2024-0124 Zukunftsgarten Duisburg IGA 2027 - Rheinpark - Objektplanung Freianlagen für das Projekt "Erweiterung Skateanlage"
Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA2027 · Duisburg, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 2024-0124veröffentlicht 10.05.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Duisburg.
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Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Duisburg47059, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertja
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Honorar50 %
- Qualität50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 30 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die mit dieser Ausschreibung angefragten Leistungen beinhalten die Objektplanung für die Erweiterung einer Skateanlage im Zuge des BV RheinPark.
Beschreibung des Loses
Die Skateanlage ist das Herzstück des RheinParks und hat seit der Fertigstellung einen überregional bedeutsamen Stellenwert in der Skater-Szene erreicht. Die Anlage wird sowohl von Anfängern als auch Fortgeschrittenen und Profis genutzt - jede Altersklasse ist dort vertreten. Darüber hinaus findet die Anlage nicht nur bei Skateboardern Anklang, sondern wird auch von Inlineskatern, Scootern und BMX-Fahrern aber auch Kleinkindern mit Laufrad genutzt. Um auch während der IGA 2027 das Freizeitangebot im RheinPark aufrechtzuerhalten, bleibt die Skateanlage außerhalb des eintritts-pflichtigen Bereichs und somit auch weiterhin für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Ziel ist es daher, bereits vor dem Start der IGA die Erweiterung der Skateanlage für die Besucher zu eröffnen, damit der neue Bereich entsprechenden Anklang bei den Nutzern finden kann.
Nach einem ersten Ortstermin mit dem, in Duisburg ansässigen Skateboard-Verein Duisburg e.V. konnten erste Anregungen und Ideen ausgetauscht werden. Die angebotenen Elemente und Rampen sind eher für Fortgeschrittene und geübte Fahrer ausgebaut. Dementsprechend zeigt es sich als schwierig, gerade auf Anfänger und Kleinkinder mit Laufrad Rücksicht zu nehmen. Wünschenswert wäre daher ein separater Bereich, der ein abwechslungsreiches Angebot für Einsteiger und Fahranfänger bietet, sodass sich die Nutzung der Anlage etwas entzerrt. Auffällig ist auch, dass es im direkten Umfeld nur wenige Sitzgelegenheiten gibt, die für eine Pause oder auch als Zuschauer und Begleitperson genutzt werden können. Zwar werden hierfür auch gerne die schattenspendenden Baumgruppen genutzt, jedoch gibt es hier nur die Möglichkeit sich auf die Wiese zu setzen. Vereinzelt sind kleine Hocker zwischen den Baumreihen angeordnet, die jedoch nicht für den Aufenthalt von Gruppen genutzt werden können. Wünschenswert wären mehr Sitzgruppen oder Bänke, die gleichzeitig auch die Möglichkeit bieten Kleidung oder Rucksäcke sauber und geschützt abzulegen. Auch die Ausstattung mit Abfallbehältern zeigt sich eher sparsam. Um die Fläche optimal sauber zu halten, sollten mehr Abfallbehälter im direkten Umfeld vorzufinden sein.
Der Skateplatz im RheinPark zeichnet sich durch eine große Anzahl an Hindernissen und Rampen aus, die sich auf einer Fläche von ungefähr 2.000 m2 entlang einer Erzbunkerwand verteilen. Die vorhandenen Rails, Curbs und Rampen sind in ihrer Schwierigkeitsstufe eher für fortgeschrittene Skater. Deshalb soll das Angebot auf einer anliegenden, ungenutzten Fläche um einen Bereich für Anfänger, Einsteiger und unerfahrene Skater aller Altersklassen erweitert werden. Für die Erweiterung steht eine Fläche von ungefähr 320 m2 zur Verfügung.
Der RheinPark soll durch Schaffung von barrierefreien Spiel- und Begegnungsräumen für Menschen unabhängig des Alters, der Herkunft, der sozialen Stellung, körperlichen Beeinträchtigungen, der Erwerbstätigkeit und der Kultur nutzbar gemacht werden.
Unter Beteiligung des Skatevereins wird derzeit geprüft, die Anlage während des Durchführungszeitraums der IGA 2027 in den eintrittspflichtigen Bereich zu integrieren.
Das Gesamtbudget Bau (u.a. Tiefbau, Garten- und Landschaftsbau, Hindernisse) liegt bei ca. 300.000 EUR brutto.
Eine detaillierte Leistungsbeschreibung befindet sich in den Vergabeunterlagen.
Gegenstand nach CPV
- 71300000Dienstleistungen von IngenieurbürosHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kosten
- Honorar
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt ganz oder teilweise aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Abla … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in IV.2.2) genannten Frist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1) genannten Vergabekammer kann allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist nach § 134 Abs. 1, 2 GWB erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Gemäß §135 Abs. 2 GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY13L50BHW Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXS0YRTY13L50BHW Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch auf dem Vergabemarktplatz Metropole Ruhr unter https://www.vergabe.metropoleruhr.de zur Verfügung gestellt. Die Beantwortung von Fragen zum Verfahren sowie sämtliche Kommunikation zwischen den Beteiligten und der Vergabestelle erfolgt ausschließlich über das oben genannte Vergabeportal. Beteiligte sind daher im eigenen Interesse gehalten, die dort für diese eingerichteten Postfächer regelmäßig auf neue Informationen der Vergabestelle zu kontrollieren.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| DSGN concepts, Münster | 4 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA2027
- Anschrift
- Schifferstr. 190, 47059 Duisburg
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
- Auskünfte
- Wirtschaftsbetriebe Duisburg - AöR im Namen und für Rechnung der Stadt Duisburg, IGA2027
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Nordrhein-Westfalen (123 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Kempen Krause Ingenieure13 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH12 Zuschläge
- Hatting & Kuhlmann TGA GmbH & Co. KG12 Zuschläge
- Bockermann Fritze IngenieurConsult GmbH9 Zuschläge
- Fuhrmann + Keuthen Beratende Ingenieure PartG mbB9 Zuschläge
- THIEKEN ARCHITEKTEN + INGENIEURE GmbH9 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 16.04.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- A4, Wiehltalbrücke, Bodengutachten, BIMDie Autobahn GmbH des Bundes - NL RheinlandFrist 08.12.2026
- Erneuerung RLT und MSR-Anlagen im Math.-Nat. Gymnasium, Rheydter Str. 65, MG Fachplanung Erneuerung RLT-Anlagen und zugehöriger MSR-AnlagenStadt MönchengladbachFrist 08.12.2026
- Vergabe von Ingenieursdienstleistungen zur Begleitung von Full-Service-Dienstleistungen für die Bundeswehr, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Zentrale, ZEFM (VOEK 206-26)Bundesanstalt für ImmobilienaufgabenFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 9ba38809-699c-4d90-936e-a88b17da9760.