2024-16 Abwicklung Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen 2024-16veröffentlicht 16.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2025 – 31.12.2025
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Hamburg.
- BG Klinikum Hamburg - Neubau Bergedorf - Allianzpartner 7 - BEWEGER | Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und IntegrationBG Klinikum Hamburg gGmbH · HamburgFrist 17.11.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 5-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 1 €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 1 €
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2025 – 31.12.2025, bis zu 5 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- ?Elektronische Auktionkeine Angabe
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 89 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (11 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 25 Monaten
- Vertragsbeginnvor 22 MonatenLaufzeit bis 31.12.2025
- Heute
Beschreibung
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Für die Realisierung von Ausstellungen in Museen oder auf öffentlichen Plätzen, werden jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 bis über 150m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammen- gesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis etwa 400 m2 betragen.
Beschreibung des Loses
Die BGW ist auf Messe- und Kongressveranstaltungen der versicherten Berufsgruppen als Ausstellerin präsent und führt auch eigene Veranstaltungen für versicherte Berufsgruppen durch. Jährlich handelt es sich dabei in der Regel um insgesamt 15 bis 25 größere Standaufbauten an wechselnden Orten innerhalb Deutschlands, für die ein Messebau erforderlich ist. Bei Messeauftritten variieren die zu gestaltenden Standflächen von etwa 10 m² bis über 150 m2. Bei eigenen BGW-Veranstaltungen kann die Standflächengestaltung – zusammengesetzt aus kleineren Einzelflächen – bis zu etwa 400 m2 betragen. Weitere 100 kleinere Auftritte werden bundesweit jährlich in Eigenregie durch einzelne BGW-Abteilungen mit Hilfe eigener mobiler Standsysteme und ohne Messebauer realisiert. Diese Standsysteme müssen bedarfsweise repariert, ergänzt oder ausgetauscht werden. Bei Stand- und Bühnenbauten sind unterschiedliche Umfänge zu realisieren. So ist – vor allem bei großen eigenen Veranstaltungen – eine aufwendige technische Umsetzung, z. B. bei hybriden Veranstaltungen, notwendig. Dabei geht es um die Übertragung von barrierefreien Übersetzungen und – teils interaktiven – Veranstaltungsteilen auf Großbildschirme beziehungsweise ins Internet. Dafür ist die Bereitstellung und Betreuung von Studioaufbauten und eines entsprechenden technischen Umfeldes notwendig, in der Regel bestehend aus Video-, Licht- und Tontechnik sowie einer Schnitt-stelle zu einer digitalen Veranstaltungsplattform. Weiterhin sind eine Reihe von „Spin-Offs“ im Rahmen von Messebau und Veranstaltungstechnik umzusetzen. Im Rahmen des Veranstaltungsmanagements sind Ausstellungen zu verschiedenen Themen entstanden, die nach einem initialen Einsatz auf einer BGW-Veranstaltung auch unabhängig davon präsentiert werden – etwa in Museen oder auf öffentlichen Plätzen. So führt die BGW beispielsweise im zweijährigen Turnus einen Fotowettbewerb durch, bei dem es gemäß dem gesetzlichen Auftrag um die zentralen Themen Teilhabe, Sicherheit und Gesundheit von Menschen bei der Arbeit und um deren Arbeitsumgebung geht. Die prämierten Bilder werden jährlich an maxi-mal 20 bundesweiten Standorten als eine Wanderausstellung im öffentlichen Raum präsentiert. Gestaltungselemente des Messebaus werden außerdem auf Gebäude der BGW übertragen (Be-schilderungen, Themenmotive, Beklebungen), um in diesen ein einheitliches Erscheinungsbild im Sinne des Corporate-Designs zu gewährleisten. Messen und Veranstaltungen sind ein zentraler Kanal für die Vermarktung und den Vertrieb von BGW-Produkten und -Angeboten. Inhaltlich geht es überwiegend um die zielgruppengerechte Vermittlung von Präventionsangeboten. Darüber hinaus sind derartige Auftritte von herausragender Bedeutung für die Imagebildung. Die BGW als Unfallversicherungsträgerin steht für Solidität und Seriosität, aber auch für die ausgeprägte Kundenorientierung eines modernen Dienstleistungsunternehmens. Zu vermittelnde Unternehmenswerte sind Kompetenz, Nähe, Engagement, Gemeinwohlorientierung und Zukunftsausrichtung. Zudem fühlt sich die BGW den Werten Nachhaltigkeit und Inklusion verpflichtet. Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sucht die BGW eine/n Rahmenvereinbarungspartner/in für die Abwicklung von Messebauleistungen und Veranstaltungstechnik. Ausführungsbeginn ist der 1. Januar 2025. Für die Umsetzung von eigenen Veranstaltungen sowie Auftritten bei Messen und Kongressen benötigt die BGW messebauliche und veranstaltungstechnische Unterstützung der ca. 15 bis 25 größeren Veranstaltungen pro Jahr. In Ausnahmefällen nutzen auch BGW-Abteilungen, die Veranstaltungen in Eigenregie organisieren, den/die Messebau-Dienstleistenden. Für die Realisierung der „Spin-Offs“ wird jährlich an maximal 20 bundesweiten Standorten die BGW-Fotoausstellung gezeigt sowie maximal 10 weitere Ausstellungen zu anderen Themen realisiert.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitätskriterien (Kriterienkatalog, Bewertungsmatrix, eingereichte Musterentwürfe, eingereichte Konzepte)
- Preis
- Die Wertung der Angebote erfolgt durch Ermittlung der Kennzahl für das Leistungs-Preis- Verhältnis (Z), die nach folgender Formel aus der Gesamtpreiskennzahl (P) und den Leistungs-punkten (L) ermittelt wird: Z = Leistung / PreisPreis aus dem Preisblatt (Vergabeunterlagen).
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang7 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2025
- Vertragsende
- 31.12.2025
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
- bis zu 5-mal
- Optionen
- Die Auftraggeberin ist berechtigt den Vertrag – bei entsprechender Beschlusslage der BGW-Selbstverwaltungsgremien – insgesamt fünf Mal für jeweils ein weiteres Kalenderjahr zu verlängern. Zur Ausübung der Verlängerungsoption informiert die Auftraggeberin den Auftragnehmer/die Auftragnehmerin spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über ihre Entscheidung den Vertrag zu verlängern.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Bundeskartellamt/Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammer … ganz lesenkürzer
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. 2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtli … ganz lesenkürzer
1. Das Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren nach der VgV durchgeführt. 2. Bitte beachten Sie bei der Erstellung und Einreichung Ihres Angebots, dass wir die von Ihnen darin angegebenen personenbezogenen Daten für die Durchführung dieses Vergabeverfahrens verarbeiten werden, um unserer rechtlichen Verpflichtung zur Durchführung eines Vergabeverfahrens vor Auftragserteilung nachzukommen. Ihr Angebot und damit die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine notwendige vorvertragliche Maßnahme. 3. Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen und zum Gegenstand des Auftrags sind ausschließlich per E-Mail über die Kommunikationsfunktion von subreport-ELViS an die Auftraggeberin zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren. Bitte beachten Sie, dass wir Antworten und Auskünfte ebenfalls auf der Plattform bei subreport-ELViS hochladen. Eine automatische Benachrichtigung erfolgt nur, wenn Sie sich dort für dieses Verfahren registriert haben. 4. Die Vergabeunterlagen können unter dem in dieser Bekanntmachung angegebenen Link herunterladen werden. Dort sind auch Vorlagen für Erklärungen enthalten. Die Unterlage Aufforderung zur Angebotsabgabe enthält weitere Hinweise zum Verfahren und dessen Ablauf. 5. Der/die Bietende, im Fall einer Bietergemeinschaft, jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, erklären oder legen dar, dass die Voraussetzungen gemäß Art. 5k Abs. 1 lit. a) bis c) VO EU 2022/576 nicht vorliegen. 6. Die Auftraggeberin wird über den/die Bieter/in bzw. die Mitglieder der Bietergemeinschaft und Dritten, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage im Wettbewerbsregister gemäß § 6 Abs. 1 WRegG durchführen und einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO anfordern und diesen ihrer Entscheidung über die Geeignetheit des/der Bieter/in bzw. Bietergemeinschaft zu Grunde legen. 7. Sofern Sie sich auf andere Unternehmen zur Erbringung eines Teils der Leistung berufen (Unterauftragnehmer), haben Sie dies mit dem Angebot mitzuteilen. Vor Zuschlagserteilung sind für diese das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen und entsprechende Verpflichtungserklärungen beizubringen. 8. Ein/e Bieter/in kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritte/Unterauftragnehmende/Konzernunternehmen; nachfolgend „Dritte(n)“) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm/ihr und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Bei Eignungsleihe hat der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft - den Umfang der Eignungsleihe sowie die Dritten mit seinem/ihrem Angebot zu benennen; - die Angaben, Erklärungen und Nachweise für jeden Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem sich der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft auf die wirtschaftliche und finanzielle und/oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Dritten bezieht; - Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Dritten auch die Angaben gemäß dieser Bekanntmachung vorlegen. - Mit dem Angebot ist zudem von jedem dieser Dritten eine Erklärung vorzulegen, aus der nachvollziehbar hervorgeht, dass der/die Bieter/in bzw. die Bietergemeinschaft im Auftragsfall auf die erforderlichen Mittel dieses Dritten in dem benannten Umfang vollumfänglich zugreifen kann (z. B. Verpflichtungserklärung). - Sofern Sie sich für die berufliche Erfahrung (Referenzen) auf die Kapazitäten Dritter beziehen, beachten Sie bitte, dass diese Dritten im Umfang der Eignungsleihe für die Ausführung der Leistungen einzusetzen sind.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| bontempo concepts GmbH & Co. KG, Hamburg | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
- Website
- bgw-online.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bgw-online.de
Bei uns erfasst
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- 2026-74 Unterhaltsreinigung Akamdemie Dresden28.08.2026 · 6 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 799 (Veschiedene Dienstleistungen für Unternehmen und andere Dienstleistungen) in Hamburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Meddewader Projektagentur GmbH2 Zuschläge
- Paperminz Bestandserhaltung GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 29.07.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 14a012d8-1e45-4e4b-858b-a45e2904be7b.