10015168-Beratung des Wissensmanagements zur nachhaltigen Verankerung der dualen Ausbildung in Côte d'Ivoire
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH · Eschborn, Hessen
Aktenzeichen 10015168veröffentlicht 22.10.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 12 Monate
- bis zu 2 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 12 Monatebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 122 Tage (268 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (994 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 17 Tagen
- Heute
Beschreibung
Projektbeschreibung: Vor dem Hintergrund eines Bevölkerungswachstums von ca. 2,5 % ist die Verbesserung der Beschäftigungs- und Einkommenssituation von jungen Menschen eine der bedeutendsten Herausforderungen in der Côte d"Ivoire. Jedes Jahr kommen zwischen 350.000 und 400.000 Jugendliche neu auf den Arbeitsmarkt. In diesem Zusammenhang ist eine zentrale Herausforderung der Beruflichen Bildung in der Côte d"Ivoire die fehlende Kohärenz zwischen Ausbildungsangeboten und Bedürfnissen des Privatsektors. Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in der Côte d"Ivoire" zielt darauf ab Grundlagen für die Weiterentwicklung von arbeitsmarktorientierten Angeboten der kooperativen Berufsbildung in der Côte d"Ivoire aufzubauen. Der Zugang zur Berufsbildung für alle Bevölkerungsgruppen und die Verbesserung der Qualität der Ausbildung sind Teil der Umsetzung des Sozialprogramms der Regierung (PSGOUV).
In diesem Rahmen hat das Ministerium für Berufsbildung (METFPA) zwei strategische Orientierungen für die Umsetzung des PSGOUV festgelegt: 1) L"Académie des Talents (ADT): Maßnahmen, die darauf abzielen die Qualität des Berufsbildungssystems nachhaltig zu stärken. 2) École de la 2ème Chance (E2C): Ein Massenausbildungs- und Berufseingliederungsprogramm mit Ziel den großen Bestand an arbeitslosen Jugendlichen zu verringern. Das Vorhaben "Unterstützung der Berufsbildungsreform in Côte d"Ivoire" leistet mit seinem Ansatz der kooperativen Ausbildung und seiner strategischen Ausrichtung der qualitativen Verbesserung des Systems zur Entwicklung von Ausbildungsstandards in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der Ziele der ADT. Das Vorhaben interveniert auf vier Ebenen und strukturiert sich wie folgt: 1) Stärkung der institutionellen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Koordinierung und Umsetzung der kooperativen Berufsbildung (Makro-Ebene): Beratung der Entwicklung von rechtlichen Rahmenbedingungen zur kooperativen Ausbildung, die institutionelle Kapazitätsentwicklung zur Steuerung von kooperativer Ausbildung sowie die Beratung zur Entwicklung einen nachhaltigen privat-öffentlichen Finanzierungskonzepts der kooperativen Ausbildung. 2) Stärkung der institutionellen und personellen Kapazitäten für die Verbesserung und das Qualitätsmanagement der kooperativen Berufsbildung (Meso-Ebene): Beratung nachgeordneter Institutionen des Berufsbildungsministeriums bei der Entwicklung eines Qualitätssicherungssystems für die kooperative Ausbildung. Dies umfasst die Unterstützung bei der Verbesserung des Systems zur Entwicklung von Qualitätsstandards, Curricula nach dem kompetenzbasierten Ansatz sowie der Ausbildung von Lehrkräften und Ausbilder*innen. 3) Umsetzung von dualen Ausbildungsangeboten in Berufsbildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit dem Privatsektor (Mikro-Ebene): Begleitung von vier Berufsschulen, Lehrkräften und Betrieben bei der Umsetzung und Einhaltung der im Output 1 und 2 entwickelten Regelungen und Qualitätsstandards. In diesem Kontext wurden die Sektoren Automechanik und Hotel- und Gaststättengewerbe identifiziert, in denen kooperative Ausbildungsprogramme umgesetzt werden. 4) Stärkung der Beteiligung der Privatwirtschaft an der Planung und Durchführung der kooperativen Berufsbildung: Beratung von Unternehmensverbänden und Kammern zur Stärkung ihrer Rolle in der kooperativen Berufsausbildung. Entwicklung von Konzepten für die stärkere Privatsektorbeteiligung in der kooperativen Ausbildung als Input für die Output 1 und 2. Capacity Building von Unternehmensverbänden und Kammern zum kooperativen Berufsbildungssystem. Beratung der Nationale Berufsbildungsagentur (AGEFOP) zur Entwicklung von sektorspezifischen Studien für Qualifikationsbedarfe und der Entwicklung eines Konzepts zur systematischen Umsetzung solcher Studien und der Entwicklung eines entsprechenden Informationssystems.
Beschreibung des Loses
Gegenstand ist eine Beratungsleistung zur Konzeption, Entwicklung und Umsetzung eines interaktiven, barrierearmen Gesamtwissensprodukts ohne Leistungen zur Entwicklung von Software, z.B. in Form eines interaktiven PDF, zur dualen/kooperativen Berufsbildung in Côte d"Ivoire im Rahmen des GIZ Vorhabens "Unterstützung der Berufsbildungsreform". Ziel ist es, Projektergebnisse, Instrumente und Lernerfahrungen systematisch zu bündeln, in einen kohärenten Systemzusammenhang (Makro/Meso/Mikro; Governance; Angebot - Nachfrage) einzuordnen und zielgruppengerecht für politische Entscheidungstragende, Fachverwaltungen, Berufsbildungseinrichtungen und Unternehmen aufzubereiten. Das Wissensprodukt dient als Referenz- und Lerninstrument, unterstützt Skalierung und institutionelle Verankerung der dualen Ausbildung und wird gemeinsam mit nationalen Partnern validiert und zur Nutzung übergeben.
Die Konzeption und Umsetzung des globalen Wissensprodukts umfasst: a) Konzeption und Strukturierung: In dieser vorbereitenden Phase soll ein schlanker Wissensmanagement- und Redaktionsprozess aufgesetzt werden: Dieser besteht aus einem gemeinsamen Redaktions-/Lenkungsteam, der die Inhalte per Redaktionskalender mit festen Reviewschleifen steuert. Wissen wird über Peer Learning, Workshops und Debriefings erhoben und mit standardisierten Templates dokumentiert; ergänzend werden Projektunterlagen systematisch ausgewertet. Auf dieser Basis entstehen eine gemeinsame Wissensarchitektur und ein zentrales Visual (z. B. Ausbildungszyklus). Eine Online/Offline Strategie definiert Primärplattform, Formate, Aktualisierungs- und Rechte-/Rollenprozesse. Zielgruppen werden definiert und passende Kommunikationslogiken abgeleitet.
b) Wissensmanagement und Systematisierung: Es soll sowohl das explizite Wissen in Form von bereits vorhandenen Wissensprodukten als auch das implizite Wissen wie die in der Umsetzung gemachten Lernerfahrungen und Best Practices identifiziert, ausgewertet und in einen größeren Sinnzusammenhang gebracht werden. Dabei sollen sowohl relevante bestehende Wissensprodukte und Instrumente ausgewählt werden als auch Peer-Learning-Formate veranstaltet werden. Die Beiträge externer Partner sollen mitberücksichtigt werden.
c) Kommunikation und redaktionelle Aufbereitung: Hier steht die Entwicklung eines klaren, konsistenten und zielgruppengerechten Narrativs im Vordergrund. Dies umfasst die verständliche Aufbereitung von vorhandenen Inhalten in unterschiedliche Formate unter Verwendung entsprechender medialer Inhalte.
d) Grafische Umsetzung und Layout: Bei der graphischen Umsetzung steht ein zentrales Schaubild im Fokus sowie die Schematisierung weiterer Sinnzusammenhänge. Weiterhin muss ein konsistentes visuelles Erscheinungsbild sowie die technische Funktionalität (Navigation, Funktionalität) auch unter Offline-Bedingungen gewährleistet sein.
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtung (Punkte, genau) 30Berücksichtigung des Preises durch die Wertungsmethode "Bestangebots-Quotienten-Methode"
- Qualität
- Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)Gewichtung (Punkte, genau) 70Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von mindestens 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.
- Qualität
- Erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung (inkl. Mindbed.)Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Bieters wird hier von der Vergabestelle die erreichte Gesamtpunktzahl nach fachlicher Wertung eingetragen. Es werden nur Angebote mit einer fachlichen Bewertung von mindestens 500 Punkten gewertet. Fachliche Angebote mit weniger Punkten scheiden als fachlich ungeeignet aus.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 12 Monate
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung
- Optionen
- Die Auftraggeberin behält sich optional vor, Vertragsverlängerungen und/oder -aufstockungen auf Basis der in den Vergabeunterlagen genannten Kriterien an das in diesem Verfahren erfolgreiche Unternehmen zu vergeben; i. Ü. siehe ausführliche Leistungsbeschreibung.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Innovative Beschaffung, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf de … ganz lesenkürzer
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Bekanntmachungs-ID: CXTRYY6DYH0J72TK# Die Kommunikation in diesem Verfahren findet ausschließlich über das Kommunikationstool im Projektbereich des Vergabeportals statt.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| Madiba Consult GmbH, Bonn | 2 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Dag-Hammarskjöld-Weg 1 - 5, 65760 Eschborn
- Website
- giz.de
- Kontakt
- kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 30.07.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a4e511c-17bc-4807-ac6e-2d8502b20398.