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054 26 119 Langerwehe - Energetische Sanierung Europaschule - Los 1: Leistungen im Zusammenhang mit der Objektplanung Gebäude

Gemeinde Langerwehe · Langerwehe, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 054 26 119veröffentlicht 05.06.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 127 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Qualifikation des Projektteams25 %
  • Fachgespräch35 %
  • Präsentation10 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 4 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Die Gemeinde Langerwehe plant die Energetische Sanierung der Europaschule, Gebäude 1, Josef-Schwarz-Straße 16, 52379 Langerwehe und hat dafür bereits Fördermittel im Rahmen des Förderprogrammes „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude im Rheinischen Revier“ beantragt. Für die Übernahme weiterer Planungsleistungen sucht die Gemeinde geeignete Planer.

Beschreibung des Loses

Ausschreibung von Planungsleistungen für die energetische Sanierung der Europaschule in der Gemeinde Langerwehe

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis30 %
Qualifikation des Projektteams25 %
Fachgespräch35 %
Präsentation10 %
Preis
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis (netto) ohne optionale Leistungen in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre wie das günstigste Angebot, erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P=100-((Preis des jeweiligen Angebots-niedrigster Preis) * 100)/(niedrigster Preis) Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Die Berechnung erfolgt jeweils auf zwei Nachkommastellen. Es wird kaufmännisch gerundet. Bitte beachten Sie, dass die Preise für die in der Leistungsbeschreibung als „optionale Leistung“ aufgeführten Leistungen nicht in das Zuschlagskriterium „Preis“ einfließen sollen. Diese Preise für optionale Leistungen sind daher nicht in die Gesamtsumme einzuberechnen.
Qualität
Qualifikation des ProjektteamsIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) wird bewertet, welche konkreten Erfahrungen die Mitglieder des Projektteams (nicht jedoch die allgemeinen Referenzen des Bewerbers, da diese schon im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft wurden) mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand vergleichbaren Projekten haben. Mindestens ist ein Projektteam von drei Personen anzubieten, wobei • eine Projektleitung und • eine stellvertretende Projektleitung benannt werden müssen. Hierfür ist das mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe versendete Formblatt „Qualifikation des Projektteams“ zu verwenden. Es wird unter Verweis auf Ziff. 1.2 dieser Bewerbungs- und Vergabebedingungen darum gebeten, von der unaufgeforderten Einreichung weiterer Unterlagen und Nachweise abzusehen. Die Auftraggeberin behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise (Lebenslauf, Urkunden, etc.) vom Bestbieter hinreichend zu belegen. Sind sämtliche der nachstehenden Erfahrungen/Kompetenzen bei mindestens einem Mitglied des Projektteams vorhanden, erhält das Angebot des Bieters in diesem Kriterium 100 Punkte. Ansonsten werden die Punkte wie folgt verteilt, wobei es stets erforderlich ist, dass das jeweilige Unterkriterium erfüllt ist, um nachfolgend die diesem Unterkriterium zugewiesenen Punkte zu erhalten: Kriterium Unterkriterium Punkte Erfahrung des Projektteams mit der Objektplanung Gebäude i.S.d. § 34 HOAI (bis zu 20 Punkte) 10 Jahre oder mehr 20 mindestens 8 Jahre 16 mindestens 6 Jahre 12 mindestens 4 Jahre 8 mindestens 2 Jahre 4 Erfahrung des Projektteams mit der Einbindung von Fördermitteln (bis zu 30 Punkte) Erfahrungen in der Verwendung von Fördermitteln 15 in den letzten drei Jahren 15 Besonderheiten des spezifischen Leistungsgegenstandes(bis zu 50 Punkte) Erfahrung des Projektteams mit Sanierung, Umbau oder Neubau eines Bildungsgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes 10 Erfahrung des Projektteams mit der energetischen Sanierung der Fassaden und Fenster 10 Erfahrung des Projektteams mit der seriellen Fassadensanierung 20 Erfahrung des Projektteams mit dem Planen im laufenden Betrieb 5 Erfolgreiche Umsetzung von Projekten im vorgesehenen Kosten- und Zeitrahmen 5 Werden Mitglieder des Projektteams während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Auftraggeberin und nur dann zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt.
Qualität
FachgesprächIm Rahmen dieses Kriteriums werden die Bieter aufgefordert, zu sechs fachlichen Fragen mit Bezug auf das vorliegend ausgeschriebene Projekt eine inhaltlich überzeugende Antwort bzw. Lösung zu entwickeln und diese im Rahmen eines Fachgesprächs zu präsentieren. An dem Gespräch müssen die Projektleitung sowie die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmender Ort statt. Den Teilnehmenden des Fachgesprächs werden drei der Fragen spätestens zwei Wochen vor Durchführung des Gesprächs mitgeteilt. Die Beantwortung dieser Fragestellungen kann auch unterstützt mittels einer PowerPoint-Präsentation (oder vergleichbar) erfolgen. Von den Bietern werden im Rahmen der Präsentation jedoch keine Planungsergebnisse oder Visualisierungen (z.B. CADs, 3D Renderings, Skizzen) für das vorliegende Projekt verlangt. Entscheidet sich ein Bieter, diese trotzdem vorzulegen, erhält er hierfür keine Vergütung. Die drei übrigen Fragen werden den Bietern erst im Gesprächstermin mitgeteilt, um die spontane Problemlösungskompetenz der Projektverantwortlichen zu prüfen. Das Fachgespräch wird ca. 45 Minuten dauern. Die Bewertung der Antworten erfolgt durch eine Jury der Auftraggeberin insbesondere nach den untenstehenden Unterkriterien. Es können maximal 100 Punkte erzielt werden. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Diesem ist auch eine genaue Bewertungsmatrix zu entnehmen. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Gespräche in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet. Für jedes Unterkriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Punktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Fachgespräch“. Der Bieter, dessen Fachgespräch nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Fachgespräch“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum am besten bewerteten Fachgespräch mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunktzahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrem Fachgespräch die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Entwicklung von projektspezifischen Lösungen“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl. Es werden die folgenden fachlich-inhaltlichen Aspekte bewertet: 1. Auseinandersetzung mit den Fragestellungen 2. Nachvollziehbare Entwicklung der Antworten 3. Entwicklung von projektspezifischen Lösungen 4. Spontane Problemlösungskompetenz bei unbekannten Fragen 5. Nachvollziehbarer Umgang mit Unsicherheiten und Unwägbarkeiten im Projektverlauf
Qualität
PräsentationIm Rahmen dieses Kriteriums (max. 100 Punkte) werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen mindestens die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung teilnehmen. Sofern nicht anders mitgeteilt, findet der Termin in Präsenz an einem von der Auftraggeberin zu bestimmender Ortstatt. Ein Muster des Bewertungsbogens liegt den Vergabeunterlagen bei. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Präsentationstermin nur durchzuführen, sofern sich nach Auswertung aller anderen Kriterien hierdurch die Wertungsreihenfolge noch verändern kann. Für den Fall, dass die Präsentation aufgrund obenstehenden Sachverhalts entfällt, werden die 10 % des Kriteriums Präsentation insofern berücksichtigt, dass alle Bieter die volle Punktzahl erhalten. Thema der Präsentation wird die Vorstellung eines oder mehrerer vergleichbarer Referenzprojektesein. Die Präsentation wird ca. 45 Minuten (30 Minuten Vortrag und 15 Minuten Diskussion) dauern. Folgende inhaltlichen Aspekte werden bewertet: 1. Herangehensweise an das vorliegende Projekt, 2. Abgrenzung und Ähnlichkeiten mit dem/den Referenzprojekten, 3. Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des/der Referenzprojekte, 4. Identifizierung möglicher Problemquellen und -lösungen, 5. Kommunikations- und Dokumentationsstrategie Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Kriterium bis zu 20 Punkte vergeben. Dabei werden die einzelnen Präsentationen in einer vergleichenden Gegenüberstellung bewertet. Für jedes Kriterium werden die erreichten Punkte addiert und dann durch die Anzahl der abgegebenen Bewertungsbögen dividiert. Die sich daraus ergebenden Quotienten werden wiederum miteinander addiert und bilden die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebotes im Kriterium „Präsentation“. Der Bieter, dessen Präsentation nach dieser Berechnung die höchste Gesamtpunktzahl erreicht, erhält im Zuschlagskriterium „Präsentation“ 100 Punkte (Wertungspunktzahl). Die Wertungspunktzahlen der übrigen Bieter werden im Verhältnis zur am besten bewerteten Präsentation mithilfe der folgenden Formel ermittelt: Wertungspunktzahl = (Gesamtpunktzahl des jeweiligen Angebots / Gesamtpunktzahl des besten Angebots) * 100. Erreichen mehrere Bieter mit ihrer Präsentation die gleiche Gesamtpunktzahl, erhält der Bieter mit der höchsten Punktzahl im Unterkriterium „Herausarbeitung der Kern-/Schwerpunkte des/der Referenzprojekte“ 100 Punkte als Wertungspunktzahl. Die übrigen Bieter mit der gleichen Gesamtpunktzahl werden für die Berechnung der Wertungspunktzahl so behandelt, als würde ihre Gesamtpunktzahl einen Punkt geringer sein als die des Bieters mit der höchsten Wertungspunktzahl.

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Ausgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich des Neubaus, der Erweiterung oder des Umbaus eines Hochbauprojektes in den letzten 7 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich durch eine Rückrechnung … ganz lesenAusgefülltes Referenzformular über die Erbringung von Planungsleistungen der Objektplanung i.S.d. § 34 HOAI für mindestens 3 Aufträge im Bereich des Neubaus, der Erweiterung oder des Umbaus eines Hochbauprojektes in den letzten 7 Jahren. Der vorgenannte Zeitraum bestimmt sich durch eine Rückrechnung, ausgehend von dem Tag des Abgabeschlusses für die Teilnahmeanträge für dieses Verfahren. Auch nicht abgeschlossene Projekte können als Referenzprojekte aufgeführt werden. Hierbei muss jedoch mindestens die Leistungsphase 4 erbracht und abgenommen worden sein. Hiervon muss jeweils mindestens eine Referenz - die energetische Sanierung - Nettobaukosten (KG 300) in Höhe von mindestens 2 Mio. € umfassen. Die Anforderungen können auch innerhalb einer Referenz erfüllt werden. In diesem Fall sind trotzdem mindestens drei Referenzen nach den vorgenannten Mindestanforderungen einzureichen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bewerber muss mindestens über 5 Mitarbeitende (VZ-Äquivalente) verfügen. Diese müssen mindestens 2 Architekt*innen und/oder Ingenieur*innen (bzw. vergleichbare Qualifikation) umfassen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Eigenerklärung, dass eine Berufshaftpflichtversicherung von mindestens 1.500.000 EUR für Sach- und über 3.000.000 EUR für Personenschäden je Schadensfall (mind. 3-fach maximiert je Kalenderjahr) abgeschlossen wurde oder im Auftragsfalle abgeschlossen wird.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpf … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland, Zeughausstraße 2-8, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von V … ganz lesen§ 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.569vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.388 Lose mit Angabe)
225.204 €Zuschlagswert im Median
93.091 € – 563.349 €mittlere Hälfte, 632 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 03.07.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5ee29e66-5a88-49f8-b29f-8f6daa4718d4.