. EUR 500.000 (§ 6a EU Nr. 2 a) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A).- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: -> Ambientebel … ganz lesenkürzer
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - - Benennung und Beschreibung erbrachter vergleichbarer Bauleistungen (§ 6a EU Nr. 3 a) VOB/A). Als vergleichbar werden Bauleistungen angesehen, die mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: -> Ambientebeleuchtung auf Plätzen oder in Freianlagen -> Außenbeleuchtung an Bauwerken (wie z.B. Gebäude, Brücken, Hallen, etc.) -> Mindestauftragswert: 100.000,- EUR [mind. 2 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenz muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein)] Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. mit folgenden Angaben auf dem Formblatt oder einer als Anlage beizufügenden Auflistung: Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes (Abrech-nungssumme), des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers. Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, Referenznachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen mittels VHB-Formblatt 444 einzufordern. - Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 g) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6 - Eigenerklärung der Bieterin, dass sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inklusive Benennung der für die Bauleitung verantwortlichen Person sowie einer Stellvertretung. Mindestanforderung: Die für die Bauleitung verantwortliche Person sowie die Stellvertretung verfügt über mindestens drei Jahre Berufserfahrung als Bauleiter/in mit vergleichbaren Leistungen (§ 6a EU Nr. 3 e) VOB/A). Der Bauleiter und sein Vertreter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Qualifikationsniveau C1 - "fachkundige Sprachkenntnisse"). -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt ist das Vorhandensein der für die Ausführung der Leistung und für die Leitung und Aufsicht erforderlichen Führungskraft (Bauleiter/in) und deren/dessen Stellvertretung auf An-forderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen. - Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3 i) VOB/A). -> Nachweis: Formblatt "3012 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen - VHB 233" Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer(s) ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Angebotes/ mit Einreichung des Teilnahmeantrags die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe vom Bieter/Bewerber an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/ der Unterauftragnehmer mit Angebotsabgabe/ mit Einreichung des Teilnahmeantrags besteht nicht, kann jedoch nach Ermessen des Bieters/ Bewerbers erfolgen. Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.- Versorgungssicherheit
Sonstige Eignungskriterien - Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 … ganz lesenkürzer
Sonstige Eignungskriterien - Zur Beurteilung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 6e EU, 16b EU Abs. 1 VOB/A sind mit der Angebotsabgabe durch die Bieterin folgende Nachweise beizubringen: - Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1 -10, Abs. 2 - 3 sowie Abs. 6 Nr. 1 - 9 VOB/A. -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer even-tuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, vorbehalten. - Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (Schwarz-ArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. -> Nachweis: Formblatt "3011 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu erset-zen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Ab einem geschätzten Auftragswert i.H.v. 30.000,- Euro netto ist die AG verpflichtet bei der Registerbehörde abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespei-chert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 1 S. 1 WRegG). Bei einem geschätzten Auftragswert unterhalb von 30.000,- Euro kann die AG bei der Registerbehörde abfragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter gespeichert sind, an den sie den Auftrag zu vergeben beabsichtigt (§ 6 Abs. 2 Nr. 1 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Buß-geldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 Mi-LoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von dem Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens
Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 18.03.2026
- Vertragsende
- 15.12.2026
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- vergabe.metropoleruhr.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 95 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- verlangt: Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Siehe Ziffer 12.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Geforderte Vertragsstrafen: Siehe Ziffer 8.0 der BVB Bau zu den Ausschreibungsunterlagen
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst#
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTXEFE0U7# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligt … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTXEFE0U7# Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Schifferstr. 190, 47059 Duisburg
- Website
- wb-duisburg.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 453 (Bauinstallationsarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Elektroinstallation in Nordrhein-Westfalen (94 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bolte KG16 Zuschläge
- Hubert Niewels GmbH13 Zuschläge
- Theodor Baum GmbH13 Zuschläge
- Holthausen Kälte-, Klima- und Lüftungstechnik GmbH12 Zuschläge
- Kieback&Peter GmbH & Co.KG12 Zuschläge
- Innenausbau Hoffrogge GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.02.2026
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.02.2026 auf 18.02.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f26b8d62-7336-4554-bb65-326bc4247521.