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15324 - Schülerspezialverkehr - Beförderung von Schülern der Förderschulen des Kreises Gütersloh

Kreis Gütersloh · Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 3.1-25-S-15324veröffentlicht 30.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 251 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
6
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualitätskriterium30 %
  • Preiskriterium70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Kreis Gütersloh ist Schulträger von 12 Förderschulen mit verschiedenen Förderschwerpunkten. Als Schulträger sorgt der Kreis Gütersloh nicht nur für die Ausstattung der Schulen, sondern übernimmt auch die Fahrkosten für die Schülerinnen und Schüler. Die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen des Kreises Gütersloh werden zum großen Teil im Rahmen eines Schülerspezialverkehrs befördert. Ziel der Ausschreibung ist es, Vertragspartner zu finden, die ab dem 01.08.2026 die Beförderungsleistungen für die Schülerinnen und Schüler folgender Schulen übernehmen: Los 1: Michaelis-Schule, Förderschule mit dem Schwerpunkt geistige Entwicklung, Primarstufe und Sekundarstufe I, 33332 Gütersloh Los 2: Kopernikusschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung, Sekundarstufe I, 33378 Rheda-Wiedenbrück Lose 3 – 6: Bernsteinschule, Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen und emotionale Entwicklung, Primarstufe und Sekundarstufe I, 33790 Halle (Westf.)

Gegenstand nach CPV

Lose6 Lose

Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Michaelis-Schule

Ausgeschrieben wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Michaelis-Schule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung in Gütersloh ab dem Schuljahr 2026/2027. In dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler aus dem nördlichen Kreisgebiet des Kreises Gütersloh sowie der Stadt Gütersloh beschult. Die Ausschreibung erfolgt derart, dass ein Unternehmen für die Gesamtbeförderung der Schülerinnen und Schüler dieser Schule verantwortlich ist. Erwartet wird ein Pauschalpreis je Schüler/Schülerin und Tag. Es wird erwartet, dass das beauftragte Unternehmen flexibel auch auf sich verändernde Schülerzahlen reagieren kann. Das Unternehmen befördert die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich von Ihren Wohnorten zur Schule und zurück. In Ausnahmefällen sind die zu befördernden Schülerinnen und Schüler in Absprache zwischen der Schule und dem Auftragnehmer von / zu abweichenden Abhol- bzw. Rückbringpunkten (z.B. Tagesgruppe) innerhalb derselben Region zu befördern, sofern hiermit kein unverhältnismäßiger Mehraufwand verbunden ist. Die Schülerinnen und Schüler werden jeweils an der Haustür abgeholt. Sollte dies aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich sein, ist mit den Eltern ein entsprechender Haltepunkt zu vereinbaren.

––
2
Los 2: Kopernikusschule

Ausgeschrieben wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Kopernikusschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung in Rheda-Wiedenbrück ab dem Schuljahr 2026/2027. In dieser Schule werden zurzeit Schülerinnen und Schüler aus verschiedenen Kommunen im Kreis Gütersloh beschult. Die Ausschreibung erfolgt derart, dass ein Unternehmen für die Gesamtbeförderung der Schülerinnen und Schüler dieser Schule verantwortlich ist. Erwartet wird ein Pauschalpreis je Schüler/Schülerin und Tag. Es wird erwartet, dass das beauftragte Unternehmen flexibel auch auf sich verändernde Schülerzahlen reagieren kann. Das Unternehmen befördert die Schülerinnen und Schüler grundsätzlich von Ihren Wohnorten zur Schule und zurück. In Ausnahmefällen sind die zu befördernden Schülerinnen und Schüler in Absprache zwischen der Schule und dem Auftragnehmer von / zu abweichenden Abhol- bzw. Rückbringpunkten (z.B. Tagesgruppe) innerhalb derselben Region zu befördern, sofern hiermit kein unverhältnismäßiger Mehraufwand verbunden ist. Die Schülerinnen und Schüler werden jeweils an der Haustür abgeholt. Sollte dies aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich sein, ist mit den Eltern ein entsprechender Haltepunkt zu vereinbaren.

––
3
Los 3: Bernsteinschule, Linie: Steinhagen u.a.

Ausgeschrieben wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Bernsteinschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Halle/Westf. ab dem Schuljahr 2026/2027. In dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler vornehmlich aus dem Gebiet der Städte Werther, Borgholzhausen, Steinhagen, Versmold und Halle/Westf. beschult. Gleichwohl können in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen im Kreis Gütersloh die Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler werden von bestehenden öffentlichen Haltestellen abgeholt. Dieses Los umfasst die Linie Brockhagen, Steinhagen, Künsebeck. Es soll für das Los eine Pauschale je Tag angeboten werden.

––
4
Los 4: Bernsteinschule, Linie: Borgholzhausen u.a.

Ausgeschrieben wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Bernsteinschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Halle/Westf. ab dem Schuljahr 2026/2027. In dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler vornehmlich aus dem Gebiet der Städte Werther, Borgholzhausen, Steinhagen, Versmold und Halle/Westf. beschult. Gleichwohl können in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen im Kreis Gütersloh die Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler werden von bestehenden öffentlichen Haltestellen abgeholt. Dieses Los umfasst die Linie Borgholzhausen und Halle-Hesseln. Es soll für das Los eine Pauschale je Tag angeboten werden.

––
5
Los 5: Bernsteinschule, Linie: Werther (Westf.)

Ausgeschrieben wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Bernsteinschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Halle/Westf. ab dem Schuljahr 2026/2027. In dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler vornehmlich aus dem Gebiet der Städte Werther, Borgholzhausen, Steinhagen, Versmold und Halle/Westf. beschult. Gleichwohl können in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen im Kreis Gütersloh die Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler werden von bestehenden öffentlichen Haltestellen abgeholt. Dieses Los umfasst die Linie Werther (Westf.). Es soll für das Los eine Pauschale je Tag angeboten werden.

––
6
Los 6: Bernsteinschule, Linie: Versmold u.a.

Ausgeschrieben wird die Beförderung der Schülerinnen und Schüler der Bernsteinschule, Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und emotionale und soziale Entwicklung in Halle/Westf. ab dem Schuljahr 2026/2027. In dieser Schule werden Schülerinnen und Schüler vornehmlich aus dem Gebiet der Städte Werther, Borgholzhausen, Steinhagen, Versmold und Halle/Westf. beschult. Gleichwohl können in Einzelfällen auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Kommunen im Kreis Gütersloh die Schule besuchen. Die Schülerinnen und Schüler werden von bestehenden öffentlichen Haltestellen abgeholt. Dieses Los umfasst die Linie Versmold und Halle-Hörste Es soll für das Los eine Pauschale je Tag angeboten werden.

––

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 30Qualitätskonzept
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 70Angebotspreis

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Beförderungsvertrages beträgt 2 Jahre mit der Option während der Laufzeit zweimal für jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht bis zum 31. März des Ablaufjahres gekündigt wird. Der Vertrag kann auch einseitig vo … ganz lesenbis zu 2-mal: Die Laufzeit des Beförderungsvertrages beträgt 2 Jahre mit der Option während der Laufzeit zweimal für jeweils ein Jahr zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich um jeweils zwölf Monate, wenn er nicht bis zum 31. März des Ablaufjahres gekündigt wird. Der Vertrag kann auch einseitig vor Ablauf der Leistungszeit gekündigt werden, wenn grundlegende Änderungen in Bezug auf die Schulstrukturen durch das Land NRW oder den Kreis Gütersloh vorgenommen werden, die den Bestand bzw. die Größe der Schule wesentlich beeinflussen.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1Auto-Bachem Bustouristik GmbH, Salzkotten3
2Auto-Bachem GmbH, Salzkotten3
3Auto-Bachem GmbH, Salzkotten2
4Auto-Bachem GmbH, Salzkotten2
5Auto-Bachem GmbH, Salzkotten2
6Auto-Bachem GmbH, Salzkotten2

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Wer hat das zuletzt gewonnen?

Letzte vergleichbare Vergabe (2025): 13758 Schülerspezialverkehr - Beförderung von Schülerinnen und Schülern im Kreis Gütersloh

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 30.04.2025. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

292vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (2.349 Lose mit Angabe)
693.885 €Zuschlagswert im Median
361.594 € – 2,52 Mio. €mittlere Hälfte, 63 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Schülerbeförderung und Busverkehr in Nordrhein-Westfalen (12 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b62b7147-24e6-4521-8164-1c99a49e7505.