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teilweise vergebenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung2 Berichtigungen

1/DLII5/OP042- Rahmenvereinbarung über die Lieferung von verschiedenen Paletten (1/BIUD/W0295)

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 6002601372-BAIUDBw DL II 5.1veröffentlicht 01.02.2024erstmals 01.02.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 948 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Nicht alle Lose wurden vergeben: Einzelne sind laut Vergabemeldung ohne Zuschlag beendet oder noch offen. Details unter „Zuschläge“.

Bereits vergeben. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (480 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre29.04.2024 – 28.04.2028
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53123, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (236 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (959 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 33 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 33 Monaten
  3. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 31 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 08:00 Uhr
    vor 31 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 28.04.2028
    vor 30 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

1/DLII5/OP042- Rahmenvereinbarung über die Lieferung verschiedenen Paletten (1/BIUD/W0295)

Gegenstand nach CPV

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1 - Europaletten

Höchstmengen für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren: Los 1 - Europaletten Materialnummer 123903464 - Europalette: 69.960 EA (Höchstmenge = Schätzmenge zuzüglich 20 % Mengen-Sicherheitszuschlag)

4 Jahre–
2
Los 2 - Einwegpaletten

Höchstmengen für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren: Los 2 - Einwegpaletten Materialnummer 121939378 - PALETTE, MATERIALUMSCHLAG, 1000 mm*1200 mm Palette Preßholz: 1.723 EA Materialnummer 123751278 - PALETTE, MATERIALUMSCHLAG, 800 mm*600 mm Palette Preßholz: 5.726 EA Materialnummer 124083212 - PALETTE, MATERIALUMSCHLAG, 1200 mm*800 mm, Palette Preßholz: 6.726 EA (Höchstmenge = Schätzmenge zuzüglich 20 % Mengen-Sicherheitszuschlag)

4 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Aktueller Berufs- oder Handelsregisterauszug in Kopie (nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab Angebotsfrist)
Kriterium
- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/05.2022) - Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022) - Eigenerklärung Umsatz (EinkaufBw IUD, Stand: 11/2022): Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines … ganz lesen- Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123 + 124 GWB (BAAINBw-B-V 034/05.2022) - Eigenerklärung RUS Sanktionen (EinkaufBw IUD, Stand 4/2022) - Eigenerklärung Umsatz (EinkaufBw IUD, Stand: 11/2022): Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren. Sofern ein Unternehmen nicht bereits seit mind. 3 Geschäftsjahren besteht, ist eine Erklärung über den Umsatz des Unternehmens bezüglich der Leistungsart der Ausschreibung seit Bestehen des Unternehmens. Mindestvoraussetzung ist ein Mindestjahresumsatz im letzten Geschäftsjahr bezogen auf den Leistungsgegenstand von Los 1: 280.000,- EUR Los 2: 32.000,- EUR Werden Gebote auf mehrere Lose abgegeben, werden zur Prüfung der Erfüllung der Mindestvoraussetzung die einschlägigen Mindestjahresumsätze addiert. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen. - sofern zutreffend: Erklärung betreffend der Gründung einer Bietergemeinschaft (BAAINBw-B-V 047/10.2019) - sofern zutreffend: Erklärung bevorzugte Berücksichtigung (BAAINBw-B-V 044/04.2016)
Kriterium
Eigenerklärung Referenzen (EinkaufBwIUD, Stand: 1/2023): Darstellung von mind. drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpart … ganz lesenEigenerklärung Referenzen (EinkaufBwIUD, Stand: 1/2023): Darstellung von mind. drei mit dem Auftragsgegenstand nach Art und Umfang vergleichbaren Aufträgen der letzten drei Jahre unter Angabe des Gesamtauftragswertes sowie des Auftraggebers einschließlich der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners. Kann ein Bieter aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggeber geforderten Nachweise nicht erbringen, so kann er seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
29.04.2024
Vertragsende
28.04.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Rahmenvereinbarung (RV) hat eine Laufzeit von 4 Jahren ohne Verlängerungsoption.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.240.781 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
04.04.2024, 08:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Geplanter Beginn der RV ist der 29.04.2024. Sollte der Zuschlag später als geplant erteilt werden können, ist der Beginn der RV der Tag des Zuschlags.
Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 441 (Baustoffe und Zubehör) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (89 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (480 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens5 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 07.03.2024 auf 14.03.2024 verschoben
  3. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 21.03.2024 auf 04.04.2024 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 14.03.2024 auf 21.03.2024 verschoben
  5. BekanntmachungFrist 07.03.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 3e5d5c81-a9d4-43a5-92cb-2f4a74af3bcd.