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2024-36 Umgestaltung August-Bebel-Platz & Weseler Straße in Duisburg-Marxloh

Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-36 Stadt Duisburg - Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagementveröffentlicht 02.07.2025DienstleistungenNichtoffenes Verfahren

Frist im Verfahrenkeine Angabe

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Geplant · Neuausschreibung möglich

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in 7 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
858 Tsd. €
Laufzeit
2 Jahre
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Duisburg47051, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Umgestaltung August-Bebel-Platz & Weseler Straße". Ziel des Verfahrens ist die Vergabe der Objektplanung Freianlagen sowie der Lichtplanung. Im Rahmen des VgV Verfahrens wird zudem die Verkehrsplanung mitvergeben.

Beschreibung des Loses

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen) Die Stadt Duisburg, vertreten durch das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement, führt einen freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs nach RPW 2013 zur Umgestaltung des August-Bebel-Platzes und der angrenzenden Bereiche durch. Der Wettbewerb richtet sich an Teams aus Landschaftsarchitekt*innen und Lichtplaner*innen. Gegenstand des Wettbewerbs ist die freiraumplanerische Umgestaltung des August-Bebel-Platzes im Zusammenspiel mit der Weseler Straße, der Kaiser-Wilhelm-Straße und der Kaiser-Friedrich-Straße, zur Entwicklung eines zentralen Kommunikations- und Begegnungsraums. Ziel ist es einen zeitgemäßen, innovativen, nachhaltigen und zukunftsorientierten Platz zu schaffen, der die Aufenthaltsqualität, das Sicherheitsgefühl und die Situation des bestehenden Verkehrs verbessert. Der Fokus liegt auf der Umgestaltung des August-Bebel-Platzes und der Weseler Straße. Die Fläche des August-Bebel-Plates soll auch weiterhin der Marktplatznutzung zur Verfügung stehen. Ziel ist es, den ruhenden Verkehr zu reduzieren und den zentralen Bereich so zu gestalten, dass die Aufenthaltsqualität hier im Vordergrund steht. Großzügige Gestaltungslinien sollen Sichtbezüge ermöglichen und Barrieren abbauen, sodass ein Zuwachs an Übersichtlichkeit und Orientierung zu einer Stärkung des Sicherheitsempfindens beiträgt. Der Gestaltungsansatz muss zudem aufzeigen, wie Begrünung in dem Bereich gelingen kann. Die Wegebeziehungen zu den Handlungsbereichen Weseler Straße, Kaiser-Friedrich-Straße und Kaiser-Wilhelm-Straße sind in die Planung der Grünstrukturen und Möblierung mit einzubeziehen, sodass eine einheitliche Gestaltungslinie erkennbar ist. Hierbei gilt es insbesondere die Belange der Gefahrenabwehr zu berücksichtigen. Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat bei der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt. Die Registriernummer wird mit dem Versand der Auslobung bekanntgegeben. Mit der Registrierung wird bestätigt, dass die Teilnahme- und Wettbewerbsbedingungen der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) entsprechen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
WettbewerbsergabenisDie eingereichten Wettbewerbsarbeiten werden anhand der folgenden Beurteilungskriterien bewertet (ohne Rangfolge): - Qualität und Identitätsstiftung der Struktur- und Gestaltungsidee des Gesamtkonzepts - Freiraumplanerische Qualität - Funktionalität - Realisierbarkeit und Wirtschaftlichkeit in Planung, Herstellung und Betrieb - Nachhaltigkeit - Anknüpfung/Verknüpfung an die und mit der Umgebung - Berücksichtigung der freiraumplanerischen und verkehrlichen Vorgaben - Verkehrsanbindung (Vernetzung der Erschließungsfunktionen PKW/ Fußgänger/ Radfahrer) - Soziale Kontrolle / Vermeidung von Angsträumen _________________________________________________________________ Die Auftragsvergabe erfolgt in einem nachgeschalteten Verhandlungsverfahren (§14 (4) 8. VgV). Die Ausloberin wird zunächst ausschließlich mit dem/der ersten Preistragen-den Verhandlungen führen. Sollte eine solche Verhandlung nicht zum Vertragsschluss führen, werden alle Preistragenden des Wettbewerbs zur Teilnahme an einem Ver-handlungsverfahren gem. Vergabeverordnung - VgV aufgefordert. Teilnehmende am Verhandlungsverfahren sind die Preistragenden, wie sie in den Bewerbungsunterlagen benannt sind. Im Falle einer weiteren Bearbeitung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird.
Preis
Die weiteren Zuschlagskriterien werden mit der Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren schriftlich bekannt gegeben

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
2 Jahre
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. d … ganz lesenNach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit: (1) der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber bzw. der Auftraggeberin gerügt werden, (4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers bzw. der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Nach § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter*innen und Bewerber*innen durch den öffentlichen Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber bzw. die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDBDX02

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (831 Lose mit Angabe)
295.087 €Zuschlagswert im Median
136.593 € – 599.187 €mittlere Hälfte, 329 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9e79ab06-6018-40c1-938b-b42305605e8e.