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Frist abgelaufenEU-weitHochbauBau

055-24-00078 - Amtsgericht Gütersloh, Erweiterungsbau Hauptgebäude: Schlüsselfertige Errichtung, Generalunternehmerleistung

Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld · Bielefeld, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 055-24-00078veröffentlicht 03.04.2024BauleistungenNichtoffenes Verfahren

Teilnahmefristseit 916 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
Nichtoffenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bielefeld33602, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe.blb.nrw.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag. Nur ausgewählte Bewerber werden zum Angebot aufgefordert.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag mit den geforderten Eignungsnachweisen bis zur Teilnahmefrist einreichen.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 91 Tage (38 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (70 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 31 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW Bielefeld
    vor 31 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 09:00 Uhr
    vor 30 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) plant einen Erweiterungsbau des Amtsgerichtes Gütersloh im Bereich Friedrich-Ebertstr. / Bismarckstr. in Gütersloh. Das zu errichtende Gebäude schließt an der Stirnseite des Bestandsgebäudes an. Neben der Erstellung des Neubaus sind im Bestandsgebäude im Übergangsbereich einige Umbaumaßnahmen erforderlich. Im Bestand sollen zusätzlich eine BMA installiert werden und einige Umbauten im Bereich der Flure sowie im Untergeschoss stattfinden, Dazu sind auch in den Geschossen in den Übergangsbereichen zwischen alt und neu Schadstoffsanierungen erforderlich. Die Baumaßnahme soll als GU-Auftrag vergeben werden. Es handelt sich um eine Ausschreibung nach Gewerken. Auch die Abrechnung erfolgt nach Mengen und Einheitspreisen. Der GU soll die ausgeschriebenen Einzelgewerke anbieten und die Einheitspreise mit seinem GU-Zuschlag versehen. Das in wenigen Teilbereichen zu sanierende, unter Denkmalschutz stehende Gebäude aus den 60er Jahren behält weiterhin den Hauptzugang. Über diesen Zugang werden die Geschosse des Neubaus erschlossen. Der Neubau bekommt im Erdgeschoss nur für den ASD einen Zugang.

Die Erschließung des Bauvorhabens / der Baustelle erfolgt ausschließlich von der Bismarckstraße. Für die Baustelleneinrichtung steht der gesamte aktuelle Parkplatz des Amtsgerichtes zur Verfügung. Fahrzeuge der Firmen des GU's können auf dem gegenüberliegenden Parkplatz der Stadt Gütersloh gegen eine Parkgebühr abgestellt werden. Zu beachten ist, dass der gegenüberliegende große städtische Parkplatz sowohl für die Pfingst- als auch für die Michaeliswoche im Herbst genutzt wird. Auf dem Grundstück des Amtsgerichtes ist NUR Anlieferverkehr gestattet. Durch den Bieter ist die Baustelle vor Abgabe eines Angebotes zu besichtigen.

Altbau und Neubau sind ähnlich strukturiert. Im Erdgeschoss des Neubaus werden die Büroräume des ASD (Allgemeiner sozialer Dienst) untergebracht. Im 1.Obergeschoss befinden sich die Verhandlungssäle des Amtsgerichtes, Nebenräume sowie 2 Fluchttreppenhäuser. Im 2. und 3. Obergeschoss sind Büroräume und Archivbereiche des Amtsgerichtes geplant. Das Grundstück für den Erweiterungsbau des Amtsgerichts Gütersloh befindet sich nördlich des Stadtzentrums an der Friedrich-Ebert-Straße, Ecke Bismarckstraße. An die südliche Grenze schließt das Grundstück der Feuerwehr & Rettungswache Gütersloh an, westlich befindet sich eine Schulsporthalle. Für das Grundstück gibt es einen gültigen Bebauungsplan Nr. 85 A/3 aus dem Jahre 2009. Das Grundstück ist ca. 6.000 m2 groß.

Auf dem Grundstück ist ein sehr hoher alter Baumbestand. Vom GU sind bestehende Bäume zu schützen und bei der Aufstellung des Krans zu berücksichtigen. Das Bauvorhaben wir vom Büro Fischer - Dr. Scherer und Partner (Baumschutz etc.) begleitet. Im Vorfeld wurde umfangreiche Untersuchungen zum Baumbestand durchgeführt. Bei der Montage der Betonfertigteile der Fassade ist aller Voraussicht nach ein 2. Kran im Bereich der Friedrich-Ebert-Str. aufzustellen. Vor der Abgabe eines Angebotes sind diese Bedingungen und Aufstellmöglichkeiten zu prüfen.

Um den Betrieb des bestehenden Amtsgerichtes zu gewährleisten, sind Lärmschutzmaßnahmen zu treffen.

Dazu ist im Bereich Neubau / Baustelleneinrichtungsfläche an der Bestandsfassade ein Lärmschutzgerüst aufzustellen (siehe LV Titel Lärmschutzgerüst). Es soll dadurch ermöglicht werden, den Baulärm zu reduzieren. Im 1.Obergeschossen darf der Lärmpegel während Gerichtsverhandlungen ein gewisses Maß (siehe Lärmgutachten) nicht überschreiten. Lärmintensive Maßnahmen sind außerhalb von Verhandlungsterminen durchzuführen.

Es wird daher dringend empfohlen, die Örtlichkeiten einschließlich der Außenbereiche vor Abgabe eines Angebots zu besichtigen. Der Auftraggeber gibt allen Bietern dazu die Möglichkeit.

Hinzu kommt der Baumbestand. Bestehende Bäume sind zu schützen. Die Kranstellung und die Kranhöhe sind auf den Baumbestand abzustimmen.

Für das Gelände und die Baustelle am Amtsgericht gelten Sicherheitsbedingungen, die strikt einzuhalten sind. Vor Beginn der auszuführenden Leistungen werden sämtliche einzusetzenden Mitarbeiter und Hilfskräfte durch den Auftragnehmer dem BLB und dem Amtsgericht namentlich benannt und beim Amtsgericht unter Vorlage eines einfachen Führungszeugnisses und einer Ausweis- bzw. Passkopie angemeldet. Das Amtsgericht behält sich Kontrollen auf der Baustelle vor.

Der Neubau besteht aus 4 Vollgeschossen und einem Teilkeller. Das Gebäude wird in Massivbauweise (überwiegend Stahlbeton) ausgeführt. Nicht tragende Wände werden als Metallständerwände ausgeführt. Die Fassade wird aus Stahlbetonfertigteilen erstellt. Der Oberflächenqualität der Fertigteile ist sehr hochwertig. Im Bereich der verglasten Treppenhäuser sind die Fertigteile gelocht. Ein Muster der Fassade ist vor Ort aufgestellt worden. Die Montage der Elemente kann aller Voraussicht nach nur mit einem 2. Kran aufgrund der hohen Gewichte ausgeführt werden. Bei der Montage der Fassade ist ein perfektes Zusammenspiel zwischen Rohbau, Fertigteilen und Fenstern erforderlich. Für die Montage mit einem mobilen Kran wird es keine Aufstellmöglichkeit geben. Die Fenster sind als Aluminiumfenster geplant. Die Sicherheitsanforderungen sind in den Plänen und im LV beschrieben.

Das Energetische Konzept basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz von 2023. Die Beheizung erfolgt über Geothermie mit Wärmepumpe.

In den Übergangsbereichen zwischen Alt und Neu sind einige Durchbrüche erforderlich. Laut Schadstoffgutachten des Umweltbüros Denker sind in den angrenzenden Räumen zum Neubau einige Wände zu sanieren. Zu beachten ist, dass es sich bei der Schadstoffsanierung um eine Sanierung im laufenden Betrieb handelt!

Beschreibung des Loses

Der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) plant einen Erweiterungsbau des Amtsgerichtes Gütersloh im Bereich Friedrich-Ebertstr. / Bismarckstr. in Gütersloh. Das zu errichtende Gebäude schließt an der Stirnseite des Bestandsgebäudes an. Neben der Erstellung des Neubaus sind im Bestandsgebäude im Übergangsbereich einige Umbaumaßnahmen erforderlich. Im Bestand sollen zusätzlich eine BMA installiert werden und einige Umbauten im Bereich der Flure sowie im Untergeschoss stattfinden, Dazu sind auch in den Geschossen in den Übergangsbereichen zwischen alt und neu Schadstoffsanierungen erforderlich

Altbau und Neubau sind ähnlich strukturiert. Im Erdgeschoss des Neubaus werden die Büroräume des ASD (Allgemeiner sozialer Dienst) untergebracht. Im 1.Obergeschoss befinden sich die Verhandlungssäle des Amtsgerichtes, Nebenräume sowie 2 Fluchttreppenhäuser. Im 2. und 3. Obergeschoss sind Büroräume und Archivbereiche des Amtsgerichtes geplant. Das Grundstück für den Erweiterungsbau des Amtsgerichts Gütersloh befindet sich nördlich des Stadtzentrums an der Friedrich-Ebert-Straße, Ecke Bismarckstraße. An die südliche Grenze schließt das Grundstück der Feuerwehr & Rettungswache Gütersloh an, westlich befindet sich eine Schulsporthalle. Für das Grundstück gibt es einen gültigen Bebauungsplan Nr. 85 A/3 aus dem Jahre 2009. Das Grundstück ist ca. 6.000 m2 groß.

Das Energetische Konzept basiert auf dem Gebäudeenergiegesetz von 2023. Die Beheizung erfolgt über Geothermie mit Wärmepumpe.

Gebäudedaten (Neubau):

Bruttogeschossfläche: ca. 2.350 m2 Nutzfläche: 1.200 m2 Vollgeschosse: 4 Höhe: 14 m Nutzung EG: Büroräume Nutzung 1.OG: Verhandlungssäle Nutzung 2. + 3.OG: Büroräume und Archive Teilunterkellerung zum Bestand, Unterfangung des Bestandskellers Ortbeton: 2.300 m3 Sichtbetonfassade ca. 1.050 m2 Aluminiumfenster: ca. 550 m2 mit Sicherheitsanforderungen Dach:Flachdach bituminös ca. 550 m2, kein Gründach Gebäudehöhe ca. 15.00 m, OK Lüftungszentrale ca. 17.00 m.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung7 von 7 angegeben

Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprü … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Auftragsspezifische Anforderungen: Bewerbungsbogen Abschnitt 2.2 Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den abgeschlossenen Geschäftsjahren 2021, 2022 und 2023, soweit es die Leistungsbereiche Bauleistungen Hochbau betrifft, unter Einschluss des Anteils der gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen gemäß § 6a Nr.2c VOB/A EU. Der Nachweis ist zu führen durch die Vorlage einer Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierter Jahresabschlüsse oder testierter Gewinn- und Verlustrechnungen, jeweils maßgebend nach den Gesetzen des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber bzw. der Bewerber-/die Bietergemeinschaft ansässig ist. Zum Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit muss der Bewerber-/die Bietergemeinschaft insgesamt mindestens einen Umsatz von größer oder gleich 20 Mio. EUR in den GJ 2021 - 2023 als Mittelwert der Nettojahresumsätze erwirtschaftet haben. Siehe dazu auch die beiliegende Eignungsmatrix mit entsprechenden Kriterien und Bepunktungen. Bewerbungsbogen Abschnitt 2.2.3 -Nachweis über das Bestehen einer Betriebs-/Berufshaftplichtversicherung mit folgenden Deckungssummen je Schadensfall: Personenschäden 3 Mio. EUR; Sach-, Vermögensschäden und Sonstige 3 Mio. EUR bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut. Mit dem Teilnahmeantrag kann der Bewerber zum Nachweis seiner Versicherungswürdigkeit auch die schriftliche Erklärung eines Versicherers vorlegen inkl. der Bestätigung im Auftragsfalle die Mindestdeckungssummen zu versichern
Kriterium
Benennung des vorgesehenen Schadstoffentfrachters und Vorlage eines Nachweises über die Zulassung für Arbeiten gem. TRGS 519
Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprü … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Auftragsspezifische Anforderungen: Für den schriftlichen Teilnahmeantrag sind ausschließlich die durch den Auftraggeber übermittelten Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb (055-24-00078_Bewerbungsbogen_GU) zu verwenden. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Die im Bewerberbogen genannten Unterlagen sowie Nachweise und Erklärungen sind vollständig und ohne Querverweise auf etwaige Unterlagen, Websites etc. auszufüllen, rechtsverbindlich zu unterschreiben und beizufügen. Am vorgegebenen Wortlaut der Unterlagen dürfen keine Veränderungen vorgenommen werden. Mit dem Teilnahmeantrag sind sämtliche Unterlagen, Nachweise und Erklärungen nach der vorgegebenen Gliederung vorzulegen. Bei Bewerber-/ Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Eigenerklärung einschließlich aller Unterlagen ausgefüllt und unterschrieben werden. Die unvollständige oder verspätete Vorlage der Unterlagen kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Fehlende Unterlagen / Nachweise oder Erklärungen werden nachgefordert. Werden nachgeforderte Unterlagen / Nachweise oder Erklärungen nicht vollständig und/oder nicht fristgerecht eingereicht, führt dies zum Ausschluss aus dem Verfahren. Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Bewerber müssen die nachstehend genannten Unterlagen mit I …
Kriterium
Allgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprü … ganz lesenAllgemeine Eignung Die Eignung der präqualifizierten Unternehmen wird anhand der in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen hinterlegten Erklärungen und Nachweise sowie der ggf. darüber hinaus verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene geprüft. Die hinterlegten Informationen müssen die Eignung für den konkreten Auftrag nachweisen, die projektspezifischen Anforderungen an den Nachweis der Eignung sind zu berücksichtigen. Alternativ oder ergänzend steht es den Unternehmen frei, Eigenerklärungen zu den geforderten Eignungskriterien abzugeben und diese durch Vorlage von Einzelnachweisen zu belegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn die hinterlegten Dokumente nicht die Eignung zu dem konkreten Auftrag nachweisen können. Die Eignungsprüfung der nicht präqualifizierten Unternehmen erfolgt (zunächst) anhand der abgegebenen Eigenerklärungen sowie der ggf. zusätzlich verlangten Angaben und sonstigen Erkenntnissen der Baudurchführenden Ebene. Gelangen Angebote von nicht präqualifizierten Unternehmen in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" bzw. in der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung bezeichneten Bescheinigungen zur Bestätigung der Eigenerklärungen einzuholen und zu prüfen. Das Formblatt 124 kann direkt abgerufen werden unter: https://www.blb.nrw.de/fileadmin/Home/Service/Service_fuer_Auftragnehmer/Eignungsnachweis/eigenerklaerung-nicht-praequalifizierte-unternehmen-formblatt-124.pdf Bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb erfolgt die Eignungsprüfung nicht präqualifizierter Unternehmen im Rahmen der Bewerberauswahl anhand der vorgelegten Eigenerklärungen und Referenzbescheinigungen. Vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe sind von den Bewerbern, die als geeignet eingestuft wurden und die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, die Bescheinigungen zu fordern und zu prüfen. Nachunternehmen/andere Unternehmen Bei Zweifeln an der Eignung der vorgesehenen Nachunternehmen / anderen Unternehmen von präqualifizierten Unternehmen können die o.g. Nachweise gefordert und einer Prüfung unterzogen werden. Bei der Prüfung der Eignung nicht präqualifizierter Unternehmen sind auch die Bescheinigungen der Nachunternehmen / anderen Unternehmen zu prüfen, für deren Leistungen die Vorlage der Eigenerklärung verlangt wurde. Auftragsspezifische Anforderungen: Bewerbungsbogen Abschnitt 2.3.1 -Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (GJ 2021 - 2023) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenen technischem Leitungspersonal gemäß § 6a Nr. 3 g) VOB/A EU. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich, wenn der Bewerber präqualifiziert ist. Bewerbungsbogen Abschnitt 2.3.3 / 2.3.4 Anzugeben sind drei Referenzprojekte mit Kurzbeschreibung des Projektes (Art der vom Bewerber ausgeführten Leistungen) unter Angabe des Leistungsortes, des Auftragsgegenstandes (Gericht, Polizei, Bank, Verwaltungsgebäude, Hochschule oder andere), Vertragliche Rolle (Hauptauftragnehmer, Nachunternehmer, ARGE-Partner), Komplexität des Auftrags (Neubau, Erweiterungsbau / Anbau im laufenden Betrieb, Sanierung im laufenden Betrieb oder andere), Baukosten gem. DIN 276 (KG 300 + 400), Projektgröße (BGF in m2) und erbrachte Leistung. Entsprechende Referenzbescheinigungen des Auftraggebers sind dem Bewerbungsbogen beizufügen. Es muss jeweils ein Referenzprojekt jeweils folgende Mindestanforderungen erfüllen: - Schadstoffsanierung von Asbest - Erstellung einer Sichtbetonfassade ? 500 m2 Sowohl die Mindestanforderungen (Schadstoffsanierung von Asbest, Erstellung einer Sichtbetonfassade ? 500 m2), als auch die in der Eignungsmatrix geforderten Referenzen, müssen dem in der Eignungsmatrix genannten Leistungszeitraum 01.01.2020 - 31.12.2023 (letzten 4 Jahre) entsprechen und sind in den Formblättern im Bewerbungsbogen nachzuweisen. Erfüllt nicht mindestens ein Referenzprojekt jeweils die o.g. Mindes …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen
Begrenzung der Bewerberzahl
5 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe.blb.nrw.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
168 DAYS
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
verlangt: Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten. Zudem beträgt die Sicherheit für Mängelansprüche drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Einzureichende Unterlagen: - 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen) - Versicherungsnachweis in der geforderten Höhe - … ganz lesenLeistung: Einzureichende Unterlagen: - 523 EU - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen) - Versicherungsnachweis in der geforderten Höhe - oder - - verbindliche Eigenerklärung bzw. Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass Sie mit dem haftenden Bewerber eine im Auftragsfall eintretende Berufshaftpflichtversicherung in der geforderten Höhe für Personen- und Sachschäden abgeschlossen hat, bzw. abzuschließen beabsichtigt. - Hinweis_Anforderung Auszug aus Wettbewerbsregister (WReg) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen) - Selbstauskunft Einzelunternehmen - Scheinselbstständigkeit (mit dem Teilnahmeantrag mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nur auszufüllen, wenn Sie keine juristische Person oder Personengesellschaft sind.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders geeignet für:selbst#
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1ZWP6MZD Beim Teilnahmewettbewerb verringert der AG die Anzahl der Teilnehmer auf fünf Bewerber zum nachgelagerten Verfahren. Im Falle von Punktegleichheit nach der Bewertung der Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen) mit Hilfe der veröffentlichen Wertungsmatrix (Eignu … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS7YYXY1ZWP6MZD Beim Teilnahmewettbewerb verringert der AG die Anzahl der Teilnehmer auf fünf Bewerber zum nachgelagerten Verfahren. Im Falle von Punktegleichheit nach der Bewertung der Teilnahmeunterlagen (Bewerbungsbogen) mit Hilfe der veröffentlichen Wertungsmatrix (Eignungsmatrix) entscheidet der AG anhand eines Losverfahrens, welcher Bewerber bei der nachgelagerten Angebotsphase mit eingeladen wird. In der zweiten Stufe des Wettbewerbs erstellen die Bieter ein Angebot gemäß eine Leistungsverzeichnisses, welches nach dem niedrigsten Preis bewertet wird. Hingewiesen wird auf die Korruptionspräventionen, denen sich der BLB NRW unterworfen hat; diese finden sich unter: https://www.blb.nrw.de/compliance. Einem rechtskonformen Handeln unterwirft sich auch der Bewerber / Auftragnehmer. Datenschutzklausel gem. § 12 Abs. 2 Datenschutzgesetz NRW Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes. Hinweis - Wettbewerbsregister Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro ohne Umsatzsteuer wird der Auftraggeber über den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 S. 1 des Wettbewerbsregistergesetzes einholen. Zuständigkeit bei Meinungsverschiedenheiten nach § 18 (2) VOB/B (Streitigkeiten) Entsprechend dem § 18 (2) VOB/B und dem Transparenzgebot hat der BLB NRW die zuständige Stelle eingerichtet und gibt sie hiermit bekannt: BLB NRW Zentrale Justiziariat Mercedesstr.12 40470 Düsseldorf Wenn in den Vergabeunterlagen die Abgabe von mehreren Hauptangeboten nicht ausgeschlossen wurde (siehe Formblatt 211 - Aufforderung zur Abgabe eines Angebots), dann muss jedes einzelne Hauptangebot im Vergabemarktplatz als ein eigenständiges Angebot - mit allen dazugehörenden Unterlagen - erzeugt und über den Abgabeprozess einzeln eingereicht werden. Angebote von Bietern, die sich nicht an diese Formvorgaben halten, werden ausgeschlossen. Die Abgabe von technisch identischen Doppelangeboten ist nur insoweit zulässig, solange keine belastbaren Anhaltspunkte für missbräuchliches Bieterverhalten vorliegen. Insbesondere das selektive Bedienen von Nachforderungsaufforderungen führt zum Ausschluss des selektiv vervollständigten Hauptangebots.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 452 (Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

3.963vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (2.158 Lose mit Angabe)
464.169 €Zuschlagswert im Median
149.756 € – 1,64 Mio. €mittlere Hälfte, 1.446 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a7bab4ba-3478-4553-952c-96444b28f659.