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vergebenEU-weitLieferleistungen

1 Stück Nutzkraftwagen mit Umbau als Messfahrzeug

Wismut GmbH · Chemnitz, Sachsen

Aktenzeichen 1233705-U41veröffentlicht 06.05.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 880 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Chemnitz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Sachsen (72 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Chemnitz09117, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (59 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (141 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Zur Wartung und Instandhaltung von automatischen Oberflächenwassermessstationen einschließlich der Bestimmung von physikalischen Feldparametern wird ein fahrbares Messfahrzeug benötigt. Die zu beprobenden Messstellen sind hauptsächlich über Behelfsfahrbahnen und zum Teil über unbefestigtes schwergängiges Gelände zu erreichen. Die zu realisierenden Messungen und Beprobungen sind durchgängig und zu jeder Jahreszeit durchzuführen. Das Messfahrzeug ist mit technischem Gerät und Ausrüstungen zu bestücken und einsatzbereit zu übergeben. Dabei sind die folgenden Vorgaben einzuhalten.

1.1 Grundfahrzeug Das Grundfahrzeug soll ein Neufahrzeug mit Erstzulassung sein. Es muss grundsätzlich über genügend Stauraum und Arbeitsfläche verfügen, um als Messfahrzeug geeignet zu sein. Technische Daten: - Dieselmotor, Schadstoffnorm min. EURO 6 - Leistung 110 bis 140 kW - Radstand 3.400 bis 3.750 mm - zuschaltbarer Allradantrieb mit Hinterachs-Differentialsperre und Geländeuntersetzung - zulässige Gesamtmasse 3.200 bis 3.500 kg - max. Fahrzeuglänge 6.200 mm

1.2 Innenausstattung Labor-/Arbeitsraum Die exakten Positionen der Ausstattungselemente sind entsprechend den Abmessungen des angebotenen Fahrzeugtyps anzupassen. Dabei muss der Arbeitsraum folgende grundlegende Eigenschaften besitzen: - Genügend Stauraum in Schränken mit Schubkästen für Messgeräte, Werkzeug, Werkzeugkoffer, technische Kleingeräte und weitere Ausrüstungsgegenstände. - Ein technisches Messgerät (Abmessung L/B/H 2.000 x 150 x 40 mm) muss in einem Schrank auf der Arbeitsfläche untergebracht werden. - Zur Transportsicherung sind folgende Vorgaben umzusetzen: - Alle Schubkästen müssen vollauszugsfähig auf Metallschienen gelagert sein. - Auskleidung aller Schubkästen mit zuschneidbarem Styropor oder Schaumstoff - Arbeitsflächen, Fußboden und die Verkleidung zur Fahrzeugwand müssen wasserfest und beständig gegen verdünnte anorganische Säuren und ähnlich aggressive Gefahrstoffe sein. - Anstelle des in der Anlage enthaltenen Kühlgerätes wird ein Schrank mit ausziehbarem Einlegeboden benötigt. - Der Fußboden soll leicht zu reinigen und an den Kanten zu den Einbauten und Seitenwand mind. 50 mm hochgezogen sein. - Die Arbeitshöhe im Laborraum muss nach den Umbaumaßnahmen mind. 1.850 mm betragen. - Einbau eines Sinus-Wechselrichters 12 V-230 V, mind. 1200 Watt Dauerleistung inkl. der notwendigen Isolationsüberwachung für die Nutzung mehrerer Steckdosen gem. DIN VDE 0100-410 und DIN 60204-1. Einbau geeigneter Zusatzbatterien mind. 300 Ah inkl. automatischem Ladegerät zum Laden der Zusatzbatterien und der Fahrzeugbatterie, Trennrelais, sowie Außenanschluss für 230 V und einer Einrichtung, die das Wegfahren bei Außenanschluss verhindert. - Kontrolleinrichtung für Netzanschluss, Wechselrichter, Ladezustand aller Batterien und momentaner Leistungsabgabe. - Einbau von USB- und 230 V-Steckdosen nach Abstimmung mit Auftraggeber. - Spülbecken (Chromstahl) mit 20 l Wassertank, 30 l Abwassertank und Förderpumpe, sowie Seifen- und Handtuchspender - Motor-Generatorsystem, drehzahlunabhängige 230-Voltversorgung, Antrieb über Fahrzeugmotor, fest eingebaut. Dauerleistung 3,5 kW - Thermische Isolierung (Wände und Decke) gegen Wärme und Kälte - Dachablage über Fahrerraum geschlossen, über Arbeitsraum zugänglich - Seitenwand und Türenverkleidung - Sortiment Laborausrüstung (Thermometer mit Innen- / Außentemperaturanzeige, Quarzuhr) - Installation Feuerlöscher (Aufladelöscher) Pulver 6 kg - mit allen Einbauten im Arbeitsraum wird noch eine Länge von min 2,70 m benötigt. (Messgerätelänge)

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Eigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Ein … ganz lesenEigenerklärungen: - Umsatz und Beschäftigtenanzahl des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen; - Eintragung ins Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes; - Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantrag worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde; - Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber / Bieter in Frage stellt; - Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt ist, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen. Erklärung, dass den Beschäftigten des Unternehmens oder den im Unternehmen eingesetzten Leiharbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung, soweit - das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz - AEntG); - das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG), - sonstige bundes- oder landesgesetzlich geltende Regelungen und / oder - allgemein verbindlich erklärte tarifliche Bestimmungen über Mindestentgelte in der jeweils geltenden Fassung anwendbar sind, wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt werden, die durch die vorgenannten Regelungen verbindlich vorgegeben werden. Angabe, dass sich das Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft angemeldet hat.
Kriterium
Eigenerklärungen: - „Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren beizubringen und jeweils zu den folgenden Punkten aussagefähige Angaben zu mach … ganz lesenEigenerklärungen: - „Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Dabei sind mindestens drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren beizubringen und jeweils zu den folgenden Punkten aussagefähige Angaben zu machen: Kurzbeschreibung mit Benennung Fahrzeugtyp, Einsatzzweck, Um-/Einbauten und Fotodokumentation bzw. zeichnerische Darstellung Wertumfang mit Angaben zum Grundfahrzeug und Um-/Einbauten Liefer- bzw. Erbringungszeitpunkt Empfänger mit Kontaktdaten (Ansprechpartner)“ - Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Angabe, welche Teile des Auftrages das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis … Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabever … ganz lesenDie Vergabestelle weist ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 GWB lautet: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] (2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen … ganz lesenEntsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher. Eine entsprechende Erklärung ist vom Bieter mit dem Angebot abzugeben und wird im Auftragsfall Vertragsbestandteil.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Letzte vergleichbare Vergabe (2024): 1 Stück Nutzkraftwagen mit Umbau als Messfahrzeug

Gleiche Vergabestelle und sehr ähnlicher Titel, vergeben am 22.04.2024. Ob es wirklich dieselbe Leistung ist, zeigt die Bekanntmachung.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 341 (Kraftfahrzeuge) in Sachsen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

173vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (331 Lose mit Angabe)
491.669 €Zuschlagswert im Median
322.021 € – 849.062 €mittlere Hälfte, 62 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 343dff5d-3df9-4e9f-aa57-9b89877d6425.