1787-DE-CoreMedia
BWI GmbH · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen 1787-DE-CoreMediaveröffentlicht 03.03.2026Lieferleistungen · Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum WettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Bonn53117, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Nur Unternehmen, die die Vergabestelle direkt auffordert, geben ein Angebot ab.
Über Inhalt und Preis kann verhandelt werden, der Zuschlag ist aber oft auch ohne Verhandlung möglich.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 109 Tage (20 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (277 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 03.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Heute
Beschreibung
Die BWI GmbH (im Folgenden: "BWI") erwägt, einen Rahmenvertrag über die zeitlich begrenzte Überlassung einer Unternehmenslizenz "CoreMedia KonzernLizenz Plus" inkl. Softwarepflege und Support (Subscription/Miete) der Software und einer zusätzlichen Unternehmenslizenz "CoreMedia KIO" inkl. Softwarepflege und Support (Subscription/Miete) der Software "CoreMedia Content Cloud Self-Managed License" des Herstellers CoreMedia GmbH (nachfolgend: CoreMedia) für den Zielbetrieb von Bundeswehr (nachfolgend auch "Bw") und Bundesministerium der Verteidigung (nachfolgend auch "BMVg") (nachfolgend beide gemeinsam "Kunde" und/oder "Endkunde") in Höhe von geschätzt 6.660.000,00 Euro (netto) und einer maximalen Obergrenze von 9.990.000,00 Euro (netto) im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 2 lit. c) VgV an die CoreMedia zu vergeben. Der Vertrag wird mit einer Laufzeit von maximal vier Jahren (1 Jahr Grundlaufzeit, mit 3-maliger Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr) abgeschlossen.
Das zusätzliche Modul CoreMedia KIO zur AI gestützten Contenterstellung soll ebefalls angeboten werden. Dieses Modul wurde bereits im Rahmen eines ausführlichen Tests im Presse-Infostab der Bw (Herr Dr. Jacobs) erfolgreich getestet. Der Betrieb wird im Rechenzentrum der BWI erfolgen, wobei ein von der BWI bereitzustellendes Large Language Model (LLM) eingesetzt werden wird.
Der Auftragsgegenstand umfasst folgende Leistungen: - zeitlich begrenzte Überlassung der Unternehmenslizenzoftware "CoreMedia KonzernLizenz Plus" (Subscription/Miete) inkl. der Softwarepflege und Support. - Die Softwarepflege und der Support umfassen die folgenden Inhalte: a. Bereitstellung neuer Programmversionen inkl. fortlaufender Überlassung der dazugehörenden, jeweils aktualisierten Dokumentationen gem. der Leistungsbeschreibung (LB), b. Störungsmeldung/-Annahme und -bearbeitung gemäß der LB. - zeitlich begrenzte Überlassung der Unternehmenslizenz "CoreMedia KIO" (Subscription/Miete) inkl. Softwarepflege und Support
Gegenstand der vorliegenden Beschaffung ist das Produkt CoreMedia des Herstellers CoreMedia AG. Die Software CoreMedia unterstützt Kernprozesse in der Informationsverarbeitung des Ressorts BMVg über alle relevanten Medien, Social Media Kanäle und mobile Devices. Das Produkt befindet sich bei verschiedenen Internetpräsenzen im Geschäftsbereich des BMVg im Einsatz und soll für die Modernisierung der weiteren Präsenzen verwendet werden.
Das Produkt wird seit 2017 im Geschäftsbereich des BMVg eingesetzt. Seit Einsatzbeginn wurde die Neuentwicklung und Modernisierung jedes betroffenen Internetauftrittes der Bw mithilfe des Produktes durchgeführt. Das Produkt hat sich für die bereits modernisierten Internetauftritte bewährt, da es u.a. den systematischen Aufbau existenzieller Fähigkeiten der Bw im Rahmen der Informationsverarbeitung (z.B. der verteidigungspolitische Kontext, die dislozierten Ressourcen in der Informationsarbeit der Bw, den Bedarfen Organisationbereichen der Bw) unterstützt und den hohen Anforderungen der Bw an die Datenverfügbarkeit und -integrität, genügt.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- 0
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz … ganz lesenkürzer
Es wird auf § 160 GWB mit folgendem Wortlaut verwiesen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| CoreMedia GmbH, Hamburg | 1 |
AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers
- Name
- BWI GmbH
- Art
- Öffentliches Unternehmen, Wirtschaftliche Angelegenheiten
- Anschrift
- Karl-Legien-Str. 192, 53117 Bonn
- Website
- bwi.de
- Kontakt
- bwi.fp.publicprocurement@
bwi.de
Bei uns erfasst
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- 2000282575 ANÜ Senior Project Manager (P9) Frankfurt a. Main, Bonn, Meckenheim, Köln, Nürnberg, München, Berlin, Leipzig, Rheinbach, Wilhemshaven, Hannover01.11.2026 · 8 Angebote
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 480 (Softwarepaket und Informationssysteme) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Häufige Zuschlagsempfänger
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH14 Zuschläge
- SoftwareONE Deutschland GmbH10 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG4 Zuschläge
- SAP Deutschland SE & Co. KG4 Zuschläge
- ASERVO Software GmbH3 Zuschläge
- ATVANTAGE GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung dbcfd6fd-7ab1-4b76-adc8-4bc6ecc280a2.