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2024-78_Ausbau_E233_CEF-Maßnahmen_LAP_ex_post_Bekanntmachung

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Zentrale Geschäftsbereiche · Hannover, Niedersachsen

Aktenzeichen 03_290701_306155veröffentlicht 30.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Niedersachsen (59 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
240 Tsd. €
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hannover30453, Region Hannover, Niedersachsen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

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Wer darf bieten?

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Wird verhandelt?

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Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 6 Angebote je Los (21 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Preis50 %
  • Referenzen30 %
  • Konzept20 %

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Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Lingen (NLStBV - rGB Lingen) ist der Vorhabenträger dieses Ausbauvorhabens. Der vierstreifige Ausbau der E 233 ist im Fernstraßenbaugesetz zur Erweiterung von zwei auf vier Fahrstreifen vorgesehen. Das Vorhaben ist mit vordringlichem Bedarf im Bedarfsplan für Bundesfernstraßen eingestuft. Der Planfeststellungsbeschluss für den hier betroffenen ersten Planungsabschnitt (PA 1) erfolge am 15.01.2024 (NLStBV) und wurde am 21.02.2024 gem. den §§ 17 ff des Bundesfernstraßengesetzes in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes festgestellt. Für den vierstreifigen Ausbau der E 233 ist gemäß Anlage 1 Ziffer 14.5 a.F. & n.F. des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Die dafür erforderliche Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) wurde im November 2010 abgeschlossen und bildete die Grundlage für die im Rahmen der Voruntersuchung erfolgten Varianten-vergleiche. Die Kriterien der Umweltverträglichkeit sind in die Bewertung der einzelnen Varianten eingeflossen. Diese umfassen die Ermittlung und Bewertung der voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens unter Berücksichtigung der nach § 16 (1) n.F. UVPG erforderlichen Angaben auf die Schutzgüter gemäß § 2 (1) n.F. UVPG: - Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, - Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, - Fläche, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, - kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter sowie - die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Zudem ist eine Betrachtung des Schutzgutes Klima bezüglich der Auswirkungen auf das globale Klima (§13 KSG) ergänzt worden. Eine Besonderheit im PA 1 ist die Querung des FFH-Gebietes "Ems" (DE 2809-331) auf einer Länge von etwa 4,2 Kilometern. Die B 402, die in den achtziger Jahren als "Nordumgehung Meppen" in relativ gestreckter Linienführung durch die Emsniederung geplant wurde, verläuft hier zur hochwasserfreien Führung und zur Überbrückung der Wasserstraße Ems (Dortmund-Ems-Kanal) auf einer ausgeprägten Dammlage. 1999 wurde das FFH-Gebiet "Ems" durch die Bundesrepublik Deutschland als FFH-Gebietsvorschlag gemeldet, 2004 von der EU-Kommission anerkannt. Das FFH-Gebiet "Ems" (DE 2809-331) befindet sich im Landkreis Emsland und erstreckt sich auf einer Nord-Süd-Achse (westl. von Papenburg im Norden bis östlich von Bad Bentheim im Süden) entlang des Flusslaufes der Ems. Ein Großteil des FFH-Gebietes umfasst Teile der Flussauen. Gegenstand der hier ausgeschriebenen Leistung ist die "Landschaftspflegerische Ausführungsplanung" (LAP) für CEF-Maßnahmen mit längerer Wirksamkeitsdauer, die deshalb zeitig vor dem eigentlichen Baubeginn der Straße herzustellen sind. Angestrebt wird eine Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen gemäß der zeitlichen Staffelung, die sich aus den Anforderungen der Landschaftspflegerischen Begleitplanung und dem Artenschutzbeitrag ergeben, um einen frühzeitigen Baubeginn des Straßen- und Brückenbaus zu ermöglichen.

Beschreibung des Loses

Im aktuellen Verfahren werden Planungsleistungen zum Landschaftspflegerischen Ausführungsplan gem. § 39 HOAI Leistungsphasen (LPH) eins, drei, fünf und sechs sowie "Besondere Leistungen" ver-geben. Dieser LAP bezieht sich auf acht vorgezogene Maßnahmen (vgl. u. a. beigefügte Maßnahmenblätter), die aufgrund ihrer langen Wirksamkeitsdauer zur Erreichung der ökologischen Funktion zeitkritisch sind: - 7 ACEF - Ausgleichsmaßnahmen Fauna, Schaffung eines Ersatzlaichgewässers für den Moorfrosch im Wesuweer Moor - 10.1 ACEF, Entwicklung von artenreichen mesophilen Grünlandbeständen/ Feuchtgrünland zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Wiesenbrüter und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen - 10.2 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung einer Hutelandschaft mit Baum- und Gehölzgruppen sowie von mageren Grünlandstandorten zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der vielfältigen strukturierten Agrarlandschaft und der Gehölze sowie als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen und FFH Lebensraumtypen - 10.4 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.5 ACEF, Anlage und Entwicklung von Hochstaudenfluren und Säumen zur Schaffung Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gewässer und Röhrichte und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 10.9 ACEF/FFH, Anlage und Entwicklung strukturreicher Waldränder zur Schaffung von Ersatzlebensräumen für Brutvogelarten der Gehölze und als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 11.1 AFCS/CEF/FFH, Anlage und Entwicklung von Wald sowie ökologische Waldaufwertung zur Schaffung von Lebensräumen für Fledermäuse und Brutvogelarten des Waldes als Ausgleich für beeinträchtigte Biotopfunktionen sowie FFH Lebensraumtypen - 22 AFFH, Anlage und Entwicklung von Eichenwäldern in Oberlangen als Ausgleich für FFH Lebensraumtypen Randbedingungen und Zwangspunkte Das Leistungsbild für Freianlagen umfasst hier die unter Punkt 2 genannten LPH gem. § 39 Honorarordnung für Architekten- und Ingenieurleistungen vom 10 Juli 2013 (BGBl I. S. 2276), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. 2023 I Nr 88) geändert worden sind. Leistungen des Auftragnehmers: Die wesentlichen vom AN durchzuführenden Leistungen sind im Einzelnen in der Aufstellung unter "B". beschrieben. Die Leistungen des AN umfassen auch die erforderlichen Abstimmungs- und Arbeitsgespräche; diese betreffen u. a. die Klärung der Zuwegungen, Erdmassenbewegungen, archäologische Funde, ggf. Kampfmittelräumung Terminplanung etc. Zur adäquaten Ausgestaltung der Maßnahmen sind Abstimmungen mit Fachbehörden (Forstwirtschaft, Naturschutz, Moorverwaltung u. a.) und Planungsbeteiligten erforderlich und Bestandteil der zu erbringenden Leistung. Vor Planungsbeginn hat sich der AN ein Bild von der Örtlichkeit zu machen. Es sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die Vorschriften und Regelwerke des BMDV sowie die landesspezifischen Regelungen und gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen. Dabei sind die "Empfehlungen für die landschaftspflegerische Ausführung im Straßenbau" - ELA (FGSV - 2013) zu beachten. Die Hinweise und Maßgaben aus der landesplanerischen Feststellung sind zu beachten ebenso wie später die Auflagen, die sich aus den planfestgestellten Unterlagen (LBP, FFF-VS u.a.) sowie dem Planfeststellungsbeschluss ergeben. Der Beginn der Planungsaufgabe ist unmittelbar nach Auftragsvergabe vorgesehen. Die Ausführungsunterlagen unterliegen einem Prüfungsprozess durch den AG, so dass von Überarbeitungen ausgegangen werden muss. Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen ist einzukalkulieren, dass mindestens ein AG-interner Prüf-lauf erfolgt, so dass von der Erstellung von mindestens einem Leseexemplar, vor Einreichung der ab-gestimmten Unterlagen auszugehen ist. Die Aufwendungen sind einzukalkulieren. Ein Terminplan zur zeitgerechten Umsetzung der Maßnahmen ist aufzustellen, mit dem AG abzustimmen und bei Bedarf fortzuschreiben. Die Prüfprozesse seitens des AG sind bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Der AN hat seine interne Qualitätsprüfung für alle Leistungen gegenüber dem AG zu dokumentieren. Der AN hat sich bei Bedarf auch iterativ mit den Erstellern der folgend genannten Unterlagen abzustimmen. Leistungen des Auftraggebers: Die beigefügten Unterlagen bilden den derzeitigen Planungstand ab und werden als Anlage zur Leistungsbeschreibung zur Verfügung gestellt. Insbesondere sind zu beachten: - Planfeststellungsbeschluss - Erläuterungsbericht mit UVP-Bericht (01_D) - Landschaftspflegerische Maßnahmen - Übersichtsplan 1:10.000 (09_1_D) - Maßnahmenpläne (09_2_D Blatt 1,6,7,8,10,11, und 09_3_D Blatt 2,3,4) und Legendenblätter - Maßnahmenblätter (09_4_D) - FFH Verträglichkeitsstudie (19_3_1_D) - LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan (19_1_1_D) - Bestandsübersichtsplan (19_1_2_D) Im Rahmen der Bearbeitung des LAP ist die zeitgerechte Bereitstellung der zu beplanenden Flächen durch den AG zu gewährleisten. Art des Honorars Das Honorar wird vorläufig ermittelt für die Leistungsphasen 1, 3, 5 und 6. Das Honorar wird abgerechnet nach der Kostenberechnung des AN als Ergebnis der Leistungsphase 6.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis50 %
Referenzen30 %
Konzept20 %
Qualität
Referenzen
Qualität
KonzeptSchriftliche Ausführungen zur projektspezifischen Bearbeitung (Projektverständnis, Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben, Arbeitsschwerpunkte und insbesondere projektspezifische Besonderheiten/besondere Herausforderungen) (möglichst nicht mehr als 10 DIN A4-Seiten) Es ist ein schriftliches Konzept über die Bearbeitung der Planungsaufgabe mit Erläuterung der projektspezifischen Vorgehensweise einzureichen. Hierbei werden Aussagen insbesondere zu projektspezifischen Besonderheiten und Herausforderungen (Projektanalyse) sowie zur Herangehensweise an die zu erbringenden Aufgaben und zu den Arbeitsschwerpunkten erwartet. Zudem ist ein Terminplan als übersichtlicher Balkenplan einzureichen (Gesamtablauf unter Berücksichtigung der vom AG vorgegebenen Daten zu Vertragsbeginn, Vertragszeitraum und den Zwischenterminen).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung, Auf der Hude 2, 21339 Lüneburg
Fristen für Nachprüfungsanträge
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXQ6YY6RRWH

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Daber & Kriege GmbH, Göttingen17

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Niedersachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

587vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (456 Lose mit Angabe)
164.216 €Zuschlagswert im Median
69.078 € – 379.379 €mittlere Hälfte, 278 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 22.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f74082b3-8f37-40ce-a959-85baf680e716.