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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

13471 - Rahmenvereinbarung zur ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung

Kreis Gütersloh · Gütersloh, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 5-24-J-13471veröffentlicht 31.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 706 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Kreis Gütersloh.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
0 €
Laufzeit
3 Jahre01.01.2025 – 31.12.2027
Lose
3
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 66 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (86 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 1 %, Leistung und Qualität 99 %.

  • Erweitere Richtwertmethode nach UfAB99 %
  • Preiskriterium1 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 0,2 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0,1 Punkte
25 % teurer−0,2 Punkte
50 % teurer−0,3 Punkte
100 % teurer−0,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 23 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung ist ein wichtiger Bestandteil zur nachhaltigen Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme. In den beiden Förderinstrumenten § 16e und §16i SGB II soll während der Förderung der Beschäftigung eine ganzheitliche beschäftigungsbegleitende Betreuung stattfinden.

Lose3 Lose

Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: § 16i Abs. 4 SGB II

Das Ziel der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ist die Sicherung einer dauerhaften Beschäftigung der Teilnehmenden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei Teilnehmenden nach § 16e SGB II soll durch eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses gesichert und damit eine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne weitere Förderung unterstützt werden. Bei Teilnehmenden nach § 16i SGB II soll das Beschäftigungsverhältnis begleitet, stabilisiert und vorzeitige Abbrüche verhindert werden. Im Verlauf der Betreuung soll der Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne weitere Förderung gefördert, unterstützt und begleitet werden. Bei Teilnehmenden nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III oder § 16g Abs. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III soll die Beschäftigungsaufnahme stabilisiert und ein vorzeitiges Ende von versicherungs-pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen verhindert werden. Die Arbeitgeber der Teilnehmenden sollen zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden.

3 Jahre0 €
2
Los 2: § 16e Abs. 4 SGB II

Das Ziel der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ist die Sicherung einer dauerhaften Beschäftigung der Teilnehmenden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei Teilnehmenden nach § 16e SGB II soll durch eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses gesichert und damit eine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne weitere Förderung unterstützt werden. Bei Teilnehmenden nach § 16i SGB II soll das Beschäftigungsverhältnis begleitet, stabilisiert und vorzeitige Abbrüche verhindert werden. Im Verlauf der Betreuung soll der Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne weitere Förderung gefördert, unterstützt und begleitet werden. Bei Teilnehmenden nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III oder § 16g Abs. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III soll die Beschäftigungsaufnahme stabilisiert und ein vorzeitiges Ende von versicherungs-pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen verhindert werden. Die Arbeitgeber der Teilnehmenden sollen zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden.

3 Jahre0 €
3
Los 3: §16 Abs.1 SGB II o. §16g Abs.2 SGB II

Das Ziel der ganzheitlichen beschäftigungsbegleitenden Betreuung ist die Sicherung einer dauerhaften Beschäftigung der Teilnehmenden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Bei Teilnehmenden nach § 16e SGB II soll durch eine Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit der Fortbestand des Beschäftigungsverhältnisses gesichert und damit eine dauerhafte Integration auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne weitere Förderung unterstützt werden. Bei Teilnehmenden nach § 16i SGB II soll das Beschäftigungsverhältnis begleitet, stabilisiert und vorzeitige Abbrüche verhindert werden. Im Verlauf der Betreuung soll der Übergang in eine Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ohne weitere Förderung gefördert, unterstützt und begleitet werden. Bei Teilnehmenden nach § 16 Abs. 1 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III oder § 16g Abs. 2 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB III soll die Beschäftigungsaufnahme stabilisiert und ein vorzeitiges Ende von versicherungs-pflichtigen Beschäftigungsverhältnissen verhindert werden. Die Arbeitgeber der Teilnehmenden sollen zur Stabilisierung des Beschäftigungsverhältnisses unterstützt werden. B.4

18 Monate0 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Erweitere Richtwertmethode nach UfABGewichtung (Punkte, genau) 99
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 1

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Vom Bieter bzw. den Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und etwaigen Unterauftragnehmern ist mit dem Angebot ein gültiger Nachweis der Trägerzulassung gemäß der §§ 176 Abs. 1, 178 und 184 SGB III i. V. m. der AZAV (s. auch Nachweisliste Ziffer 1.5 bzw. Ziffer 3.2) vorzulegen. Die Trägerzulassung soll sich über den gesamten Zeitraum der Maßnahme erstrecken.
Kriterium
Zur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben. Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über … ganz lesenZur Beurteilung der technischen Leistungsfähigkeit hat der Bieter (unter Beachtung der Punkte B.5.5 und B.5.6) seine voraussichtliche räumliche und personelle Ausstattung zur Realisierung der Maßnahme am Durchführungsort anzugeben. Sofern der Bewerber am Durchführungsort der Maßnahme noch nicht über Räumlichkeiten oder Personal verfügt, ist die Bereitstellung von Räumlichkeiten bzw. die Personalgewinnung darzustellen. Die namentliche Nennung des Personals oder das Einreichen ausgefüllter Personalbögen (Vordruck D.3) sind zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht erforderlich. Die Personalbögen können jedoch vor der Zuschlagserteilung bei Bedarf durch den Auftraggeber angefordert werden. Der Nachweis des Personals hat nach Zuschlagserteilung spätestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme durch den Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu erfolgen. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer für jede in der Maßnahme einzusetzende Person (ausgenommen Verwaltungspersonal) einen ausgefüllten Personalbogen (Vordruck D.3) vorzulegen. Neben den vorgesehenen Aufgaben der Personen sind insbesondere ihre Qualifikationen und beruflichen Erfahrungen detailliert darzulegen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Personalbögen ggf. von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, den Einsatz des vom Auftragnehmer benannten Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. In diesem Fall muss im Vorfeld eine Zustimmung des Auftraggebers eingeholt werden.
Kriterium
Zur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen zugewanderten Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen. Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen n … ganz lesenZur Beurteilung der beruflichen Leistungsfähigkeit sind vom Bieter Referenzen über ausgeführte Leistungen mit dem Ziel bzw. Schwerpunkt „Berufliche Integration von erwerbsfähigen zugewanderten Menschen“ innerhalb der letzten zwölf Monate nachzuweisen. Für den Nachweis der entsprechenden Referenzen nutzen Sie bitte die Referenzliste (Vordruck D.2). Die Referenzen müssen sich auf den Bieter beziehen und quantitativ und qualitativ vergleichbare oder gleichartige Leistungen betreffen. Handelt es sich um eine Bietergemeinschaft, so sind die Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Sofern keine Nachweise über bisher ausgeführte Leistungen vorgelegt werden können, müssen die Gründe hierfür nachvollziehbar dargelegt werden. Hat der Bieter noch keine quantitativ und qualitativ vergleichbaren oder gleichartigen Leistungen ausgeführt, ist in einer gesonderten Anlage zum Vordruck D.2 darzulegen, wie ohne einschlägige Erfahrung die ordnungsgemäße Abwicklung der Maßnahme erreichen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bildung krimineller Vereinigungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtung … ganz lesenBildung krimineller Vereinigungen, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, bankruptcy, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Rein nationale Ausschlussgründe, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
Durch Auftraggeber: eine einmalige Verlängerung des Vertrags zu den Konditionen dieser Ausschreibung im Umfang von jeweils bis zu 36 Monaten in den Losen 1 und 2 sowie bis zu 18 Monaten im Los 3
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
29 DAYS
Angebotsöffnung
02.12.2024, 10:00 Uhr. Die Eröffnung erfolgt aufgrund der Form der Angebotsabgabe "elektronisch in Textform" ohne Bieter.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einhaltung von Mindestarbeitsbedingungen (siehe Vertragsbedingungen)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Das Angebot muss die Preise und alle sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen sowie (auf dem Angebots-schreiben) den Namen der natürlichen Person enthalten, die das Angebot abgibt. Welche Unterlagen zu welchem Zeitpunkt vorgelegt werden sollen, entnehmen Sie bitte der Nachweisliste. Angebote und sonstiger Schriftverkehr sind in deutscher Sprache abzufassen. Es gilt deutsches Recht.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 804 (Erwachsenenbildung und sonstiger Unterricht) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

234vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (323 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 7 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 44c229af-930a-44fe-be27-03bd7f2164e8.