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2. Reinigungsbezirk Bocholt: Unterhaltsreinigung inkl. Einpflege 42 Monate

Stadt Bocholt · Bocholt, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 206/25veröffentlicht 23.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 438 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Borken.

Alle Ausschreibungen: Gebäudereinigung in Nordrhein-Westfalen (60 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,11 Mio. €
Laufzeit
42 Monate22.12.2025 – 29.06.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe-westfalen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (75 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (141 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Preis40 %
  • Qualitätssicherungskonzept10 %
  • Implementierungskonzept10 %
  • Leistungsstunden Reinigungskraft40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Bocholt
    vor 15 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe-westfalen.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:01 Uhr
    Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 11 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 29.06.2029
    vor 11 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

2. Reinigungsbezirk Bocholt (15 Liegenschaften) Unterhaltsreinigung inkl. Einpflege für 42 Monate

Beschreibung des Loses

Liegenschaften: A Albert-Schweitzer-Realschule II und TH B Turnhalle Werther Straße C Clemens-Dülmer-Schule D GSV Liebfrauen HSO E GSV Liebfrauen TSO F GSV Ludgerus TSO G GSV Ludgerus HSO H Stenerner Weg 14 a I Albert-Schweitzer-Realschule I und Wasserturm J Clemens-August-Schule K Euregio Gymnasium L St. Bernhard Schule M Weiterbildungskolleg Westmünsterland N Mensa des St. Georgs Gymnasium Benölkenplatz O St. Georg Gymnasium und TH

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis40 %
Qualitätssicherungskonzept10 %
Implementierungskonzept10 %
Leistungsstunden Reinigungskraft40 %
Preis
Preis: 40 % (von 100 Wertungspunkten = 40 Punkte): Für den Angebotspreis werden maximal 40 Punkte vergeben, die der niedrigste Angebotspreis erhält. Im Verhältnis zu diesem Preis werden die höheren Preise linear abgestuft. Dazu wird der niedrigste Preis durch den Angebotspreis des jeweiligen Bieters dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert. Beispiel: Bieter A = 100.000 Euro gleich günstigstes Angebot = 40 Punkte Bieter B = 120.000 Euro // Berechnung: 100.000 / 120.000 * 40 = 33,33 Punkte
Qualität
QualitätssicherungskonzeptUnter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte). Das Qualitätssicherungskonzept soll belegen, wie eine dauerhaft zufriedenstellende Leistungserbringung sichergestellt wird. Es ist das Qualitätssicherungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Bitte exemplarische Formulare des analogen Systems oder Screenshots des elektronischen Systems zur Erläuterung beilegen. Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet: 7.3.1 Wie häufig finden dokumentierte Kontrollen statt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Jede Woche oder häufiger = 0,50 Punkte o Alle 2 Wochen = 0,25 Punkte o Seltener als alle 2 Wochen = 0,00 Punkte 7.3.2 Wer ist für die Kontrollen verantwortlich? Welche Ausbildung hat diese Person? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Ausgebildeter Gebäudereiniger = 0,50 Punkte o Objektleitung mit Fortbildung = 0,25 Punkte o Vorarbeiterin ohne Fort- oder Ausbildung im Reinigungsbereich = 0,00 Punkte 7.3.3 Wie groß ist der Anteil der zu kontrollierenden Räume in Bezug auf die gesamte Liegenschaft? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o 100 bis 80 % = 0,50 Punkte o 79 bis 60 % = 0,40 Punkte o 59 bis 40 % = 0,30 Punkte o 39 bis 20 % = 0,20 Punkte o unter 19 % = 0,00 Punkte 7.3.4 Wie werden Mängel dokumentiert und dem Auftraggeber mitgeteilt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Digital = 0,50 Punkte o In Papierform = 0,25 Punkte 7.3.5 Zu welchem regelmäßig wiederkehrenden Zeitpunkt werden die Mängel des voran-gegangenen Zeitraumes dem Auftraggeber unaufgefordert mitgeteilt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Häufiger als 1 x wöchentlich = 0,50 Punkte o Wöchentlich = 0,50 Punkte o Alle 2 Wochen = 0,40 Punkte o 1x im Monat = 0,25 Punkte o Weniger als 1 x im Monat = 0,00 Punkte 7.3.6 Wie häufig finden unaufgefordert persönliche Termine mit dem Beauftragten des Auftraggebers statt? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Jede zweite Woche = 0,50 Punkte o Einmal im Monat = 0,00 Punkte 7.3.7 Zu welchen Zeiten ist die Objektleitung erreichbar? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Von 6 bis 22 Uhr = 0,50 Punkte o Von 7 bis 18 Uhr = 0,25 Punkte o Nur halbtags (vormittags oder nachmittags) = 0,00 Punkte 7.3.8 Wie oft werden die Reinigungskräfte nachweislich von der Objektleitung bei der Reinigung begleitet und angeleitet? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Jede zweite Woche oder häufiger = 0,50 Punkte o Seltener als jede zweite Woche häufiger als jede vierte Woche = 0,25 Punkte o Unregelmäßig oder nach der Ersteinweisung nicht mehr = 0,00 Punkte 7.3.9 Wie werden Mängel kurzfristig behoben und langfristig ausgeschlossen? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Gesonderte Schulung der Mitarbeiter = 0,50 Punkte o Sondertrupp oder objektfremde Mitarbeiter = 0,25 Punkte 7.3.10 Wie wird die Überdosierung bzw. der übermäßige Einsatz von Reinigungschemie vermieden? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Nutzung von Dosierhilfen/ vorgetränkte Wischbezüge = 0,50 Punkte o Dosierungshinweise werden manuell umgesetzt = 0,00 Punkte 7.3.11 Welche Reaktionszeiten sind bei akuten Mängeln zu erwarten? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Innerhalb von 12 Stunden ab Meldung = 0,50 Punkte o Innerhalb von 12- 24 Std. = 0,25 Punkte o Nach mehr als 24 Stunden = 0,00 Punkte 7.3.12 Wie wird sichergestellt, dass die kalkulierten Reinigungsstunden tatsächlich im Objekt gearbeitet werden? Max. Punktzahl 0,50 Punkte: o Auswertung der Reinigungsstunden pro Objekt monatlich mit der Rechnungsstellung = 0,50 Punkte o Stundennachweise werden digital ohne weitere Prüfung zur Verfügung gestellt = 0,00 Punkt …
Qualität
ImplementierungskonzeptUnter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem schlüssigsten Konzept 100 % der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 10 Wertungspunkte). Um einen reibungslosen Reinigungsbeginn zu ermöglichen bedarf es im Vorfeld einer genauen Planung der Implementierungs- und Startphase für jede einzelne Liegenschaft. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie ein erfolgreicher Objektstart sichergestellt werden kann. Es ist das Implementierungskonzept zu beschreiben, welches als Vertragsbestandteil nach Zuschlagserteilung zum Einsatz kommt (eine Darstellung optionaler Systeme, die nicht eingesetzt werden, ist nicht gewünscht). Vor allem der Einsatz von Maschinen wird seitens des Auftraggebers sehr begrüßt. Für den Auftraggeber ist eine nachhaltige und umweltverträgliche Beschaffung von großer Bedeutung. Diese Aspekte sind in dem Konzept nachvollziehbar zu erläutern. Es ist ein Konzept zu erarbeiten, in dem die einzelnen Phasen, Zeiträume, Daten und die einzelnen Arbeitsschritte pro Liegenschaft benannt werden. Es werden Aussagen zu folgenden Sachverhalten erwartet: 7.4.1 Wie viele Personen sind für den Objektstart verantwortlich? Max. Punktzahl 2,00 Punkte: o 2 oder mehr Personen = 2,00 Punkte o 1 Person = 1,00 Punkte o Keine Person = 0,00 Punkte 7.4.2 Wann erfolgt die vorläufige Revierplanung? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Mehr als 14 Tage vor Objektstart = 1,00 Punkte o In den letzten 14 Tagen vor Objektstart = 0,00 Punkte 7.4.3 Wie wird die Objektübergabe protokolliert? Max. Punktzahl 1,00 Punkte: o Digitaler Vordruck = 1,00 Punkte o Analog (z. B. auf Papier) = 0,50 Punkte o Gar nicht = 0,00 Punkte 7.4.4 Durch wen erfolgt die Einweisung der Reinigungskräfte? Max. Punktzahl 2,00 Punkte: o Durch Objektleitung = 2,00 Punkte o Durch andere Reinigungskräfte = 1,00 Punkte o Gar nicht = 0,00 Punkte Es ist nur eine Angabe pro Frage zulässig. Werden Angaben nicht gemacht, wird diese Frage mit 0 bewertet. 7.4.5 Ist eine durchgängige Systematik zu erkennen, wie schlüssig ist das Gesamtkonzept, auch im Hinblick auf das Qualitätssicherungskonzept. Max. Punktzahl: 4,00 Punkte: Hier bewertet der Auftraggeber die Schlüssigkeit und die Plausibilität der o.g. Angaben unter Zugrundelegung des Implementierungskonzeptes.
Qualität
Leistungsstunden ReinigungskraftLeistungsstunden: 40 % (von 100 Wertungspunkten = 40 Punkte): Unter den wertbaren Angeboten erhält das Angebot mit dem höchsten Leistungsstunden der Reinigungskräfte 100% der für dieses Kriterium erreichbaren Wertungspunkte (= 40 Punkte). Mit abnehmender Leistungsstundenzahl nehmen die Wertungspunkte linear ab. Hinweis: Für Grundschulen gilt das Folgende: Die Reinigungsstunden für die Raumgruppe "G 3 Zwischenreinigung der Schülertoiletten" werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt! Dazu wird die niedrigere Leistungsstundenzahl durch die Leistungsstundenzahl des Höchstbietenden dividiert und wird der Quotient (das Ergebnis) mit 40 multipliziert. Beispiel: Bieter A = 1000 Stunden gleich höchstes Angebot = 40 Punkte Bieter B = 900 Stunden Berechnung: 900 / 1000 * 40 = 36

Eignung4 von 4 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen si … ganz lesen1) Eigenerklärung, dass zwingende Ausschlussgründe gem. § 123 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht vorliegen; 2) Eigenerklärung, dass fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB nicht vorliegen. 3) dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Vorgenannte Erklärungen sind im Angebotsformular enthalten. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Allgemeiner Jahresumsatz
Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Unterhaltsreinigung), unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Jedes Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen über erbrachte Leistungen in den Jahren 2022 bis 2024, die mit der hier zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Angabe von Art und Umfang. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften: Nur ein Mitglied hat die Erklärungen und Nachweise zu erbringen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
22.12.2025
Vertragsende
29.06.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe-westfalen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
26.08.2025, 09:01 Uhr. Stadt Bocholt, Fachbereich Recht und Vergabe, Kaiser-Wilhelm-Str. 52-58, 46395 Bocholt. Die Öffnung der Angebote ist nicht öffentlich, eine Teilnahme hieran somit nicht erlaubt.
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Anerkennung der besonderen Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Einhaltung des Tariftreue- und Vergabegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (TVgG-NRW).
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Domplatz 1-3, 48143 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Beka … ganz lesenEin Nachprüfungsantrag ist nur zulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber der Stadt Bocholt innerhalb von spätestens 10 Tagen nach Erkennen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Stadt Bocholt gerügt hat, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens mit Ablauf der in den Vergabeunterlagen benannten Frist zur Abgabe erster indikativer Angebote gegenüber derStadt Bocholt gerügt werden, 4. der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Stadt Bocholt einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt wird. Weitere Einzelheiten können § 160 GWB entnommen werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPWYYSL9QL A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPWYYSL9QL A) Information nach § 11 Abs. 3 Vergabeverordnung (VgV): Die elektronische Teilnahme an Vergabeverfahren sowie die Registrierung für die E-Vergabeplattform sind für Bieter vollständig kostenfrei. Die von der Vergabestelle übermittelten Informationen werden entweder direkt in der bzw. über die Oberfläche der E-Vergabeplattform bzw. dem virtuellen Projektraum zum Vergabeverfahren (z.B. Bekanntmachungen, Kommunikationsnachrichten) oder innerhalb der Plattform bzw. virtuellen Projekträume als Datei-Downloads bereitgestellt (Vergabeunterlagen und / oder Anhänge zu Kommunikationsnachrichten). Die verwendeten Dateitypen und Dateiformate werden durch das Vergabeverfahren bzw. die Vergabestelle vorgegeben und können je nach Ausschreibungsgegenstand abweichen. Zur Nutzung der E-Vergabeplattform bis zur Abgabe elektronischer Teilnahmeanträge und Angebote sind lediglich ein aktueller Internet-Browser sowie ein Internetzugang erforderlich. Hierbei werden ausschließlich HTML-konforme Standardtechnologien und keinerlei Add-Ons/Plugins oder sonstige ggf. (sicherheits-) kritische Technologien verwendet. Beachten Sie bitte die technischen Voraussetzungen zur Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW, die Sie den Nutzungsbedingungen entnehmen können. B) Sämtliche Informationen zum Vergabeverfahren sind auf dem Vergabemarktplatz hinterlegt; etwaige Änderungen bzw. Berichtigungen erfolgen ausschließlich über dem Projektraum, so dass der Bewerber aufgefordert wird, sich in regelmäßigen Abständen über den aktuellen Stand zu informieren. C) Die Kommunikation während des Vergabeverfahrens und in der Vertragsabwicklung erfolgt nur in deutscher Sprache. D) Es werden gleichwertige Urkunden oder Bescheinigungen des Herkunftslandes akzeptiert. Unbeglaubigte Kopien reichen zum Zeitpunkt der Angebotseinreichung aus! E) Die in diesen Teilnahmeunterlagen enthaltene Informationen sind soweit schutzrechtsfähig und soweit sie nicht Informationen Dritter enthalten Eigentum der Vergabestelle. Verwertung, Kopie sowie Weitergabe der Teilnahmeunterlagen sind nur im Rahmen der Einreichung eines Teilnahmeantrages und nur durch das die Teilnahmeunterlagen anfordernde Unternehmen zulässig. Einer darüber hinausgehenden Weitergabe und insbesondere der Verkauf von Teilnahmeunterlagen an Dritte gleich zu welchem Zweck sind nicht gestattet. F) Sollten Sie nicht die Teilnahmeunterlagen direkt von der Vergabestelle bzw. über den Vergabemarktplatz des Landes NRW erhalten haben, sondern über Dienstleister oder beauftragte Dritte wird Ihnen eine Registrierung auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW und eine Teilnahme über vorgenannten Vergabemarktplatz empfohlen. Vergabeunterlagen können geändert oder ergänzt werden, die Bieterkommunikation, die i. d. R. als einziges Kommunikationsmittel zugelassen ist, kann erläuternde Hinweise erhalten. Einen verbindlichen und jeweils aktuellen Stand der Informationen zu diesem Vergabeverfahren finden Sie nur auf dem Vergabemarktplatz des Landes NRW.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt
Website
bocholt.de
Kontakt
rechtsreferat@bocholt.de

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): 2. Reinigungsbezirk Bocholt: Unterhaltsreinigung inkl. Einpflege 48 Monate

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.04.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 909 (Reinigungs- und Hygienedienste) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

716vergebene Aufträge
8Angebote je Los im Median (1.180 Lose mit Angabe)
548.102 €Zuschlagswert im Median
260.749 € – 1,54 Mio. €mittlere Hälfte, 296 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 26.08.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung da7d470f-6745-40b8-ad98-d81db9f06b8b.