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Frist abgelaufennationalDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

1/BIUD/W0543-Durchführung eines seelsorgerischen Betreuungsangebotes für muslimische Soldatinnen und Soldaten in der Bundeswehr

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr · Bonn

Aktenzeichen 6003029593-BAIUDBw DL II 6.2 EK PersDLveröffentlicht 23.04.2026DienstleistungenÖffentliche Ausschreibung

Angebotsfristseit 156 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Diese Bekanntmachung ist eine Kurzmeldung. Laufzeit, Lose, Eignungs- und Zuschlagskriterien stehen nur in den Unterlagen auf der Vergabeplattform.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Obergrenze: Nationales Verfahren: Der Gesamtwert über die ganze Laufzeit liegt in der Regel unter 216.000 € netto, bei obersten und oberen Bundesbehörden unter 140.000 €. Ausnahme: kleine Lose eines EU-weiten Auftrags.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 74 Tage (236 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (959 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 7 Monaten
  2. Angebotsfrist 08:00 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gemäß § 36 Soldatengesetz (SG) werden den Soldatinnen und Soldaten Seelsorge und ungestörte Religionsausübung durch den Dienstherrn garantiert. Bislang wird dies institutionell nur für die Angehörigen des jüdischen, evangelischen und katholischen Glaubens unterstützt. Für die ca. 3.000 Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens gibt es in der Bundeswehr keine durch die islamische Religionsgemeinschaft bereitgestellten Ansprechpersonen, um einen Beitrag zur Sicherung der freien religiösen Betätigung und seelsorgerlichen Begleitung der Soldatinnen und Soldaten zu leisten. Nunmehr wird für die geschätzte Anzahl von 3.000 Soldatinnen und Soldaten islamischen Glaubens ein seelsorgerisches Betreuungsangebot im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) geschaffen. a) Seelsorgerische Betreuung nach Bedarf und Möglichkeit - Durchführung von Einzel- und Gruppengesprächen zu Glaubens-, Lebens- und Gewissensfragen. - Geistliche Begleitung in persönlichen Angelegenheiten. - Durchführung von religiösen Zusammenkünften und Angeboten wie Freitagsgebeten oder Gedenkveranstaltungen. - Sakrale Handlungen an islamischen Feiertagen. - Krankenbesuche und Begleitung in Bundeswehrkrankenhäusern oder anderen Bundeswehrliegenschaften. - Beratung bei Fragen zur Vereinbarkeit religiöser Pflichten (z. B. Gebet, Fasten, Ernährung, Dienstzeiten) mit dienstlichen Anforderungen. b) Notfall- und Krisenbegleitung des bzw. der Soldaten/-in - Seelsorgerliche Betreuung und Krisenintervention bei persönlichen, familiären oder dienstlichen Belastungen. - Begleitung im Rahmen von Trauerfällen, Verwundungen oder Todesfällen. - Zusammenarbeit mit dem Sanitätsdienst, dem Psychologischen Dienst, dem Sozialdienst sowie der Familienbetreuungsorganisation der Bundeswehr im Rahmen des psychosozialen Netzwerks. c) Interreligiöse und interkulturelle Arbeit - Förderung des Dialogs und der Toleranz zwischen Menschen unterschiedlicher religiöser, kultureller und weltanschaulicher Prägung. - Kooperation mit Seelsorgerinnen und Seelsorgern anderer Konfessionen, Religionen und weltanschaulicher Gemeinschaften innerhalb der Militärseelsorge. d) Weitere Aufgabenfelder - Beratung der militärischen und zivilen Führung zu Fragen der Religionsausübung und interreligiösen Zusammenarbeit. - Zuarbeiten für Inhalte zur internen Kommunikation über seelsorgerische Angebote. - Mitwirkung an der Erstellung von Handreichungen und Informationsmaterialien zur islamischen Seelsorge in der Bundeswehr. - Teilnahme an Fachkonferenzen, Schulungen und Evaluationsmaßnahmen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

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Preise und WettbewerbPremium

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 2a85beda-2b67-4b6d-be8a-21d71cc899cc.