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15869 Personenbeförderung im Busverkehr - Linienbündel Nord, Nordwest, Südost und Südwest 2027-2030

Kreis Gütersloh, Kreis Soest, Kreis Lippe, Kreis Paderborn und Stadt Bielefeld · Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 4.4-26-T-15869veröffentlicht 27.05.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 124 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 27.05.2026.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
43 Monate01.01.2027 – 31.07.2030
Lose
4Angebot auf bis zu 4, Zuschlag höchstens 4 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 4 Monaten
  3. Bindefrist endet
    70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 54 Tagen
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.07.2030
    in 54 Tagen

Beschreibung

Durchführung von Dienstleistungen der öffentlichen Personenbeförderung mit Bussen in den Linienbündeln Gütersloh-Nord, -Nordwest, -Südost und -Südwest ab dem 1.1.2027

Gegenstand nach CPV

Lose4 Lose · Angebot auf bis zu 4 · Zuschlag höchstens 4 je Bieter

Alle 4 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los A - LB Nord

Grundnetz: • 43 (Halle-Gütersloh) • 61 Bielefeld – Werther – Halle • 62 Bielefeld – Werther - Borgholzhausen • 66 ([Werther-] Häger – Spenge) • 81 (ehem. 48) Ortsverkehr Steinhagen • 88 (Bielefeld – BI-Brackwede – BI-Quelle – Steinhagen – Halle) • 89 (Halle – Versmold) • N19 Nachtbus (Bielefeld – Halle) • Linien Ha T1-T4 (Ortsverkehr Halle) • AST Steinhagen Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 60 (Werther – Theenhausen [– Melle-Neuenkirchen]) • 63 (Bi-Vilsendorf – BI-Jöllenbeck – BI-Dornberg – Werther) • 68 (Steinhagen – Halle – Werther – Bi-Babenhausen – BI-Schildesche) • 86 (Ortsverkehr Halle) • 86.1 (Ortsverkehr Halle) • 88 (Bielefeld – BI-Brackwede – BI-Quelle – Steinhagen – Halle) • 89 (Halle – Versmold) • 89.1 (Halle – Versmold) • 98 (Ortsverkehr Werther) • 148 (Steinhagen – Halle) • 157 (Bielefeld – Werther) • 188 (Steinhagen – Halle) • 198 (Ortsverkehr Werther) • 248 (Ortsverkehr Steinhagen) • 285 (Ortsverkehr Halle) • 286 (Ortsverkehr Halle) • 288 (Ortsverkehr Steinhagen)

43 Monate–
2
Los B - LB Nordwest

Grundnetz: • Tx45 (Taxibus Hw-Greffen – Beelen) • 71 (Versmold – Harsewinkel – Gütersloh) • 72 (Taxibus Harsewinkel – Clarholz) • 74 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) • T44 (Taxibus HC-Pixel – Gütersloh) • 90 (Versmold – Borgholzhausen) • 190 (Ortsverkehr Borgholzhausen) • 191 (Ortsverkehr Borgholzhausen) Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 171 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 71.1] • 172 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 71.2] • 173 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 71.3] • 175 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.5] • 176 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.6] • 177 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.7] • 178 (Ortsverkehr Versmold) [ehem. 71.8] • 271 (Ortsverkehr Harsewinkel) [ehem. 72.1] • 273 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.3] • 274 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.4] • 275 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.5] • 276 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.6] • 277 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.7] • 278 (Ortsverkehr Herzebrock-Clarholz) [ehem. 72.8] • 290 (Borgholzhausen – Versmold) [ehem. Linie 90.2] • 291 (Borgholzhausen – Versmold) [ehem. Linie 91] • 292 (Borgholzhausen – Halle) [ehem. Linie 90.1] • 293 (Vm-Oesterweg – Borgholzhausen) [ehem. 93] • 294 92 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. Linie 92] • 295 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. 92.1] • 296 92.2 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. 92.2] • 297 92.3 (Ortsverkehr Borgholzhausen) [ehem. 92.3]

43 Monate–
3
Los C - LB Südost

Grundnetz: • 73 (Gütersloh – Verl – Hövelhof) • 83 (Bielefeld – Schloß Holte) • 84 (Schloß Holte – Augustdorf) • 84.1 (Ortsverkehr Schloß Holte-Stukenbrock) • 84.2 (Ortsverkehr Schloß Holte-Stukenbrock) • 85 (Gütersloh – Verl – Schloß Holte) • S18: Bielefeld – Verl (WestfalenSchnellbus) Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 73.1 (Ortsverkehr Verl) • 73.2 (Ortsverkehr Verl) • 73.3 (Ortsverkehr Verl) • 73.4 (Ortsverkehr Verl) • 84.3 (Ortsverkehr Schloß Holte-Stukenbrock) • 84.4 (Schloß Holte-Stukenbrock – Oerlinghausen) • 84.5 (Schloß Holte-Stukenbrock – Hövelhof) • 85.1 (Ortsverkehr Verl) • 85.2 (Verl – Gt-Avenwedde)

43 Monate–
4
Los D - LB Südwest

Grundnetz: • 70 (Rheda – Langenberg – Lippstadt) • 76 (Rheda – Rietberg) • 77 (Gütersloh – Rietberg) • 78 (Ortsverkehr Rheda-Wiedenbrück) • 78.1 (Ortsverkehr Rheda-Wiedenbrück) • 78.3 (Taxibus Ortsverkehr Rheda-Wiedenbrück) • 79 (Rheda – Gütersloh) • 79.1 (Wiedenbrück – Rheda – HC-Pixel – Gütersloh) • 80 (Rietberg – Lippstadt) • 246 (Ortsverkehr Rietberg-Westerwiehe) • 247 (Ortsverkehr Rietberg-Druffel) • RT 4 („RegioTaxi“ Taxibus Rietberg – Langenberg) • AST Rheda-Wiedenbrück Ergänzungsnetz/Sonderverkehre: • 70.1 (Ortsverkehr Langeberg) • 70.2 (Rietberg – Langenberg) • 70.3 (Db-Westenholz – Langenberg) • 75 (Verl – Wiedenbrück) • 75.1 (Rietberg – Wiedenbrück) • 78.2 (Clarholz – Herzebrock – Rheda) • 80.1 (Gt-Avenwedde – Verl – Rietberg - Lippstadt) • 80.3 (Db-Westenholz/Rietberg – Lippstadt-Lipperbruch) • Sonderverkehr Karnevalsverkehr Rietberg (Rietberg innerorts/Lippstadt/Verl)

43 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 100Preis (Näheres enthalten die Vergabeunterlagen)

Eignung11 von 11 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Für die Zuschlagserteilung werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur Angebote von fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bietern berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die … ganz lesenFür die Zuschlagserteilung werden gemäß § 122 Abs. 1 GWB nur Angebote von fachkundigen und leistungsfähigen (geeigneten) Bietern berücksichtigt, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Der Bieter hat daher mit seinem Angebot durch geeignete Nachweise seine Eignung für die in Rede stehende Leistung im Sinne des § 122 GWB nachzuweisen. Dieses geschieht durch Vorlage der auf den Vordrucken 4 und 5 in Anlage 13 zu tätigenden Angaben und der dort genannten erforderlichen Nachweise, insbesondere den dort vorgesehenen Eigenerklärungen und den v.a. nach Art und Umfang zu benennenden geeigneten Referenzen über in den letzten drei Jahren erbrachte Nahverkehrsleistungen. Der Auftraggeber behält sich vor, ergänzend zu der Eigenerklärung gemäß Anlage 13 Vordruck 5, Ziffer 13, in der Phase der Prüfung und Wertung der Angebote einige oder alle der dort genannten Unterlagen zum Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit anzufordern, welche der Bieter dann entsprechend unverzüglich vorzulegen hat. Dies schließt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes und / oder der Berufsgenossenschaft ein. Auf die Vorschriften der §§ 123 ff. GWB wird hingewiesen, insbesondere auf die zwingenden Ausschlussgründe nach § 123 GWB und die fakultativen Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter … ganz lesenDie wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung der Auftraggeber anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag verfügt und ggf. auftretende Vorlaufkosten und Anlaufverluste aufgefangen werden können. Im Falle der Abgabe eines Angebots durch eine Bietergemeinschaft ist es für die Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit der Bietergemeinschaft ausreichend, wenn die hier genannten Anforderungen in der Summe der Bietergemeinschaftsmitglieder erfüllt werden.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte … ganz lesenDer Bieter gilt als technisch und beruflich leistungsfähig, wenn anzunehmen ist, dass er über die speziellen Sachkenntnisse und Erfahrungen verfügt, die zur Durchführung der vergabegegenständlichen ÖPNV-Leistungen erforderlich sind und wenn zudem davon ausgegangen werden kann, dass er die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinien vor Schäden und Gefahren bewahren wird und auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet. Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist im Wege der Eigenerklärung auf dem Vordruck 4 in Anlage 13 zu erbringen, unter Angabe der dortigen Parameter.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Alternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit … ganz lesenAlternativ zu den vorgenannten Nachweisen akzeptiert der Auftraggeber bei der Angebotsabgabe als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV (nachfolgend EEE). Soweit Bieter von der Möglichkeit zur Übermittlung einer EEE Gebrauch machen, behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor, die betreffenden Bieter jederzeit während des Verfahrens zur Beibringung der vorgenannten Nachweise (sämtlich oder zum Teil) aufzufordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Der Auftraggeber wird in jedem Fall denjenigen Bieter, der nach dem Ergebnis der Angebotswertung für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, vor der Zuschlagserteilung auffordern, die vorgenannten Nachweise beizubringen; bei Nichtbeibringung der Unterlagen kommt eine Zuschlagserteilung nicht in Betracht!
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Der Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen … ganz lesenDer Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB erfolgt durch eine Erklärung des Bieters, dass zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe 1. keine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, wegen einer Straftat nach den in § 123 Abs. 1 GWB genannten strafrechtlichen Vorschriften oder vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe rechtskräftig verurteilt worden ist und dass gegen ihn in diesem Zeitraum auch keine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wegen einer derartigen Straftat festgesetzt worden ist; 2. der Bieter seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung stets ordnungsgemäß nachgekommen ist und Gegenteiliges in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe weder durch eine rechtskräftige Gerichts noch durch eine bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde; 3. der Bieter bei der Ausführung öffentlicher Aufträge die geltenden umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen beachtet und in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keinerlei diesbezüglichen Verstöße begangen hat; 4. der Bieter nicht zahlungsunfähig ist und über das Vermögen des Bieters weder ein Insolvenzverfahren noch ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt oder eröffnet wurde oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 5. der Bieter sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat sowie dass derartige Umstände auch in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe nicht vorgelegen haben; 6. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe eine schwere und die Integrität des Bieters infrage stellende Verfehlung begangen hat; 7. der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 8. dass nach Kenntnis des Bieters kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte, 9. dass der Bieter in den letzten drei Jahren vor Angebotsabgabe bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags keine wesentlichen Anforderungen erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und/oder dass dies nicht zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat; 10. der Bieter nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) oder § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist; 11. weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten ihm als für die Leitung des Unternehmens verantwortlich Handelnder nach § 123 Abs. 3 GWB oder als nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigter zuzurechnen ist, in den letzten fünf Jahren vor Angebotsabgabe nach § 404 Abs. 2 Nr. 3 Drittes Buch Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt oder nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist; 12. der Bieter keinen der in § 1 Abs. 2 Sätze 1 bis 3 PBZugV aufgezählten Verstöße begangen hat; 13. der Bieter über wirtschaftliche Mittel in einem solche …
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verbo … ganz lesenNach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 ist die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen, die ihren Sitz in Russland haben oder einen anderweitigen dort genannten Bezug zu Russland aufweisen, angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, seit dem 09.04.2022 verboten. Die Bieter haben daher diesbezüglich die „Eigenerklärung zu einem Bezug zu Russland nach Art. 5 k) VO (EU) 2022/576“ mit dem Angebot abzugeben. Für diese Erklärung ist der Vordruck 6 zu verwenden. Angebote von Bietern, die einen in Art. 5 k) VO (EU) 2022/576 genannten Bezug zu Russland aufweisen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Die Vergabestelle behält sich vor, für den Bestbieter neben der Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach dem WRegG Auskünfte bei weiteren Stellen einzuholen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 13, Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Anlage 13, Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Biete … ganz lesenBei Angeboten von Bietergemeinschaften müssen die für die Prüfung der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen erforderlichen Unterlagen (nähere Einzelheiten siehe Anlage 13, Vordruck 1) mit Ausnahme der gemäß Anlage 13, Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Die gemäß Vordruck 4 nachzuweisenden Referenzen müssen für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden. Soweit nicht für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die nachzuweisenden Referenzen im Sinne des Absatzes 1 dieses Abschnittes 9 vorgelegt werden, hat die Bietergemeinschaft entsprechend den vertraglichen Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der Erbringung der ausgeschriebenen Leistung das Personal der diese Referenzen vorlegenden Mitglieder der Bietergemeinschaft einzusetzen, das über die mit den vorgelegten Referenzen erlangte Erfahrung verfügt.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Bieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und … ganz lesenBieter können sich zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen sowie ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, wenn sie nachweisen, dass die für den Auftrag erforderlichen Mittel dem Bieter während der gesamten Vertragslaufzeit tatsächlich und unwiderruflich zur Verfügung stehen. Der Nachweis hierüber ist durch eine Vereinbarung mit dem Dritten, auf dessen Kapazitäten der Bieter sich beruft, oder durch eine Verpflichtungserklärung des Dritten zu erbringen, aus der hervorgeht, dass dem Bieter tatsächlich die für den Auftrag erforderlichen Mittel des Dritten zur Verfügung stehen werden (soweit die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Rede steht) bzw. dass der Bieter tatsächlich über die Fachkunde und die Erfahrungen des Dritten verfügen kann (soweit es um die technische und berufliche Leistungsfähigkeit geht). Soweit sich ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung auf Kapazitäten Dritter beruft, muss in der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zudem geregelt sein, dass das Personal des Dritten, das über die mit den für diesen vorzulegenden Referenzen erlangte Erfahrung verfügt, bei der ausgeschriebenen Leistung eingesetzt wird; der Bieter hat dieses Personal entsprechend den Regelungen des § 3 Abs. 5 Verkehrsvertrag bei der ausgeschriebenen Leistung einzusetzen. Die Vereinbarung bzw. die Verpflichtungserklärung darf von dem Dritten nicht einseitig aufgelöst/widerrufen werden können. Dies muss dem Wortlaut der Vereinbarung bzw. der Verpflichtungserklärung zu entnehmen sein. Wenn sich Bieter zum Nachweis ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten Dritter berufen, hat sich der Dritte zudem zu Gunsten des Auftraggebers in einer gesonderten und ebenfalls unwiderruflichen Verpflichtungserklärung zu einer Haftung für die Auftragsausführung gemeinsam mit dem Bieter in dem Umfang bereit zu erklären, in dem er dem Bieter die für den Auftrag erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Auch diese Erklärung ist dem Angebot beizufügen. Hat der Bieter sich zum Beleg seiner wirtschaftlichen und finanziellen oder seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines Dritten berufen, überprüft der Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bieter in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe für diese Unternehmen vorliegen. Die entsprechenden Nachweise und Erklärungen nach diesem Abschnitt 9 sind dem Angebot in diesem Fall auch für den jeweiligen Dritten beizufügen. Erfüllt ein Unternehmen das entsprechende Eignungskriterium nicht oder liegen zwingende oder fakultative Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123 und 124 GWB für dieses Unternehmen vor, hat der Bieter dieses Unternehmen innerhalb einer ihm hierfür vom Auftraggeber zu setzenden Frist zu ersetzen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Rein nationale Ausschlussgründe, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.07.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
Angebotsöffnung rein digital
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Hinweis
Der Kreis Gütersloh hat den Zweckverband Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsdurchführung beauftragt. Der VVOWL ist im Auftrag der Auftraggeber Federführer im Vergabeverfahren sowie bei der Abrechnung der verkehrsvertraglichen Leistun … ganz lesenDer Kreis Gütersloh hat den Zweckverband Verkehrsverbund Ostwestfalen-Lippe (VVOWL) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und der Vertragsdurchführung beauftragt. Der VVOWL ist im Auftrag der Auftraggeber Federführer im Vergabeverfahren sowie bei der Abrechnung der verkehrsvertraglichen Leistungen. Soweit keine anderslautende Anweisung erfolgt oder die Umstände für eine Abweichung von dieser Regelung sprechen, sind Meldungen, Berichtspflichten etc. an den Federführer zu richten sowie Aufträge an das Verkehrsunternehmen nur vom Federführer entgegenzunehmen. Die Leistung wird in vier Losen vergeben. Die Bieter können für alle vier Einzellose ein Angebot abgeben. Die Abgabe von Kombiangeboten (möglich sind Lose A/B oder C/D) sowie eines Gesamtangebots sind zulässig, sofern der Bieter neben den Kombiangeboten oder dem Gesamtangebot auch für sämtliche der den jeweiligen Kombinationen zugrundeliegende Einzellose Einzelangebote abgibt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Kreis Gütersloh, Kreis Soest, Kreis Lippe, Kreis Paderborn und Stadt Bielefeld
Anschrift
Herzebrocker Str. 140, 33334 Gütersloh
Kontakt
submission@kreis-guetersloh.de
Auskünfte
Kreis Güterslohsubmission@kreis-guetersloh.de

Bei uns erfasst

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Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.07.2026 auf 17.07.2026 verschoben
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 07.07.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 07.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 73bcf88e-802c-4180-8a15-e3e475d54d16.