2025-06 Reifen
Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis · Meschede, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2025-004veröffentlicht 22.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.
- Schilder für das IWS Wegeleitsystem in der InnenstadtStadt Ratingen, Der Bürgermeister, Rechtsamt, Zentrale Vergabestelle · 40878 RatingenFrist 25.11.2026
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gilt für alle 7 Lose · in 28 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 7
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Meschede59872, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (18 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 06.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage, Reparatur und Einlagerung von Fahrzeugreifen der Dienstfahrzeuge der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis
Lose7 Lose
Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Polizeiwache Meschede Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil. | 36 Monate | – |
| 2 | Polizeiwache Arnsberg Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil. | 36 Monate | – |
| 3 | Polizeiwache Brilon Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil. | 36 Monate | – |
| 4 | Polizeiwache Marsberg Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil. | 36 Monate | – |
| 5 | Polizeiwache Winterberg Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil. | 36 Monate | – |
| 6 | Polizeiwache Schmallenberg Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil. | 36 Monate | – |
| 7 | Polizeiwache Sundern Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil. | 36 Monate | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- DienstleistungRangfolge 1Preise für einzelne Dienstleistungen werden gemäß Vergabeunterlagen in Wertungspunkte umgerechnet
- Preis
- Rabatte auf KB PreiseRangfolge 2Jeder Prozentpunkt entspricht einem Wertungspunkt
- Beschreibung
- Angebot mit der ermittelt höchsten Wertungspunktzahl gemäß Vergabeunterlagen erhält Zuschlag
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- einseitiges Verlängerungsrecht für 12 Monate
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Westfalen, Alfred-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YRYYTGWDD9NU# Die Vergabeunterlagen dieser öffentlichen Ausschreibung werden von der Vergabestelle weder gedruckt noch per Mail bereitgestellt. Der Download der Vergabeunterlagen vom Portal erfolgt gebührenfrei. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Die Registr … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YRYYTGWDD9NU# Die Vergabeunterlagen dieser öffentlichen Ausschreibung werden von der Vergabestelle weder gedruckt noch per Mail bereitgestellt. Der Download der Vergabeunterlagen vom Portal erfolgt gebührenfrei. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Die Registrierung wird aber empfohlen, um die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle sicherzustellen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich kontinuierlich über die Kommunikation und die Entwicklung von fachlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Reifen Göring Service GmbH, Meschede | 2 |
| 2 | Reifen Albrecht Zweigniederlassung der Gummi Berger Hans Berger GmbH & Co. KG, Arnsberg | 1 |
| 3 | Reifen-Pinke GmbH, Brilon | 1 |
| 4 | Reifen-Schulte GmbH & Co. KG, Marsberg | 1 |
| 5 | Reifen-Pinke GmbH, Brilon | 1 |
| 6 | Reifen Göring Service GmbH, Meschede | 1 |
| 7 | Reifen Albrecht Zweigniederlassung der Gummi Berger Hans Berger GmbH & Co. KG, Arnsberg | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Steinstr. 27, 59872 Meschede
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
Bei uns erfasst
- Bestatter Dienstleistungen28.10.2025 · 2 Angebote
- Innenreinigung Dienst KFZ30.07.2025
- Bestatter Dienstleistungen05.02.2025 · 2 Angebote
- Bestatter Dienstleistungen06.11.2024 · 1 Angebot
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 343 (Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (472 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- ZÖLLER-KIPPER GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 09.02.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Acht (8) gebrauchte Wechselbrückenanhänger, jeweils ausgestattet mit einer (1) gebrauchten WechselbrückeDeutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbHFrist 11.11.2026
- Bereifung (Neureifen, runderneuerte Reifen, Felgen)Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöRFrist 19.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8559f70c-4aae-4ee7-a54b-16522a102d42.