2024-78_Ausbau_E233_CEF-Maßnahmen_LAP_ex_post_Bekanntmachung
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche · Hannover, Niedersachsen
Aktenzeichen 03_290701_306155veröffentlicht 30.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 240 Tsd. €
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Region Hannover.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 240 Tsd. €
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Hannover30453, Region Hannover, Niedersachsen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Preis50 %
- Referenzen30 %
- Konzept20 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 22 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV - rGB Lingen) ist der Vorhabenträger dieses Ausbauvorhabens. Der vierstreifige Ausbau der E 233 ist im Fernstraßenbaugesetz zur Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist mit vordringlichem Bedarf im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für den hier betroffenen ersten Planungsabschnitt (PA 1) erfolge am 15.01.2024 (NLStBV) und wurde am 21.02.2024 gem. den §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgestellt. Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 a.F. & n.F. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde im November 2010 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die im Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Varianten-vergleiche. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit sind in die Bewertung der einzelnen Varianten eingeflossen. Diese umfassen die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der nach § 16 (1) n.F. UVPG erforderlichen Angaben auf die Schutzgüter gemäß § 2 (1) n.F. UVPG: - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Zudem ist eine Betrachtung des Schutzgutes Klima bezüglich der Auswirkungen auf das globale Klima (§13 KSG) ergänzt worden. Eine Besonderheit im PA 1 ist die Querung des FFH-Gebietes "Ems" (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Die B 402, die in den achtziger Jahren als "Nordumgehung Meppen" in relativ gestreckter Linienführung durch die Emsniederung geplant wurde, verläuft hier zur hochwasserfreien Führung und zur Überbrückung der Wasserstraße Ems (Dortmund-Ems-Kanal) auf einer ausgeprägten Dammlage. 1999 wurde das FFH-Gebiet "Ems" durch die Bundesrepublik Deutschland als FFH-Gebietsvorschlag gemeldet, 2004 von der EU-Kommission anerkannt. Das FFH-Gebiet "Ems" (DE 2809-331) befindet sich im Landkreis Emsland und erstreckt sich auf einer Nord-Süd-Achse (westl. von Papenburg im Norden bis östlich von Bad Bentheim im Süden) entlang des Flusslaufes der Ems. Ein Großteil des FFH-Gebietes umfasst Teile der Flussauen. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" (LAP) für CEF-Maßnahmen mit längerer Wirksamkeitsdauer, die deshalb zeitig vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind. Angestrebt wird eine Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen gemäß der zeitlichen Staffelung, die sich aus den Anforderungen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und dem Artenschutzbeitrag ergeben, um einen frühzeitigen Baubeginn des Straßen- und Brückenbaus zu ermöglichen.
Beschreibung des Loses
Im aktuellen Verfahren werden Planungsleistungen zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan gem. § 39 HOAI Leistungsphasen (LPH) eins, drei, fünf und sechs sowie "Besondere Leistungen" ver-geben. Dieser LAP bezieht sich auf acht vorgezogene Maßnahmen (vgl. u. a. beigefügte Maßnahmenblätter), die aufgrund ihrer langen Wirksamkeitsdauer zur Erreichung der ökologischen Funktion zeitkritisch sind: - 7 ACEF - Ausgleichsmaßnahmen Fauna, Schaffung eines Ersatzlaichgewässers für den Moorfrosch im Wesuweer Moor - 10.1 ACEF, Entwicklung von artenreichen mesophilen Grünlandbeständen/ Feuchtgrünland zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Wiesenbrüter und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen - 10.2 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung einer Hutelandschaft mit Baum- und Gehölzgruppen sowie von mageren Grünlandstandorten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der vielfältigen strukturierten Agrarlandschaft und der Gehölze sowie als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen und FFH Lebensraumtypen - 10.4 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.5 ACEF, Anlage und Entwicklung von Hochstaudenfluren und Säumen zur Schaffung Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gewässer und Röhrichte und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.9 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung strukturreicher Waldränder zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gehölze und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 11.1 AFCS/CEF/FFH, Anlage und Entwicklung von Wald sowie ökologische Waldaufwertung zur Schaffung von Lebensräumen für Fledermäuse und Brutvogelarten des Waldes als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 22 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern in Oberlangen als Ausgleich für FFH Lebensraumtypen Randbedingungen und Zwangspunkte Das Leistungsbild für Freianlagen umfasst hier die unter Punkt 2 genannten LPH gem. § 39 Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10 Juli 2013 (BGBl I. S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr 88) geändert worden sind. Leistungen des Auftragnehmers: Die wesentlichen vom AN durchzuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Aufstellung unter "B". beschrieben. Die Leistungen des AN umfassen auch die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche; diese betreffen u. a. die Klärung der Zuwegungen, Erdmassenbewegungen, archäologische Funde, ggf. Kampfmittelräumung Terminplanung etc. Zur adäquaten Ausgestaltung der Maßnahmen sind Abstimmungen mit Fachbehörden (Forstwirtschaft, Naturschutz, Moorverwaltung u. a.) und Planungsbeteiligten erforderlich und Bestandteil der zu erbringenden Leistung. Vor Planungsbeginn hat sich der AN ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMDV sowie die landesspezifischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Dabei sind die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" - ELA (FGSV - 2013) zu beachten. Die Hinweise und Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung sind zu beachten ebenso wie später die Auflagen, die sich aus den planfestgestellten Unterlagen (LBP, FFF-VS u.a.) sowie dem Planfeststellungsbeschluss ergeben. Der Beginn der Planungsaufgabe ist unmittelbar nach Auftragsvergabe vorgesehen. Die Ausführungsunterlagen unterliegen einem Prüfungsprozess durch den AG, so dass von Überarbeitungen ausgegangen werden muss. Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen ist einzukalkulieren, dass mindestens ein AG-interner Prüf-lauf erfolgt, so dass von der Erstellung von mindestens einem Leseexemplar, vor Einreichung der ab-gestimmten Unterlagen auszugehen ist. Die Aufwendungen sind einzukalkulieren. Ein Terminplan zur zeitgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist aufzustellen, mit dem AG abzustimmen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Prüfprozesse seitens des AG sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Der AN hat seine interne Qualitätsprüfung für alle Leistungen gegenüber dem AG zu dokumentieren. Der AN hat sich bei Bedarf auch iterativ mit den Erstellern der folgend genannten Unterlagen abzustimmen. Leistungen des Auftraggebers: Die beigefügten Unterlagen bilden den derzeitigen Planungstand ab und werden als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Insbesondere sind zu beachten: - Planfeststellungsbeschluss - Erläuterungsbericht mit UVP-Bericht (01_D) - Landschaftspflegerische Maßnahmen - Übersichtsplan 1:10.000 (09_1_D) - Maßnahmenpläne (09_2_D Blatt 1,6,7,8,10,11, und 09_3_D Blatt 2,3,4) und Legendenblätter - Maßnahmenblätter (09_4_D) - FFH Verträglichkeitsstudie (19_3_1_D) - LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (19_1_1_D) - Bestandsübersichtsplan (19_1_2_D) Im Rahmen der Bearbeitung des LAP ist die zeitgerechte Bereitstellung der zu beplanenden Flächen durch den AG zu gewährleisten. Art des Honorars Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen 1, 3, 5 und 6. Das Honorar wird abgerechnet nach der Kostenberechnung des AN als Ergebnis der Leistungsphase 6.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Referenzen
- Qualität
- KonzeptSchriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung (Projektverständnis, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und insbesondere projektspezifische Besonderheiten/besondere Herausforderungen) (möglichst nicht mehr als 10 DIN A4-Seiten) Es ist ein schriftliches Konzept über die Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Erläuterung der projektspezifischen Vorgehensweise einzureichen. Hierbei werden Aussagen insbesondere zu projektspezifischen Besonderheiten und Herausforderungen (Projektanalyse) sowie zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und zu den Arbeitsschwerpunkten erwartet. Zudem ist ein Terminplan als übersichtlicher Balkenplan einzureichen (Gesamtablauf unter Berücksichtigung der vom AG vorgegebenen Daten zu Vertragsbeginn, Vertragszeitraum und den Zwischenterminen).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RRWH
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Daber & Kriege GmbH, Göttingen | 17 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Lucaskamp 9, 49809 Lingen (Ems)
- Kontakt
- nlstbv-z-vergabestelle@
nlstbv.niedersachsen.de - Auskünfte
- Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereichenlstbv-z-vergabestelle@
nlstbv.niedersachsen.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Assmann Beraten + Planen GmbH7 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult6 Zuschläge
- GRBV Ingenieure im Bauwesen GmbH & Co. KG6 Zuschläge
- Ingenieurbüro Tajik GmbH6 Zuschläge
- BSF Swissphoto GmbH5 Zuschläge
- EHS beratende Ingenieure für Bauwesen GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 22.11.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f74082b3-8f37-40ce-a959-85baf680e716.