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Frist abgelaufenEU-weitHochbauBau

2024-0566 Erweiterung Betriebshof Hochfeld, 2. Bauabschnitt: Los 180 "Verwaltungsgebäude" unterteilt in 5 Titel nach BIM-Methodik

Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR · Duisburg, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2024-0566veröffentlicht 10.10.2024BauleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 726 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
26 Monate29.05.2025 – 30.07.2027
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionja
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (68 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (90 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 25 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR
    vor 24 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.07.2027
    vor 17 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Erweiterung des Betriebshofes Hochfeld, 2. Bauabschnitt, Los 180 "Verwaltungsgebäude" unterteilt in 5 Titel (1. Titel Hochbau, 2. Titel Starkstrom, 3. Titel Kommunikations- u. Sicherheitstechnik, 4. Titel HKLS, 5. Titel Aufzug) nach BIM-Methodik.

Beschreibung des Loses

Objektbeschreibung Los 180 - Verwaltungsgebäude: Beim Projektbestandteil des "Los 180", des zweiten Bauabschnitts des Projektes Erweiterung Betriebshof Hochfeld, handelt es sich um einen Neubau eines Verwaltungsgebäudes mit Nutzungen wie Büroräumlichkeiten, Seminarräumen und Umkleidebereichen. Bedingt durch die entstehenden Betriebsabläufe und die anliegende Bestandsbebauung ergibt sich ein großflächiger, zunächst zweigeschossiger, rechteckiger Baukörper. Die Posi-tion dieses neuen Gebäudes wird innerhalb der Bestandsachsen des bestehenden Verwal-tungsgebäudes an der Straße Zur Kupferhütte vorgesehen. Da die gewerblichen Mitarbeiter, wie beispielsweise die Fachkräfte für Kreislauf- und Abfall-wirtschaft, oft mit Abfällen und Schadstoffen in Verbindung geraten, wird ein Schwarz-Weiß-Prinzip hinsichtlich von Umkleide- und Waschbereichen notwendig. Hinsichtlich der architek-tonischen Zonierung werden diese Bereiche im Erdgeschoss vorgesehen, so wird im Ober-geschoss eine hygienische Zone gewährleistet. In diesem Obergeschoss wird eine Vielzahl von verschieden ausgebildeten Büros, ein multifunktionaler Seminarraum und verschiedene Nebenräume durch klar adressierte Treppenräume erschlossen.

Das Gebäude ist in konventioneller Stahlbetonbauart in Skelettbauweise konzipiert. Das Ske-lett besteht Großteils aus Stützen in Abständen von 6,875m, was auf das Achsraster von 1,375m zurückzuführen ist, lediglich die Nordostseite des Gebäudes stellt einen Sonderfall dar, da hier im Erdgeschoss gezielte Rücksprünge für die Adressierung der Eingangssituationen geplant worden sind. Durch die geringen Spannweiten werden die Geschossdecken als Flachdecken ausgeführt. Das Tragwerk und die Haustechnik wurden so dimensioniert und geplant, dass zukünftig ei-ne Aufstockung des geplanten Gebäudes vereinfacht möglich ist. Dieser Aspekt wurde auch mit dem, zum Zeitpunkt des Entwurfs gültigen Gesetzgebungen, Brandschutztechnisch be-rücksichtigt. Das Modul des Achsrasters wurde in Abstimmung mit den Bauherren in Wechselwirkung zwischen Achsraster, Gebäudetiefe und draus entstehenden wirtschaftlichen und ergono-misch sortierten Büromodulflächen festgelegt.

Die Fassade ist horizontal geschichtet in Stahlbetonsockel, Fensterband und Holzfassade. Während sich im Erdgeschoss schmale und wenige Fenster zur reinen Belichtung der Innenräume vorgesehen sind läuft das Fensterband im Obergeschoss ringsum. Auf bodentiefe Fenster in den Büroräumen wird auch aus energetischen und sozioökonomischen Gründen der Mitarbeiter verzichtet. Die geschlossenen Flächen der Fassade sind massiv ausgebildet, außen gedämmt und mit einer Sichtbetonfläche oder Holzverkleidung in vertikaler Richtung verkleidet. Die Betonoberflächen erhalten eine natürliche betongraue und feinporige Oberfläche. Die Holzflächen sollen durch den natürlichen Alterungsprozess ebenfalls eine leicht graubraune Farbgebung erhalten. Das Material und die Farbe wird einheitlich zu den restlichen Gebäuden auf dem Betriebshof ausgeführt und bildet eine CI des neuen Betriebshofes aus. Die unterschiedlichen Funktionen der Gebäude lassen sich durch die Fassadeneinteilung und Glasöffnungen ablesen. Die Fensterbänder sind als Elementfassade, mit außenliegendem Sonnenschutz und innenliegendem Blendschutz, ausgebildet. Durch die Verschattung wird insbesondere dem passiven sommerlichen Wärmeschutz hohe Bedeutung beigemessen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
a) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mindestens 7,0 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kan … ganz lesena) Eigenerklärung über den jährlichen allgemeinen Gesamtumsatz (mindestens 7,0 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 2 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). b) Eigenerklärung über den jährlichen spezifischen Umsatz (mindestens 4,0 Mio. EUR/Jahr) des Unternehmens bezogen auf Projekte, die mit den vorliegenden strukturell vergleichbar sind, und auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. c) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 3 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/ Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). c) Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen für Personenschäden und für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von jeweils mindestens 5,0 Mio. EUR (§ 6a EU Nr. 2 Buchst. a) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 4 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch die Kopie der Versicherungspolice oder eine Zusicherung der Versicherungsgesellschaft, dass für den Fall der Auftragserteilung eine solche abgeschlossen wird, zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Kriterium
a) Keine Ausschlussgründe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2-3 sowie Abs. 6 Nr. 1-9 VOB/A. ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf … ganz lesena) Keine Ausschlussgründe Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6e EU Abs. 1 Nr. 1-10, Abs. 2-3 sowie Abs. 6 Nr. 1-9 VOB/A. ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Die AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber/ -innen vorliegen, die die AG zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern/ -innen, die die AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. b) Keine Strafe nach SchwarzArbG, AEntG, MiLoG Eigenerklärung, dass der/die Bewerber/ -in nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsende-gesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist. ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist die Erklärung auf Anforderung der AG durch eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 1 Nr. 3 VOB/A). Die AG kann bei der Registerbehörde abfragen, ob Eintragungen im Wettbewerbsregister in Bezug auf diejenigen Bewerber/ -innen vorliegen, die die AG zur Abgabe eines Angebots auffordern will (§ 6 Abs. 1, 2 Nr. 2 WRegG). Gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO sind öffentliche Auftraggeber im Sinne des § 99 GWB - bis zum 31.05.2025 (vgl. Art. 2 Abs. 3 und 3 Abs. 2 S. 4 des Gesetzes zur Einführung eines Wettbewerbsregisters und zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen) - ferner berechtigt, für die Vorbereitung von vergaberechtlichen Entscheidungen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister über strafgerichtliche Verurteilungen und Bußgeldentscheidungen nach § 21 Abs. 1 SchwarzArbG, § 21 Abs. 1 und 2 MiLoG, § 5 Abs. 1 oder 2 AEntG in der bis zum 23.04.2009 geltenden Fassung, § 23 Abs. 1 und 2 AEntG und § 81 Abs. 1 bis 3 GWB zu verlangen. Im Übrigen bleibt die Anforderung von Nachweise hinsichtlich einer eventuell durchgeführten Selbstreinigung von denjenigen Bewerbern/ -innen, die der AG zur Abgabe eines Angebotes auffordern will, vorbehalten. c) Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben etc. Eigenerklärung, dass der/die Bewerber/ -in die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, ist diese durch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialversicherungsträger und ggf. eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen tariflichen Sozialkassen und …
Kriterium
Eigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch einen Handelsre … ganz lesenEigenerklärung zur Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes (§ 6a EU Nr. 1 VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 1 Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, kann die AG verlangen, diese durch einen Handelsregisterauszug sowie einen Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer oder Ähnliches zu ersetzen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A).
Kriterium
a) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, des/der Auftraggebers/ -in, eines/einer Ansprechpartners/ -in inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeich-nung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Die vergleichbare … ganz lesena) Benennung und Beschreibung der erbrachten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit, des/der Auftraggebers/ -in, eines/einer Ansprechpartners/ -in inkl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse und Funktionsbezeich-nung (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. a) VOB/A). Die vergleichbaren Bauleistungen müssen mindestens die folgenden Leistungen enthalten haben bzw. die folgenden Kriterien erfüllen: Errichtung eines Büro- bzw. Verwaltungsgebäudes mit folgenden Gewerken: - Holzbauarbeiten - Stahlbetonarbeiten - Dachdeckungs- und Abdichtungsarbeiten (mit extensiver Dachbegrünung) [mind. 1 Stück in den letzten 5 Jahren (Referenzprojekt muss innerhalb der letzten 5 Jahre abgeschlossen sein) mit einer Gesamtauftragssumme von mind. 5,0 Mio EUR netto] Aus der Beschreibung der Referenzen muss zumindest hervorgehen, dass die o.g. Kriterien erfüllt werden. ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 5 i.V.m. Formblatt "3002a Eigenerklärung Referenz" Sofern der Antrag in die engere Wahl kommt, behält sich die AG vor, für die wichtigsten Bauleistungen Nachweise über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis durch Bescheinigungen der referenzgebenden Auftraggeber/ -innen entsprechend VHB-Formblatt 444 einzufordern (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). b) Eigenerklärung über die in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal (§ 6a EU Nr. 3 Buchst. g) VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 6 i.V.m. mit beizufügender Gliederung nach Lohngruppen c) Eigenerklärung des/der Bieters/ -in, dass er/sie über fachlich qualifizierte Führungskräfte verfügt, welche die Leistungserbringung leiten und steuern inkl. Benennung eines/einer Oberbauleiter/-in und eines/einer BIM-Gesamtkoordinators /-in Mindestanforderung: Der/die Oberbauleiter/-in und der/die BIM-Gesamtkoordinator/-in ist berechtigt, die Berufsbezeichnung "Dipl.-Ing." oder eine vergleichbare Berufsbezeichnung ("Master of Science" o.Ä.) zu führen (§ 6a EU Nr. 3e VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 7 Sofern das Angebot in die engere Wahl kommt, ist das Vorhandensein der genannten Führungskräfte (Oberbauleiter/-in und BIM-Gesamtkoordinator /-in) auf Anforderung der AG anhand einer Kopie des/der entsprechenden Abschlusszeugnisse/s, eines Lebenslaufs und ggf. Beschreibungen der Projekte, mit denen die entsprechende Führungskraft betraut war, nachzuweisen (§ 6b EU Abs. 2 Nr. 3 VOB/A). d) Erklärung des/der Bewerbers/ -in zum Nachunternehmereinsatz, d.h. welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (§ 6a EU Nr. 3i VOB/A). ? Nachweis: Formblatt "3004 Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen" Zur Prüfung der Eignung des/der Nachunternehmer/s ist es erforderlich, dass bereits mit Abgabe des Teilnahmeantrages die Teile des Auftrags/der Leistung benannt werden, die voraussichtlich im Wege der Unterauftragsvergabe von dem/der Bieter/ -in bzw. dem/der Bewerber/ -in an Dritte vergeben werden sollen. Eine Pflicht zur Benennung des/der Unterauftragnehmer und der Nachweis, dass die erforderlichen Mittel dieses/dieser Unterauftragnehmer/s zur Verfügung stehen, besteht im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs nicht, kann jedoch nach Ermessen des/der Bieters/ -in bzw. des/der Bewerbers/ -in erfolgen. Die AG behält sich vor, die Benennung des/ der Unterauftragnehmer und eines Nachweises, dass die erforderlichen Mittel dieses/dieser Unterauftragnehmer(s) zur Verfügung stehen, spätestens vor Zuschlagserteilung von den Bietern/ -innen, deren Angebote in die engere Wahl kommen, einzufordern.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
29.05.2025
Vertragsende
30.07.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
198 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Vertragserfüllung: 5,0 % der Brutto-Angebotssumme Gewährleistung: 3,0 % der Brutto-Schlussrechnungssumme Vertragsstrafe: 0,15 % der Brutto-Abrechnungssumme/Werktag, max. 5,0 % der Brutto-Abrechnungssumme

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, gemäß § 6e EU Abs. 1 Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 b) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekäm … ganz lesenLeistung: a) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, gemäß § 6e EU Abs. 1 Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 8, 10 und ggf. Nr. 11 b) Eigenerklärung, dass die Bieterin nicht innerhalb der letzten 2 Jahre gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG), § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) oder § 19 Abs. 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 10 und ggf. Nr. 11 c) Eigenerklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde (§ 6a Abs. 2 Nr. 8 VOB/A). Nachweis: Formblatt "3002 Eigenerklärung zur Eignung", Nr. 9 und ggf. Nr. 11 d) Eigenerklärung "Sanktionspaket" Eigenerklärung, der Bieterin / Bietergemeinschaft zur Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der EU-Verordnung 2022/576 vom 08.04.2022 Nachweis: Formblatt "3011 Formular 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht … ganz lesenDie Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY12PKXXGA

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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3.963vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.158 Lose mit Angabe)
464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2241178a-6046-4308-9ca8-4782822a3995.