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2025-08_K13_Radwegeneubau_Loccum_Kreisgrenze_LBP_und_Kartierungen_ex post

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Nienburg · Nienburg, Niedersachsen

Aktenzeichen 03_027566_316042veröffentlicht 28.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Dienstleistungen
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keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

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  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
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Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Faunistische Leistungen: Für das Bauvorhaben "K13 Radwegneubau Loccum Kreisgrenze" soll im Vorfeld der Entwurfsbearbeitung faunistische Kartierungen durchgeführt werden. Es sollen die Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Xylobionte Käfer betrachtet werden. Die Revierkartierung der Brutvögel erfolgt in einem 50m Radius um das Bauprojekt. Die Kartierung der Baumhöhlen und -spalten beschränkt sich auf die bewaldeten Abschnitte innerhalb des 50m Untersuchungsraumes. Dieser ist auch der Untersuchungsraum für die Xylobionten Käfer. Amphibien werden in einem 25m Radius um die Trasse herum kartiert. Die Reptilienkartierung erfolgt in jeweils einem Transekt pro Straßenseite, entlang der gesamten Baustrecke. Beschreibung des Bauvorhabens Der neue Radweg soll von der Grenze Nordrheinwestfalen bis nach Loccum führen. Außerorts soll er als abgesetzter Radweg entlang der Straße gebaut werden. Innerorts wird der Radverkehr zuerst auf der Straße bis zum bestehenden Fußweg fortgeführt. Dieser wird bis zur Straße "Am Schützenplatz" auf 3m ausgebaut. Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP): Für das Bauvorhaben "K13 Radwegneubau Loccum Kreisgrenze" soll im Vorfeld der Entwurfsbearbeitung faunistische Kartierungen durchgeführt werden. Es sollen die Tiergruppen der Vögel, Fledermäuse, Amphibien, Reptilien und Xylobionte Käfer betrachtet werden. Die Revierkartierung der Brutvögel erfolgt in einem 50m Radius um das Bauprojekt. Die Kartierung der Baumhöhlen und -spalten beschränkt sich auf die bewaldeten Abschnitte innerhalb des 50m Untersuchungsraumes.Dieser ist auch der Untersuchungsraum für die Xylobionten Käfer. Amphibien werden in einem 25m Radius um die Trasse herum kartiert. Die Reptilienkartierung erfolgt in jeweils einem Transekt pro Straßenseite, entlang der gesamten Baustrecke. Beschreibung des Bauvorhabens Der neue Radweg soll von der Grenze Nordrheinwestfalen bis nach Loccum führen. Außerorts soll er als abgesetzter Radweg entlang der Straße gebaut werden. Innerorts wird der Radverkehr zuerst auf der Straße bis zum bestehenden Fußweg fortgeführt. Dieser wird bis zur Straße "Am Schützenplatz" auf 3m ausgebaut. Artenschutzbeitrag: Für das Bauvorhaben "K13 Radwegneubau Loccum Kreisgrenze" soll ein Artenschutzbeitrag in Verbindung mit dem Landschaftspflegerischen Begleitplan erstellt werden erstellt werden. Beschreibung des Bauvorhabens Der neue Radweg soll von der Grenze Nordrheinwestfalen bis nach Loccum führen. Außerorts soll er als abgesetzter Radweg entlang der Straße gebaut werden. Innerorts wird der Radverkehr zuerst auf der Straße bis zum Bestehenden Fußweg fortgeführt. Dieser wird bis zur Straße "Am Schützenplatz" auf 3m ausgebaut.

Beschreibung des Loses

Faunistische Leistungen: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung). - Berücksichtigung der Ergebnisse der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung der Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) - Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst) - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibungen für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Beim Parken auf den Wirtschaftswegen ist auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen zu nehmen. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben. LBP: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Feststellung, Linienbestimmung). - Berücksichtigung der Voruntersuchungen (z.B. Umweltverträglichkeitsstudie, FFH-Verträglichkeitsprüfung) - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. Deutsche Bahn AG oder Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, Versorgungsträger) - Leistungen des Auftraggebers - Zusammenarbeit und Abstimmung mit anderen an der Planung Beteiligten (z.B. Bearbeiter des Straßenentwurfs, Ingenieurbau); Hinweis auf den iterativen Planungsprozess - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst) - Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen. - Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden. - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Bei der Bearbeitung ist die TVB-Landschaft (Ausgabe 2021) zu berücksichtigen und anzuwenden - Die Biotoptypenkartierung hat nach dem "Kartierschlüssel für Biotoptypen in Niedersachsen" von Olaf von Drachenfels (Stand März 2021; Hrsg.: NLWKN) zu erfolgen. - Alle während der Kartierungen festgestellten § 30 BNatSchG gesetzlich geschützten Biotope sind in den Karten gesondert darzustellen. Des Weiteren sind die FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL aufzuzeigen und in den Karten darzustellen. - Eine Liste der besonders geschützten Pflanzenarten, bzw. der Arten gemäß FFH-RL Anhang II und IV ist zusätzlich abzugeben. - Beim Parken auf den Wirtschaftswegen muss auf die Belange der Forst- und Landwirtschaft Rücksicht genommen werden. Das Befahren der Wege muss weiterhin gewährleitet bleiben. Artenschutzbeitrag: Randbedingungen und Zwangspunkte, Leistungen des Auftraggebers: Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche. - Berücksichtigung vorhergehender und übergeordneter Entscheidungen (z.B. aus dem Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen) - Berücksichtigung der Auflagen aus der Vorplanung (z.B. Landesplanerische Beurteilung, Linienbestimmung) - Berücksichtigung der Voruntersuchung (z.B. UVS, FFH-VP) - Berücksichtigung örtlicher, faunistischer und floristischer Erhebungen - Ergebnisse aus der Abstimmung mit Trägern öffentlicher Belange - Berücksichtigung der Fachplanungen Dritter (z.B. DB AG, Wasserschifffahrtsverwaltung oder Versorgungsträger) - Leistungen des Auftraggebers - Die aktuelle "Richtlinie für die landschaftspflegerische Begleitplanung im Straßenbau (RLBP), Ausgabe 2011" (Hrsg.: BMVBS 2011) ist zu berücksichtigen. - Beim Anfertigen von Unterlagen ist die "Richtlinie zum Planungsprozess und für die einheitliche Gestaltung von Entwurfsunterlagen im Straßenbau" (Hrsg.: BMVBS 2012) "RE" anzuwenden. - Der Anhang des HVA F-StB, das Gutachten "Leistungsbeschreibung für faunistische Untersuchungen im Zusammenhang mit landschaftsplanerischen Fachbeiträgen und Artenschutzbeitrag, Schlussbericht 2014" (FE 02.332/2011/LRB; Hrsg. BMVI) ist zu beachten. - Abstimmen mit der Maßnahmenplanung des Landschaftspflegerischen Begleitplans (LBP) - Abstimmung mit Dritten (z.B. Naturschutzbehörden, Forst)

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis30 %
Referenzen70 %
Preis
Die Wertungssumme (in EUR, netto inkl. Nebenkosten) wird ermittelt aus der nachgerechneten Angebotssumme.
Qualität
ReferenzenPersönliche Referenzen der Projektleitung (Gewichtung: 50 % des Kriterium 2) - 0 Punkte: Mindestanforderungen nicht erfüllt. - 1 Punkt: Mindestanforderung erfüllt (1 Referenz) - 2 Punkte: 2 Referenzen - 3 Punkte: 3 Referenzen - 4 Punkte: 4 Referenzen - 5 Punkte: 5 und mehr Referenzen Persönliche Referenzen der stv. Projektleitung (Gewichtung: 50 % des Kriterium 2) - 0 Punkte: Mindestanforderungen nicht erfüllt. - 1 Punkt: Mindestanforderung erfüllt (1 Referenz) - 2 Punkte: 2 Referenzen - 3 Punkte: 3 Referenzen - 4 Punkte: 4 Referenzen - 5 Punkte: 5 und mehr Referenzen s. K40_Bewertungskriterien.pdf

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Absatz 2 Nummer 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6R4M6

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
TRIOPS Ökologie & Landschaftsplanung GmbH, Göttingen2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Bismarckstraße 39, 31582 Nienburg
Kontakt
nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de
Auskünfte
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche, Dez. 24nlstbv-z-vergabestelle@nlstbv.niedersachsen.de

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413vergebene Aufträge
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 10.03.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 543c3c70-1d41-4720-98be-643ac56bb445.