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Frist abgelaufenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

2025-0271 Erweiterung Betriebshof Hochfeld, 2. Bauabschnitt: "Fachgutachterliche Begleitung von Aushub und Entsorgung"

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2025-0271veröffentlicht 09.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 545 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.

Alle Ausschreibungen: Planung in Nordrhein-Westfalen (347 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
22 Monate26.05.2025 – 16.03.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
    vor 18 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 16.03.2027
    vor 17 Monaten
  6. Bindefrist endet
    21 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 17 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Die Fachgutachterliche Begleitung von Aushub und Entsorgung bezieht sich auf folgende Objekte des 2. Bauabschnittes: - Nr. 145: Erdarbeiten im Rahmen des Bodenmanagements Verkehrsanlagen, Leitungen und Kanälen - Nr. 160: Erdarbeiten im Rahmen der Errichtung des Parkhauses - Nr. 170: Erdarbeiten im Rahmen der Errichtung des Winterdienstgebäudes inkl. Überdachung - Nr. 180: Erdarbeiten im Rahmen der Errichtung des Verwaltungsgebäudes - Nr. 190: Erdarbeiten im Rahmen der Errichtung des Carports

Beschreibung des Loses

Fachgutachterliche Begleitung (die Leistungen der fachgutachterlichen Begleitung sind dem Leistungsbild zu entnehmen): - Bodenkundliche Baubegleitung in Anlehnung an DIN 19639; u.a. regelmäßige Prüfung der Bearbeitbarkeit der Böden - Beratung der Bauleitung und Bauüberwachung bei bodenschutzfachlichen Aufgaben - Fachliche Einweisung der Beteiligten hinsichtlich der Belange und Maßnahmen des Bodenschutzes und deren Umsetzung auf der Baustelle zur Bauanlaufberatung, Einweisung des Baustellenpersonals (protokollarische Erfassung): - welche Bodenschutzmaßnahmen sind umzusetzen, welche Handlungen sind im Sinne des Bodenschutzes zu unterlassen, - welche Messungen werden vor Ort durchgeführt und welche Konsequenzen ergeben sich daraus, - unter welchen Bedingungen darf die Befahrung des Bodens erfolgen, - Standort der Baustelleneinrichtung und Flächenumfang, - wie und wo erfolgt Zwischenlagerung der Böden, - wie und wo erfolgt die Verwertung von Überschussböden - Regelmäßige Begleitung der Erdbauarbeiten und Begleitung der Erdarbeiten auf Anforderung (Kalkulationsgrundlage: 104 Stck; Ortstermine sind mit Terminen der Baubesprechungen, und notwenigen Leistungen auf der Bereitstellungsfläche zu verknüpfen). - Beratung bei Auffälligkeiten ggf. Separierung, Veranlassen von Beprobung und Analyse zur Klärung des Entsorgungsweges; Beprobung wird separat vergütet - Prüfung der ordnungsgemäßen Trennung der Aushubmassen und deren fachgerechter Entsorgung/ Verwertung => Einstufung nach EBV / DepV - Prüfung der zum Einbau vorgesehenen Böden und Kultursubstrate auf ihre Zulässigkeit (Prüf-/ Vorsorgewerte der BBodSchV bzw. ortsüblicher Prüfwerte), Prüfung der Einhaltung der Qualitätsanforderungen - Prüfen, inwieweit die Aushubmassen den bisherigen Entsorgungszuordnungen entsprechen, oder neue Entsorgungszuordnungen und evtl. weitere Untersuchungen erfolgen müssen - Die Bodenbeschreibung ist auf Grundlage der stichprobenartigen Erkenntnisse bauzeitlich durch die fachgutachterliche Begleitung zu verifizieren - Begleitung der Umlagerungs- und Wiedereinbaumaßnahmen (evtl. Freigabe von Aushubmaterial) - Kennzeichnung von Haufwerken - Überprüfung der Einhaltung von behördlichen Nebenbestimmungen aus Genehmigungsbescheiden im Hinblick auf Boden, Grundwasser - Überprüfung der Einhaltung von behördlichen Nebenbestimmungen aus Genehmigungsbescheiden im Hinblick auf Boden, Grundwasser

Die weiteren Details müssen aus dem Dokument 2002 "EBH_fachgutachtliche_Begleitung_Leistungsbild" entnommen werden.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Versorgungssicherheit
Der/die Bieter/-in hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). -Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerkläru … ganz lesenDer/die Bieter/-in hat je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er/sie niedergelassen ist, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen (§ 44 Abs. 1 VgV). -Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 1 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist diese durch den Nachweis der Eintra-gung in das Berufs- oder Handelsregister oder einen anderen Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung zu ersetzen. - Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
Versorgungssicherheit
aa) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" Erklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 [mind. 50 … ganz lesenaa) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (Gesamtumsatz)" Erklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz des Unternehmens bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 45 Abs. 4 Nr. 4 VgV). ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 2 [mind. 500 TEUR netto] bb) Eigenerklärung "Durchschnittlicher Jahresumsatz (für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrags)" Erklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und die letzten drei Geschäftsjahre. ? Nachweis: Formblatt 3002 Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 3 [mind. 150 TEUR netto] cc) Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung Der/die Bieter/-in hat nachzuweisen, dass im Auftragsfall durch eine Haftpflichtversicherung eine Deckungssumme für Personenschäden in Höhe von (mindestens) 2,0 Mio Euro (netto) und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von (mindestens) 1,0 Mio Euro (netto) gegeben ist. Es ist ferner der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das Zweifache der Versicherungssummen beträgt, d.h. die Versicherung muss bestätigen, dass für den Fall, dass bei dem Bewerber mehrere Versicherungsfälle in einem Jahr eintreten (z.B. aus Verträgen mit anderen Auftraggebern), die Obergrenze für die Zahlungsverpflichtung der Versicherung bei mindestens dem Zweifachen der obenstehenden Versicherungssummen liegt (§ 45 Abs. 1 Nr. 3 VgV i. V. m. § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV) ? Nachweis: Dies ist durch die Kopie der Versicherungspolice oder Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, nachzuweisen (vgl. Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 4). Falls der Nachweis durch Vorlage einer Bestätigung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung die geforderte Versicherung abgeschlossen wird, erfolgt, behält sich die AG vor, im Falle der Erteilung des Auftrags, eine Kopie der Versicherungspolice nachzufordern. Im Falle einer Bietergemeinschaft gilt die Nachweispflicht separat für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.Im Falle einer finanziellen und wirtschaftlichen Eignungsleihe gilt die Nachweispflicht separat für jeden Eignungsverleiher. - Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Versorgungssicherheit
aa) Referenzen über vergleichbare Leistungen Der/die Bieter/-in hat mindestens 2 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (der letzten 3 Jahre) mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail … ganz lesenaa) Referenzen über vergleichbare Leistungen Der/die Bieter/-in hat mindestens 2 Referenzen über früher ausgeführte Aufträge (der letzten 3 Jahre) mit Angabe des Auftragswertes, der Leistungszeit sowie des Empfängers der Leistung (Auftraggeber) inkl. eines Ansprechpartners mit Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeichnung und sonstiger Angaben zu benennen, die nach Art und Umfang mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (§§ 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs 1, 75 Ab. 5 S. 2 VgV). Die Referenzen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: Leistungsbereich fachgutachterliche Begleitung mit Analytik inkl. Umgang mit der Ersatzbaustoffverordnung [mind. 2 Stück in den letzten 3 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 3 Jahre abgeschlossen sein)] Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 8 bb) Eigenerklärung zur durchschnittlichen Beschäftigtenanzahl und Zahl der Führungs-kräfte Der/die Bieter/-in hat eine Erklärung abzugeben, aus der seine/ihre durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl sowie die Anzahl seiner/ihrer Führungskräfte ersichtlich ist (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 5 cc) Eigenerklärung zu technischen Fachkräfte/Stellen Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unanhängig davon, ob sie dem/den Unternehmen des/der Bieters/-in bzw. der Bietergemeinschaft angehören oder nicht (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV). ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 6 dd) Erklärung zur Leistungsfähigkeit der Führungskräfte des Unternehmens, die die tech-nische Leitung innehaben inklusive beruflicher Befähigung Nachweis der verantwortlichen Person(en), die die Leistungen als Führungskraft insbesondere technisch leiten und steuern, inklusive beruflicher Befähigung (§§ 46 Abs. 3 Nr. 6, 75 Abs. 1, 2 VgV). Mindestanforderungen: - Es sind mindestens ein/e verantwortlicher/e Projektleiter/in (mit der Begleitung betraute Person) sowie mindestens ein/eine Vertreter/in zu benennen. - Projektleiter/in und Vertreter/in müssen überfolgende Qualifikation verfügen: - Sachkundenachweis für Arbeiten mit Asbest gemäß TRGS 519 Anlage 3 - Sachkundenachweis zur Probenahme gemäß LAGA PN 98 - Zulassung für Arbeiten in kontaminierten Bereichen gemäß DGUV Regel 10 ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 7 i.V.m. entsprechenden Nachweisen (Lebensläufen, Studien-, Ausbildungsnachweisen oder sonstigen Bescheinigungen) ee) Erklärung der Bieterin zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden sollen. Bei vorgesehenen Nachunternehmerleistungen für Teilleistungen sind die vorgesehenen Leistungen und Unternehmen zu benennen. ? Nachweis: Formblatt 3004 "Verzeichnis der Nachunternehmer" Vor Zuschlagserteilung kann die AG von der Bieterin, deren Angebote in die engere Wahl kommen, gem. § 36 Abs. 1 S. 1 VgV verlangen, nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. ? Nachweis: Formblatt 3005 "Verpflichtungserklärung Nachunternehmer" - Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Versorgungssicherheit
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der/die Bieter/-in folgende Nach-weise zu erbringen: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Zif … ganz lesenZum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen hat der/die Bieter/-in folgende Nach-weise zu erbringen: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 1 bis 3 u. 5 S. 1, 124 Abs. 1 GWB ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9, 10 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des/der Bieters/-in - bei Bewerbergemeinschaften der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister zu dem/der Bieter/-in durchzuführen, der / die den Auftrag erhalten soll. Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidugen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentschei-dungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB von denjenigen Bewerbern/ -innen, die die AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. b) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen i.S.v. § 123 Abs. 4 GWB über die Zahlung von Steuern und Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung (§§ 42 Abs. 1 VgV, 123 Abs. 4, 5 Satz 2 GWB) ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 11 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Verlangen der AG durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes und eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger zu ersetzen (§ 48 Abs. 8 S. 4 VgV). Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB von denjenigen Bewerbern/ -innen, die die AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. c) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmer-entsendegesetzes oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist ? Nachweis: Formblatt 3002 "Eigenerklärung zur Eignung", Ziff. 9 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, wird die Erklärung durch einen Auszug aus einem einschlägigen Register, wie z.B. dem Bundes- oder Gewerbezentralregister, oder eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslands oder des Niederlassungsstaats des/der Bieters/-in - bei Bewerbergemeinschaften: der einzelnen Mitglieder - ersetzt (§ 48 Abs. 4 VgV). Nach § 6 Abs. 1 WRegG (Wettbewerbsregistergesetz) sind öffentliche Auftraggeber*innen mit Datum vom 01.06.2022, vor der Erteilung eines Zuschlags in einem Verfahren über die Vergabe eines öffentlichen Auftrags mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer verpflichtet, eine Abfrage beim …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
26.05.2025
Vertragsende
16.03.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
21 Tage
Angebotsöffnung
12.05.2025, 10:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabebedingungen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT4Y1SAYH Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YRTYT4Y1SAYH Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 60046dd2-030e-4135-8b08-8240ca403a4d.