2023-CSRD_EU-Taxonimie
STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH · Berlin, Berlin
Aktenzeichen 2023-CSRD_EU-Taxonimie_neuveröffentlicht 15.12.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 46 Monate
- 01.03.2024 – 31.12.2027
- Hauptleistung
- Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
- CPV 79000000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.
- GrünflächenpflegeGrün Berlin GmbH · BerlinFrist 09.11.2026
- Deutsch-Chinesisches Agrarzentrum (DCZ), 4. Phase, Projektnummer CHN 27-01Offizielle Bezeichnung: GFA Consulting Group GmbH (Generalbeauftragte für das BKP des BMLEH) · BerlinFrist 16.11.2026
- Versendung von Geschäftspost per BriefpostBundesdruckerei GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
- Rahmenvereinbarung Social Media WerbungBerlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH · BerlinFrist 07.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 46 Monate01.03.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 35 Monaten
- Fragen bis 11:00 Uhrvor 34 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 34 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 34 Monaten
- Vertragsbeginnvor 32 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Die CSRD wurde am 16.12.2022 als Richtlinie (EU) 2022/2464 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist am 05.01.2023 in Kraft getreten, welche der deutsche Gesetzgeber noch in nationales Recht überführen muss. Die bereits seit 01.01.2022 bestehende Verordnung zur EU-Taxonomie wurde auf die Unternehmen entsprechend der Berichtspflicht zu den Vorgaben der CSRD ausgeweitet. Damit verändern sich die Anforderungen hinsichtlich der Veröffentlichung von NH-Informationen zahlreicher Unternehmen wesentlich und umfassen verstärkt Themen in den Bereichen Environment, Social und Government (ESG). Die Bestimmung der wesentlichen Themen sowie die Angabepflichten aus den ESR-Standards und die dementsprechende Datenbeschaffung bringen eine hohe Komplexität mit sich.
Damit eine reibungslose und erfolgreiche Integration der Nachhaltigkeitsberichterstattung und der Anforderungen aus der EU-Taxonomieverordnung in den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2025 ff. gelingt, suchen wir einen externen Partner mit entsprechender Fachexpertise, der die Vorbereitung auf die Umsetzung der CSRD und EU-Taxonomieverordnung für zwei kommunale Wohnungsbaugesellschaften in Berlin im Rahmen eines sog. Shared-Service Projekt begleitet.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- 50 Prozentpunkte erhält derjenige Bieter, der den niedrigsten Gesamtpreis für die Leistungspakete 1 und 2 angeboten hat. Die Punktevergabe erfolgt gemäß folgender Formel: Niedrigster Preis / Gesamtpreis x 50.
- Preis
- 10 Prozentpunkte erhält derjenige Bieter, der den niedrigsten Stundensatz für die optionalen Leistungen (Leistungspaket 3) angeboten hat. Die Punktevergabe erfolgt gemäß folgender Formel: Niedrigster Preis / Stundensatz x 10.
- Qualität
- 2. Aufgabenumsetzungskonzept 40 % Im Rahmen des qualitativen Zuschlagskriteriums wird die konkrete im Angebot verschriftlichte Personalstruktur, d.h. die Teamorganisation, aber auch die Qualität des konkret angebotenen Durchführungspersonals (einschlägige Berufserfahrung, Qualifikation und Teamzugehörigkeit) bewertet. Dazu ist ein Aufgabenumsetzungskonzept zu erstellen. Der Bieter hat in seinem Aufgabenumsetzungskonzept, welches sowohl schriftlich als auch in der Präsentation durch das Prüfungsteam vorgestellt wird, die Möglichkeit, die Art und Weise des Vorgehens zur Erfüllung des abgeforderten Leistungsbildes darzustellen. Die Präsentation darf 45 Minuten nicht überschreiten. Die Vorstellung und Erläuterung fließen in die Bewertung mit ein. In dem Aufgabenumsetzungskonzept ist durch den Bieter auf folgende Inhalte einzugehen: - Team & Netzwerk - Aufbau und Struktur des Beratungsteams - Erfahrungen und Kompetenzen der Teammitglieder u.a. mit Erstellung und/oder Prüfung nichtfinanzieller Berichte/Erklärungen, finanzbuchhalterisches Prozess-Knowhow, Begleitung Transformationsprozess anhand geeigneter Nachweise - zeitliche Verfügbarkeit und Vertretungsregelungen Qualitätssicherung - Vorstellung Projektmanagementansatz, u.a. Zeitplan, Meilensteine und Verantwortlichkeiten - Kommunikations- und Betreuungskonzept - Interne und externe Qualitätssicherungsmaßnahmen Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß das vom Bieter eingereichte Aufgabenumsetzungskonzept eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität und einen reibungslosen Projektablauf erwarten lässt. Die Bewertung (relative Bewertung) des vom Bieter eingereichten Konzepts durch den Auftraggeber erfolgt unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben des Bieters von Bedeutung. 40 Punkte: Hervorragende Darstellung: Die Leistung entspricht in besonderem Maße der Leistungserwartung. 32 Punkte: Sehr gute Darstellung: Die Leistung entspricht voll der Leistungserwartung. 24 Punkte: Gute Darstellung: Die Leistung entspricht der Leistungserwartung. 16 Punkte: Befriedigende Darstellung: Die Leistung entspricht im Allgemeinen der Leistungserwartung. 8 Punkte: Ausreichende Darstellung: Die Leistung weist zwar Mängel auf, entspricht aber im noch Ganzen der Leistungserwartung. 0 Punkte: Ungenügende Darstellung/Leistungserwartung
Eignung4 von 4 angegeben
- Kriterium
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendeges … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB – zwingende und fakultative Ausschlussgründe. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung. 2. Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 98c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Diese Erklärung ist eine Mindestanforderung. Der Auftraggeber wird über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister anfordern und diesen seiner Entscheidung über die Eignung zugrunde legen. 3. Erklärung gem. § 9 BerlAVG, § 13 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und § 1 Abs. 2 Frauenförderverordnung (FFV) das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten, je nach Anzahl der Beschäftigten gemäß § 3 FFV eine oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen und sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich ebenfalls zur Durchführung solcher Maßnahmen bereit erklären. Die Erklärung ist eine Mindestanforderung.- Kriterium
1. Nachweis zu geeigneten Referenzen: Durch den Bieter sind mindestens drei geeignete Referenzen über die Beratung, Erstellung und/oder Prüfung nichtfinanzieller Berichte und Erklärungen oder vergleichbare Erfahrungen, unter Angabe der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel. einzureichen. Eine Ref … ganz lesenkürzer
1. Nachweis zu geeigneten Referenzen: Durch den Bieter sind mindestens drei geeignete Referenzen über die Beratung, Erstellung und/oder Prüfung nichtfinanzieller Berichte und Erklärungen oder vergleichbare Erfahrungen, unter Angabe der Auftraggeber mit Ansprechpartner und Tel. einzureichen. Eine Referenz ist geeignet, wenn sie den erforderlichen Leistungsumfang (Erstellung und/oder Prüfung nichtfinanzieller Berichte und Erklärungen) abbildet und aus den letzten drei Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der Auftragsbekanntmachung stammt. 2. Unternehmensgröße: Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens sowie die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren und aktuell ersichtlich ist. Als Mindestanforderung sind dabei aktuell mindestens 50 Beschäftigte einschließlich der Führungskräfte nachzuweisen.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.03.2024
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- unternehmensspezifische Beratungsleistungen, die aus den o.g. Anforderungen sowohl für die STADT UND LAND als auch die WBM spezifisch und nach Bedarf gesondert erbracht und angefragt werden (z.B. für Empfehlungen zusätzlicher IT-gestützter Anwendungen zur Berichterstattung) - Weiterentwicklung der … ganz lesenkürzer
- unternehmensspezifische Beratungsleistungen, die aus den o.g. Anforderungen sowohl für die STADT UND LAND als auch die WBM spezifisch und nach Bedarf gesondert erbracht und angefragt werden (z.B. für Empfehlungen zusätzlicher IT-gestützter Anwendungen zur Berichterstattung) - Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie und des Nachhaltigkeitsprogramms - Begleitung des Transformationsprozesses für eine nachhaltigere STADT UND LAND / WBM im Gesamtunternehmen anhand ausgewählter Formate- Optionen
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Le … ganz lesenkürzer
Für den Fall, dass das Vertragsverhältnis, mit dem in diesem Vergabeverfahren beauftragten Bieter innerhalb eines Jahres aufgrund von Insolvenz, Kündigung oder anderer vergleichbarer Gründe (bspw. Vertragsaufhebung im gegenseitigen Einvernehmen) beendet wird, behält sich der Auftraggeber vor, die Leistungen unter Einhaltung der angebotenen Preise an einen anderen Bieter dieses Vergabeverfahrens zu vergeben, beginnend mit dem Bieter mit dem nächst wirtschaftlicheren Angebot.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 16.01.2024, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Berlin, Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Werbellinstraße 12, 12053 Berlin
- Kontakt
- ausschreibung@
stadtundland.de
Bei uns erfasst
- Fliesen- und Trockenbauarbeiten29.09.2026
- Schadstoffsanierung29.09.2026
- Fensterarbeiten22.09.2026
- erweiterte Bauhauptarbeiten22.09.2026
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (135 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- BANSBACH ECONUM Unternehmensberatung GmbH2 Zuschläge
- Bietergemeinschaft die wegmeister GmbH / Know How! AG2 Zuschläge
- PricewaterhouseCoopers GmbH WPG2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 16.01.2024
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung eb44db94-904f-4369-b629-ba46db0c53da.