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2025-0758 WBD Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-0758veröffentlicht 11.11.2025erstmals 11.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 330 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Personaldienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (13 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2026 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 12 Monaten
  3. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
    vor 11 Monaten
  4. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 11 Monaten
  5. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 10 Monaten
  7. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 9 Monaten
  8. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich befristete Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026. Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal für die Bereiche WBD-A21, A22 und A23, verteilt auf die Betriebshöfe Hochfeld und Hamborn. Die Aufgaben umfassen das Einsammeln von Sperrgut, Abfallsäcken und Schrott, das Entleeren von Abfallbehältern sowie Unterstützungsleistungen für das Fahrpersonal. Der gesamte Einsatzumfang beträgt ca. 28.000 Arbeitsstunden. Die Vergabe erfolgt an die drei wirtschaftlichsten Anbieter.

Beschreibung des Loses

Gegenstand der Ausschreibung ist der zeitlich begrenzte Einsatz von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2026.Der Auftrag wird an die drei wirtschaftlichsten Angebote vergeben, die nach der Bewertung die höchsten Punktzahlen erreichen. Der gesamte Personaleinsatz wird mit ca. 40.000 Arbeitsstunden pro Jahr veranschlagt.

Die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR benötigen zusätzliches Personal, um Auftragsspitzen zu bewältigen. Das Personal wird in den Bereichen WBD-A21, A22 und A23 an den Betriebshöfen Hochfeld und Hamborn eingesetzt, wobei die Verteilung voraussichtlich 20 % für A21, 30 % für A22 und 50 % für A23 beträgt.

Zu den Aufgaben der Leiharbeitnehmer gehören das Einsammeln von Sperrgut, Schrott, E-Schrott, Abfallsäcken und Papierbündeln sowie das Entleeren von Abfallbehältern und das Erbringen von Vollserviceleistungen. Dazu zählen auch Tätigkeiten wie das Aufladen und Heraustragen von Sperrgut aus Wohnungen im Rahmen von Zusatzservices oder Entrümpelungen. Weitere Aufgaben umfassen die Reinigung des Arbeitsplatzes, die Bedienung der Fahrzeugschüttung, das Melden besonderer Vorkommnisse, die Bearbeitung von Reklamationen sowie die Unterstützung des Fahrpersonals bei Rückwärtsfahrten und Wartungsarbeiten am Fahrzeug. Die Dateneingabe erfolgt über ein mobiles Endgerät.

Die Qualifikationen der Leiharbeitnehmer sind im Leistungsverzeichnis festgelegt.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigung … ganz lesenWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen. Hierzu ist eine aktuelle Bescheinigung über die Mitgliedschaft in der zuständigen Berufsgenossenschaft sowie die Vorlage von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherungsträger erforderlich. Zudem ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden nachzuweisen. Auf Verlangen sind Jahresabschlüsse oder betriebswirtschaftliche Auswertungen der letzten drei Geschäftsjahre vorzulegen, soweit deren Veröffentlichung nach Handelsrecht vorgeschrieben ist. Ferner sind Angaben zum Gesamtumsatz sowie zum Umsatz im Bereich Fahrschultätigkeiten und Berufskraftfahrerweiterbildung in den letzten drei Geschäftsjahren zu machen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Leiharbeitnehmern für die Abfallwirtschaft im Jahr 2026 zuverlässig, fachgerecht und vollständig erbracht werden kann. Hierzu … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Der Bieter hat seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachzuweisen, um sicherzustellen, dass die Bereitstellung von Leiharbeitnehmern für die Abfallwirtschaft im Jahr 2026 zuverlässig, fachgerecht und vollständig erbracht werden kann. Hierzu ist darzulegen, dass das Unternehmen über ausreichend organisatorische Strukturen, Personalressourcen und Erfahrungen verfügt, um die geforderten Tätigkeiten - insbesondere Laubsammlung, Straßenreinigung, Sperrgut- und Entrümpelungsleistungen sowie unterstützende Fahrertätigkeiten - ordnungsgemäß durchzuführen. Nachzuweisen sind mindestens zwei Referenzen aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens eine mit einem öffentlichen Auftraggeber, die vergleichbare Leistungen im Bereich der Abfallwirtschaft umfassen. Darüber hinaus muss der Bieter bestätigen, dass er qualifiziertes und geeignetes Personal bereitstellt, das die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt, insbesondere hinsichtlich körperlicher Belastbarkeit, Bereitschaft zu Schichtarbeit und Samstagsdiensten, ausreichender Deutschkenntnisse (mindestens B2) sowie bestehender arbeitsmedizinischer Untersuchungen wie G20. Die erforderliche persönliche Schutzausrüstung ist durch den Bieter vollständig bereitzustellen. Zudem ist eine gültige Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung gemäß § 1 Abs. 1 AÜG vorzulegen. Der Bieter muss organisatorisch sicherstellen, dass Personalengpässe, Ausfälle oder Mehrbedarfe kurzfristig ausgeglichen werden können und eine verlässliche Einsatz- und Dispositionsstruktur vorhanden ist. Nur wenn alle diese Anforderungen erfüllt und die entsprechenden Nachweise vollständig eingereicht sind, gilt die technische und berufliche Leistungsfähigkeit als nachgewiesen.
Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Zuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgem … ganz lesenZuverlässigkeit - Die Bieter:innen müssen ihre Zuverlässigkeit durch Eigenerklärungen und Nachweise belegen. Hierzu gehören insbesondere die Bestätigungen, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 und 124 GWB vorliegen, alle steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllt werden und keine Verstöße gegen das Mindestlohngesetz oder sonstige arbeitsrechtliche Vorschriften vorliegen. Zudem ist die Einhaltung geltender gesetzlicher Vorschriften, insbesondere im Bereich der Fahrschulausbildung und der Berufskraftfahrerqualifikation, sicherzustellen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzende Nachweise anzufordern und öffentliche Register (z. B. Gewerbezentralregister, Präqualifikationsdatenbank) einzusehen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 3 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
12.12.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestloh … ganz lesenLeistung: Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, die Angaben der Bieter zu ihrer Eignung bis zur Zuschlagserteilung zu verifizieren, Erkundungen bei den Referenzgebern anzustellen oder weit Die Auftragserteilung wird gemäß § 2 Abs. 6 des Gesetzes über die Sicherung von Tariftreue und Mindestlohn bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen - TVgG NRW) vom 22.03.2018 davon abhängig gemacht, dass die AN bei der Ausführung des Auftrags die vertraglichen Regelungen der Besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (BVB Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen) einhält, die den Ausschreibungsunterlagen beigefügt sind und im Falle der Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden. d) Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 --> Nachweis: "Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU"
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTZ6CXD0C# Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTZ6CXD0C# Gem. § 160 Abs 3 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) muss der Antrag auf Nachprüfung innerhalb von 15 Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, an die Vergabekammer Rheinland, Spruchkörper Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln, Deutschland, gestellt werden. Ein verspäteter Antrag oder ein Antrag ohne vorhergehende Rüge ist unzulässig.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2024): Bereitstellung von Leiharbeitnehmern in der Abfallwirtschaft für das Jahr 2025

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 23.12.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 796 (Personaleinstellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

358vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (426 Lose mit Angabe)
408.402 €Zuschlagswert im Median
290.588 € – 1,33 Mio. €mittlere Hälfte, 15 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – BeschafferFrist 12.12.2025
  3. BekanntmachungFrist 12.12.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 934cbab9-e4f3-4129-8bbb-3d90a10e2524.