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2024-0712 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - TP15 "Dauerhafte Infrastruktur" - Tiefbauarbeiten

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg - Stabsstelle VI-01 IGA · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0712veröffentlicht 21.03.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 638 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Grünpflege und Garten- und Landschaftsbau in Nordrhein-Westfalen (31 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
1,09 Mio. €
Laufzeit
6 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 20 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die IGA Metropole Ruhr 2027 (IGA 2027) ist ein regionales Dekadenprojekt und Laborraum für die nachhaltige Städte-Landschaft der Zukunft mit überregionaler Ausstrahlung, an der sich verschiedene Kommunen, Vereine und Initiativen beteiligen. Fünf Zukunftsgärten bilden die internationalen Schauräume der IGA 2027. Die IGA 2027 wird demnach die erste dezentrale Internationale Gartenausstellung. Organisiert wird die Gartenausstellung von der IGA Metropole Ruhr 2027 gGmbH als Durchführungsgesellschaft, dem Regionalverband Ruhr als Regionalinstitution für die Metropole Ruhr sowie den Kommunen als Projekt-träger, u.a. der Stadt Duisburg.

Die Stadt Duisburg repräsentiert mit dem Zukunftsgarten "RheinPark und An-bindung" einen der drei zentralen Hauptstandorte der Internationalen Gartenausstellung 2027 (IGA) und wird, in der Verbindung von Stadtentwicklung und grüner Infrastruktur, die Leitfrage "Wie wollen wir morgen leben?" beispielgebend, innovativ und ganz konkret beantworten: urban!

Ausgangspunkt des Zukunftsgartens ist der RheinPark im Stadtteil Hochfeld, der auf ca. 33 ha Grün- und Freiflächen ein facettenreiches Freizeitangebot mit direkter Rheinnähe bietet. Der südliche Bereich des Zukunftsgartens ist durch den ehemaligen Industriehafen (Kultushafen) geprägt und soll im Rahmen der IGA 2027 zu einem erlebnisreichen Ort am Wasser umgebaut werden. Ziel ist es, die vorhandenen Grünstrukturen im Stadtraum aufzuwerten, zu ergänzen und somit den Anteil von Grün- und Freiräumen im Stadtteil, vor allem auf Basis der Nachhaltigkeit, zukunftsfähig zu steigern.

Im RheinPark werden weitere Teilprojekte (TPs) als "Ergänzungsinvestitionen" zur Vervollständigung des Angebots bzw. der Konzeption über eine Förder-maßnahme umgesetzt. Die Realisierung der Teilmaßnahmen sind an die Her-stellung einer technischen Erschließung gekoppelt (Strom-, Abwasser- und Frischwasseranschlüsse). Die bauliche Umsetzung ist dem Teilprojekt TP 15 "Dauerhafte Infrastruktur" zugeordnet. Die gärtnerische Ausstellung beauftragt einen externen Fachplaner, der deren technische Erschließung plant. Neben den technischen Erfordernissen der Teilprojekte stehen die Anforderungen aus artenschutzrechtlicher Prüfung und ökologische Voruntersuchungen zu Naturschutz- und Vermeidungsmaßnahmen. Bei Eingriffen in Vegetationsflächen ist der Erhalt und Schutz der verschiedenen Biotoptypen je nach Wertigkeit und Funktion bei der weiteren Planung zu berücksichtigen und abzustimmen. Eine ökologische Baubegleitung wird die definierten Schutz- und Erhaltungsziele überwachen und deren Erreichen sicher-stellen.

Für die Bauphase wird seitens der WBD AöR einen SiGeKo, eine ökologische Baubegleitung und eine gutachterliche Begleitung durch einen Bodengutachter beauftragt. Die Baumaßnahme wird von einem Baulogistiker begleitet. Derzeit wird ein Baulogistikhandbuch erarbeitet, dass bei der Umsetzung befolgt werden muss.

Es handelt sich um eine geförderte Maßnahme. Die daraus resultierenden Nebenbestimmungen sind einzuhalten. Aufgrund des Beschlusses des Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 wurden darüber hinaus die Aufgaben der planerischen, baulichen, gestalterischen und inhaltlichen Bearbeitung und die Umsetzung der Maßnahmen IGA 2027 im Stadtgebiet von Duisburg durch den Beschluss des Rates der Stadt Duisburg vom 12.06.2023 (DS-Nr. 18-0877/15 v. 02.06.2023) auf die Wirtschaftsbetriebe Duisburg - Anstalt des öffentlichen Rechts (WBD-AöR) übertragen, die dieses Vergabeverfahren daher - soweit vergaberechtlich zulässig - im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg (im Folgenden Auftraggeberin oder AG) durchführt.

Beschreibung des Loses

Der genaue Leistungsumfang ist dem Leistungsverzeichnis und Ausführungsunterlagen zu entnehmen.

Anbei eine kurze Auflistung wesentlicher Positionen: Lehrrohre: DN 40 ca. 2.800 m, DN 110 ca. 3.580 m Wasserleitungen: DN 63 ca. 1.050 m, DN 100 ca. 150 m Schmutzwasserkanal: DN 200 ca. 130 m, DN 250 ca. 100 m Erdaushub: ca. 4.875 m3

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
6 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTMYYW491 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YRTYTMYYW491 Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Knappmann GmbH & Co. Landschaftsbau KG, Essen10

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg - Stabsstelle VI-01 IGA
Anschrift
Schifferstr. 190, 47059 Duisburg
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 451 (Baureifmachung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.068vergebene Aufträge
6Angebote je Los im Median (488 Lose mit Angabe)
417.797 €Zuschlagswert im Median
150.828 € – 1,04 Mio. €mittlere Hälfte, 322 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.01.2025 auf 07.02.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 31.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f7ed9c76-77a3-468d-93b9-d0626b88b4ee.