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vergebenEU-weitMöbelDienstleistungenRahmenvereinbarung

2024-16 Abwicklung Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg

Aktenzeichen 2024-16veröffentlicht 16.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 831 Tagen abgelaufen

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
1 €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1 €
Laufzeit
1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 5 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Hamburg22089, Hamburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 22 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Für die Realisierung von Ausstellungen in Museen oder auf öffentlichen Plätzen, werden jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 bis über 150m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammen- gesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis etwa 400 m2 betragen.

Beschreibung des Loses

Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 m² bis über 150 m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammengesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis zu etwa 400 m2 betragen. Weitere 100 kleinere Auftritte werden bundesweit jährlich in Eigenregie durch einzelne BGW-Abteilungen mit Hilfe eigener mobiler Standsysteme und ohne Messebauer realisiert. Diese Standsysteme müssen bedarfsweise repariert, ergänzt oder ausgetauscht werden. Bei Stand- und Bühnenbauten sind unterschiedliche Umfänge zu realisieren. So ist – vor allem bei großen eigenen Veranstaltungen – eine aufwendige technische Umsetzung, z. B. bei hybriden Veranstaltungen, notwendig. Dabei geht es um die Übertragung von barrierefreien Übersetzungen und – teils interaktiven – Veranstaltungsteilen auf Großbildschirme beziehungsweise ins Internet. Dafür ist die Bereitstellung und Betreuung von Studioaufbauten und eines entsprechenden technischen Umfeldes notwendig, in der Regel bestehend aus Video-, Licht- und Tontechnik sowie einer Schnitt-stelle zu einer digitalen Veranstaltungsplattform. Weiterhin sind eine Reihe von „Spin-Offs“ im Rahmen von Messebau und Veranstaltungstechnik umzusetzen. Im Rahmen des Veranstaltungsmanagements sind Ausstellungen zu verschiedenen Themen entstanden, die nach einem initialen Einsatz auf einer BGW-Veranstaltung auch unabhängig davon präsentiert werden – etwa in Museen oder auf öffentlichen Plätzen. So führt die BGW beispielsweise im zweijährigen Turnus einen Fotowettbewerb durch, bei dem es gemäß dem gesetzlichen Auftrag um die zentralen Themen Teilhabe, Sicherheit und Gesundheit von Menschen bei der Arbeit und um deren Arbeitsumgebung geht. Die prämierten Bilder werden jährlich an maxi-mal 20 bundesweiten Standorten als eine Wanderausstellung im öffentlichen Raum präsentiert. Gestaltungselemente des Messebaus werden außerdem auf Gebäude der BGW übertragen (Be-schilderungen, Themenmotive, Beklebungen), um in diesen ein einheitliches Erscheinungsbild im Sinne des Corporate-Designs zu gewährleisten. Messen und Veranstaltungen sind ein zentraler Kanal für die Vermarktung und den Vertrieb von BGW-Produkten und -Angeboten. Inhaltlich geht es überwiegend um die zielgruppengerechte Vermittlung von Präventionsangeboten. Darüber hinaus sind derartige Auftritte von herausragender Bedeutung für die Imagebildung. Die BGW als Unfallversicherungsträgerin steht für Solidität und Seriosität, aber auch für die ausgeprägte Kundenorientierung eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Zu vermittelnde Unternehmenswerte sind Kompetenz, Nähe, Engagement, Gemeinwohlorientierung und Zukunftsausrichtung. Zudem fühlt sich die BGW den Werten Nachhaltigkeit und Inklusion verpflichtet. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die BGW eine/n Rahmenvereinbarungspartner/in für die Abwicklung von Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik. Ausführungsbeginn ist der 1. Januar 2025. Für die Umsetzung von eigenen Veranstaltungen sowie Auftritten bei Messen und Kongressen benötigt die BGW messebauliche und veranstaltungstechnische Unterstützung der ca. 15 bis 25 größeren Veranstaltungen pro Jahr. In Ausnahmefällen nutzen auch BGW-Abteilungen, die Veranstaltungen in Eigenregie organisieren, den/die Messebau-Dienstleistenden. Für die Realisierung der „Spin-Offs“ wird jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Qualitätskriterien (Kriterienkatalog, Bewertungsmatrix, eingereichte Musterentwürfe, eingereichte Konzepte)
Preis
Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leistungs-punkten (L) ermittelt wird: Z = Leistung / PreisPreis aus dem Preisblatt (Vergabeunterlagen).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 5-mal
Optionen
Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt fünf Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenFür die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. 2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtli … ganz lesen1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. 2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme. 3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben. 4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen werden. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf. 5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen. 6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen. 7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen. 8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen; - die Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht; - Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß dieser Bekanntmachung vorlegen. - Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). - Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
bontempo concepts GmbH & Co. KG, Hamburg–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

37vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (10 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 8 Meldungen plausibel angegeben

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 29.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14a012d8-1e45-4e4b-858b-a45e2904be7b.