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vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung

2024-45 Rahmenvereinbarungen über Druck, Aufarbeitung und Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen

Stadt Duisburg - Stabsstelle Wahlen und Informationslogistik (I-03) · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-45 Stadt Duisburg - Stabsstelle Wahlen und Informationslogistik (I-03)veröffentlicht 18.11.2025LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 788 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,4 Mio. € Summe der Lose
Laufzeit
keine Angabe
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Duisburg47049, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 60 %, Leistung und Qualität 40 %.

  • Qualität eines Abwicklungskonzepts40 %
  • Preis60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 10 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−5,5 Punkte
25 % teurer−12 Punkte
50 % teurer−20 Punkte
100 % teurer−30 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarungen über Druck, Aufarbeitung und Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen (LOS 1) sowie Postdienstleistungen für Briefwahl- und sonstige Abstimmungsunterlagen (LOS 2)

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Druck, Aufarbeitung und Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen bis zum 31.12.2029 über den Druck, die Aufarbeitung und die Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen (LOS 1) sowie Postdienstleistungen (LOS 2) für alle in diesem Zeitraum anfallenden Wahlen und Bürger-/Volksentscheide in Duisburg. Gegenstand von LOS 1 ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029. Der Auftragnehmer übernimmt die nachfolgend beschriebenen Leistungen für alle Wahlen, Bürgerentscheide und Volksabstimmungen, die während der Vertragslaufzeit stattfinden. Im Jahr 2025 überschneiden sich die Zeiträume der Leistungserbringungen von Bundestagswahlen und Kommunalwahlen (Rat und Bezirksvertretung), Verbandsversammlung Regionalverband Ruhr, Integrationswahl, Oberbürgermeisterwahl (inkl. möglicher Stichwahl). Der Auftraggeber wird die Leistungen durch Einzelaufträge abrufen. Die Leistungen für die kombinierten Wahlen im Jahr 2025 sind verbindlicher Auftragsgegenstand. Eine weitere Abrufpflicht des Auftraggebers besteht nicht. Bei außerordentlichen Wahlen, Bürgerentscheiden, Volks- oder sonstigen Abstimmungen ist eine Beauftragung mit kurzem Vorlauf möglich. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere folgende Leistungsbestandteile: - Beschaffung der Materialien, die für den Druck der Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen erforderlich sind. - Druck der Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen - Aufbereitung und Kuvertierung der Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen - Reporting und datenschutzkonforme Materialvernichtung Bei Wahlen erfolgt die Zurverfügungstellung der Druckvorlagen ca. 90 Tage vor der Wahl. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer die erforderlichen Daten für die Zusammenstellung der individuellen Briefwahl und sonstigen Stimmunterlagen über eine Datenschnittstelle zur Verfügung. Bei Wahlen mit verschiedenen Wahlbezirken muss eine exakte Zuordnung der Stimmzettel zur wahlberechtigten Person erfolgen. Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer vor der kombinierten Wahl im Jahr 2025 einen Ablauftest in Form einer simulierten Wahl durchführen. Die Höchstsumme aller nach der Rahmenvereinbarung in LOS 1 abgerufenen Einzelaufträge beträgt 800.000 EUR. Allgemeine Informationen Nicht mit EU-Mitteln finanziertes Beschaffungsprojekt Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Zusätzliche Informationen: 1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).

–800.000 €
2
Postdienstleistungen für Briefwahl- und sonstige Abstimmungsunterlagen

Gegenstand des Verfahrens ist die Vergabe von Rahmenvereinbarungen bis zum 31.12.2029 über den Druck, die Aufarbeitung und die Kuvertierung von Briefwahl- und sonstigen Stimmunterlagen (LOS 1) sowie Postdienstleistungen (LOS 2) für alle in diesem Zeitraum anfallenden Wahlen und Bürger-/Volksentscheide in Duisburg. Gegenstand von LOS 2 ist ein Rahmenvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2029. Der Auftragnehmer übernimmt die nachfolgend beschriebenen Leistungen für alle Wahlen, Bürgerentscheide und Volksabstimmungen, die während der Vertragslaufzeit stattfinden. Im Jahr 2025 überschneiden sich die Zeiträume der Leistungserbringungen von Bundestagswahlen und Kommunalwahlen (Rat und Bezirksvertretung), Verbandsversammlung Regionalverband Ruhr, Integrationswahl, Oberbürgermeisterwahl (inkl. möglicher Stichwahl). Der Auftraggeber wird die Leistungen durch Einzelaufträge abrufen. Die Leistungen für die kombinierten Wahlen im Jahr 2025 sind verbindlicher Auftragsgegenstand. Eine weitere Abrufpflicht des Auftraggebers besteht nicht. Bei außerordentlichen Wahlen, Bürgerentscheiden, Volks- oder sonstigen Abstimmungen ist eine Beauftragung mit kurzem Vorlauf möglich. Zugestellt werden müssen ca. 100.000 Briefsendungen mit möglichst kurzer Zustellfrist, maximal bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag. Die Anzahl der Briefsendungen kann nach oben oder unten abweichen. Die Rahmenvereinbarung umfasst insbesondere folgende Leistungsbestandteile: - Zustellung von Sendungen mit Briefwahl- oder sonstigen Abstimmungsunterlagen - Transportdauer mit möglichst kurzer Zustellfrist, maximal bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag (für Zustellungen in Deutschland) - Tracking in der Mindestform von Einlieferlisten - Bereitstellung geeigneter Transportmittel (Transportkisten) für den Transport der Briefsendungen Um eine reibungslose Abwicklung zu gewährleisten, soll der Auftragnehmer vor kombinierten Wahl im Jahr 2025 einen Ablauftest in Form einer simulierten Wahl durchführen. Die Höchstsumme aller nach der Rahmenvereinbarung in LOS 2 abgerufenen Einzelaufträge beträgt 600.000 EUR. Zusätzliche Informationen: 1. Mehrfachbewerbungen, als Einzelbewerber sowie als Mitglied einer/ mehrerer Bewerbergemeinschaften (BG) sind nicht zulässig. Soweit mehrere Unternehmen im Rahmen der Vergabe miteinander kooperieren (z. B. über ein gemeinsames Tochterunternehmen, als Nachunternehmer oder im Rahmen einer BG), behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise dafür zu fordern, dass die Kooperation als Ganzes sowie die Teilnahme der einzelnen Unternehmen an der Kooperation zulässig ist, insbesondere keine unzulässige wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen wurde. Für jeden Teilnehmer der Kooperation wäre dann zu begründen, inwieweit sein Entschluss zur Teilnahme an der Kooperation eine im Rahmen von zweckmäßigen und kaufmännisch vernünftigen Handelns liegende Entscheidung ist, z. B. weil der jeweilige Teilnehmer zur Zeit der Bildung der Kooperation überhaupt nicht oder jedenfalls zu dieser Zeit nicht über die erforderliche Kapazität zur Durchführung des hier ausgeschriebenen Auftrages verfügt oder aus anderen Gründen erst die Kooperation den jeweiligen Teilnehmer in die Lage versetzt, ein erfolgversprechendes Angebot abzugeben. 2. Die Bildung von BG ist bis zur Abgabe des Teilnahmeantrages möglich. Die Angaben zur Zusammensetzung der BG sind grundsätzlich bindend. Ein Austausch einzelner Mitglieder der BG vor Auftragsvergabe bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Die Abgabe von Angeboten durch BG ist nur bei gesamtschuldnerischer Haftung mit bevollmächtigtem Vertreter möglich. Hierzu ist eine von allen Mitgliedern unterschriebene Vollmacht mittels einer Bewerbergemeinschaftserklärung vorzulegen. Außerdem haben sämtliche Mitglieder der BG namentlich mit Anschrift einen bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren sowie den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Der Auftraggeber behält sich ausdrücklich vor, diese Angaben nachzufordern. Bei der Eignungsprüfung wird die BG als Ganzes beurteilt. 3. Der Auftraggeber wird den Vorgaben in § 41 VgV dadurch nachkommen, dass er in dieser Bekanntmachung die wesentlichen Eckpunkte und Besonderheiten der zu erbringenden Leistung skizziert sowie auf der in Ziffer 5.1.11 genannten Website die bisherigen Planungen und sonstigen Informationen zu dem Projekt zur Verfügung stellt. Da der Auftraggeber wegen nicht abschließend beschreibbarer Leistung ein Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb durchführt, erfüllt dies die Anforderungen des § 41 VgV Ziel des Verhandlungsverfahrens ist, die konkreten Anforderungen an die Leistung mit den Bietern gemeinsam im Rahmen eines dynamischen Prozesses zu konkretisieren. Zum jetzigen Zeitpunkt stehen deshalb zahlreiche Unterlagen noch nicht fest. 4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass bereits im Vorfeld ein Unternehmen mit der Erstellung einer Machbarkeitsstudie und Vorplanung vorbefasst war. Die Arbeitsergebnisse bilden die Grundlage für die weitere Planung und werden allen Bewerbern über die in Ziffer 5.1.11 genannte Website zur Verfügung gestellt. Hierdurch stellt der Auftraggeber sicher, dass der Wettbewerb durch eine etwaige Teilnahme dieses vorbefassten Unternehmens nicht verzerrt wird (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 VgV).

–600.000 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität eines Abwicklungskonzepts40 %
Preis60 %
Qualität
Qualität eines AbwicklungskonzeptsLos 1: Qualität eines Konzepts zur Abwicklung der Wahlen und sonstigen Abstimmungen, insb. zur Qualitätssicherung, zu Erfahrungen mit Problemen und Optimierungen aus vergangenen Projekten (Lessons Learned), zur Organisation der Leistungserbringung (insbesondere Schnittstelle zu Los 2), zu Redundanzmaßnahmen, zur Sicherstellung des Closed-Loop-Verfahrens und zum Umgang mit außerordentlichen Wahlen und Abstimmungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben. Los 2: Qualität eines Konzepts zur Abwicklung der Wahlen und sonstigen Abstimmungen, insb. zur Qualitätssicherung einschl. Tracking (über die Mindestform von Einlieferlisten hinausgehend), zur Organisation der Leistungserbringung (insbesondere Schnittstelle zu Los 1), zu Redundanzmaßnahmen, zur Sicherstellung des Closed-Loop-Verfahrens und zum Umgang mit außerordentlichen Wahlen und Abstimmungen - vorläufiges Kriterium (auch bezüglich Gewichtung) Details werden nach Teilnahmewettbewerb bekanntgegeben.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Weiterführende Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDUMP# Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbeson … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDUMP# Informationen über die Überprüfungsfristen: Das Verfahren für Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB vor Einreichen des Nachprüfungsantrags innerhalb von 10 Kalendertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind darüber hinaus gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nach Ziffer 5.1.12) bei dem Auftraggeber zu rügen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Computershare Communication Services GmbH, München3
2Deutsche Post InHaus Services GmbH, Bonn3

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Stadt Duisburg - Stabsstelle Wahlen und Informationslogistik (I-03)
Anschrift
47049 Duisburg
Kontakt
submissionsstelle@stadt-duisburg.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 220 (Drucksachen und zugehörige Erzeugnisse) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

23vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (23 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 03.09.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 03.09.2024
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 03.09.2024 auf 10.09.2024 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 03.09.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c2155995-5486-4c37-9ce2-5780dadfca4a.