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vergebenEU-weitLieferleistungen

2025-06 Reifen

Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis · Meschede, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-004veröffentlicht 22.02.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

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gilt für alle 7 Lose · in 28 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
36 Monate
Lose
7
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

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Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

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Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung, Montage, Reparatur und Einlagerung von Fahrzeugreifen der Dienstfahrzeuge der Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis

Lose7 Lose

Alle 7 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Polizeiwache Meschede

Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.

36 Monate–
2
Polizeiwache Arnsberg

Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.

36 Monate–
3
Polizeiwache Brilon

Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.

36 Monate–
4
Polizeiwache Marsberg

Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.

36 Monate–
5
Polizeiwache Winterberg

Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.

36 Monate–
6
Polizeiwache Schmallenberg

Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.

36 Monate–
7
Polizeiwache Sundern

Im Rahmen der Serviceleistungen und Instandsetzungen des Fuhrparks sind der jahreszeitliche Wechsel von Sommer- auf Winterbereifung und umgekehrt, Reifenwechsel durch Verschleiß und Reifenerneuerungen nach Defekten vorzunehmen. Bei den Fahrzeugen ist zu berücksichtigen, dass neben Pkw unterschiedlicher Größe und Herstellern auch Motorräder betreut werden. Darüber hinaus kann durch starke Beanspruchung der Fahrzeuge von einem erhöhten Reifenverschleiß ausgegangen werden. Der Auftraggeber verfügt über keine eigene Lagerkapazität von Rädern, unterhält aber eine Vielzahl verschiedener Fahrzeugtypen. Dadurch bedingt werden Reifen verschiedener Hersteller, Größen und Bauart benötigt. Es ist daher unerlässlich, dass der zukünftige Auftragnehmer ein umfangreiches Sortiment vorhalten und auch kurzfristig eine hohe Flexibilität im Rahmen der Lieferfähigkeit aufweisen kann. Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die Lieferung, Montage und Reparatur von Fahrzeugreifen, der Räderwechsel auf dem jeweiligen Gelände der Kreispolizei-behörde Hochsauerlandkreis sowie die Lagerung von saisonal wechselnd nutzbaren Winter- bzw. Sommerrädern in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Abholung und Lieferung dieser Reifen bzw. Räder erfolgt durch den Auftragnehmer. Als Kalkulationsgröße ist aktuell (Stand Oktober 2025) davon auszugehen, dass ins-gesamt 122 Fahrzeuge; davon 57 PKW, 60 Transporter ( u.a. VW Bulli, VW Crafter, MB Vito, MB Sprinter, Hyundai Staria) und 5 Motorräder betreut werden. Eine Prognose über die benötigten Reifen kann nicht angegeben werden, da der Bedarf von nicht zu bestimmenden Einflüssen (Laufleistung, Verschleiß, Unfälle, etc.) abhängig ist. Es kann daher kein Anspruch auf ein bestimmtes Gesamtvolumen erhoben wer-den. Im Hinblick auf die Güte dürfen nur solche Reifen angeboten und geliefert werden, die der sogenannten "Erstausrüsterqualität" zuzuordnen sind. Es kommen nur Premiumreifen zum Einsatz. Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer die jahreszeitbedingt nicht nutz-, aber noch brauchbaren Fahrzeugreifen bzw. -räder zum vereinbarten Preis abzuholen und in seinen Räumlichkeiten vor Witterungseinflüssen geschützt und der freien Zugänglichkeit entzogen, zu lagern. Die Festlegung, ob Fahrzeugreifen bzw. -räder noch brauchbar sind, trifft allein der Auftraggeber. Eine Rücknahme von Altreifen ist ebenso Vertragsbestandteil.

36 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
DienstleistungRangfolge 1Preise für einzelne Dienstleistungen werden gemäß Vergabeunterlagen in Wertungspunkte umgerechnet
Preis
Rabatte auf KB PreiseRangfolge 2Jeder Prozentpunkt entspricht einem Wertungspunkt
Beschreibung
Angebot mit der ermittelt höchsten Wertungspunktzahl gemäß Vergabeunterlagen erhält Zuschlag

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
36 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
einseitiges Verlängerungsrecht für 12 Monate
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Alfred-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenVerstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS7YRYYTGWDD9NU# Die Vergabeunterlagen dieser öffentlichen Ausschreibung werden von der Vergabestelle weder gedruckt noch per Mail bereitgestellt. Der Download der Vergabeunterlagen vom Portal erfolgt gebührenfrei. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Die Registr … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS7YRYYTGWDD9NU# Die Vergabeunterlagen dieser öffentlichen Ausschreibung werden von der Vergabestelle weder gedruckt noch per Mail bereitgestellt. Der Download der Vergabeunterlagen vom Portal erfolgt gebührenfrei. Eine Registrierung ist dafür nicht erforderlich. Die Registrierung wird aber empfohlen, um die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle sicherzustellen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber/Bieter, sich kontinuierlich über die Kommunikation und die Entwicklung von fachlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Steinstr. 27, 59872 Meschede
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

12Bekanntmachungen
7Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 343 (Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

38vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (42 Lose mit Angabe)
345.464 €Zuschlagswert im Median
254.000 € – 727.525 €mittlere Hälfte, 11 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 09.02.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8559f70c-4aae-4ee7-a54b-16522a102d42.