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Frist abgelaufenEU-weitIngenieurleistungenPlanung

054 25 533_G Generalentwässerungsplanung für die Stadt Wiehl

Stadt Wiehl · Wiehl, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 054 25 533_Gveröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 62 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 79 Tage (4 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 35 %, Leistung und Qualität 65 %.

  • Preis35 %
  • Qualifikation des Projektteams30 %
  • Präsentationstermin35 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5,8 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,2 Punkte
25 % teurer−7 Punkte
50 % teurer−11,7 Punkte
100 % teurer−17,5 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Erstellung einer Generalentwässerungsplanung für die Stadt Wiehl

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis35 %
Qualifikation des Projektteams30 %
Präsentationstermin35 %
Preis
Für die Bewertung des Preises wird der vom Bieter eingetragene Endpreis in seinem Angebot bewertet. Das danach günstigste Angebot erhält 100 Punkte. Ein Angebot, welches nach dieser Berechnung doppelt so teuer wäre, wie das günstigste Angebot erhält 0 Punkte. Dazwischen werden die Punkte nach der nachfolgenden Formel interpoliert: P = 100 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 100 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot. Sämtliche Zuschläge sind im Angebot auszuweisen und gehen in die Wertung ein.
Qualität
Qualifikation des ProjektteamsIm Rahmen dieses Zuschlagskriteriums wird bewertet, inwieweit die Mitglieder des angebotenen Projektteams über konkrete, projektspezifische Erfahrungen mit dem vorliegenden Leistungsgegenstand oder mit vergleichbaren Projekten verfügen. Allgemeine Unternehmensreferenzen des Bieters bleiben hierbei unberücksichtigt, da diese bereits im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs geprüft und bewertet wurden. Es ist mindestens ein Projektteam bestehend aus vier Personen anzubieten, deren Qualifikationen und einschlägige Erfahrungen im Angebot nachvollziehbar darzustellen sind. Für jedes Projektteammitglied wird pro erfülltes Unterkriterium 1 Punkt vergeben. Je Projektteammitglied können hierbei maximal 5 Punkte erreicht werden. Bei einem Projektteam von mindestens vier Personen ergibt sich für dieses Zuschlagskriterium eine maximale Punktzahl von insgesamt 20 Punkten. Auch bei der Benennung von mehr als vier Projektteammitgliedern können insgesamt nicht mehr als 20 Punkte erreicht werden. Des Weiteren gilt: • Jedes Kriterium muss mindestens einmal belegt sein • Die Kriterien III. bis V. müssen mindestens zweimal erfüllt sein Werden diese Mindestanforderungen nicht erreicht, gelten die Auswahlkriterien als nicht erfüllt. Werden Mitglieder des Projektteams, während der Angebotsphase oder nach Zuschlagserteilung ausgetauscht, so ist dies nur zulässig, wenn sich durch diesen Personalwechsel die Punktzahl des Projektteams erhöht oder diese gleichbleibt. Hinsichtlich der Kriterien zur Bewertung des Projektteams wird auf die Bewerbungs- und Vergabebedingungen verwiesen. Weitergehende Ausführungen zur Berechnung der Punktzahl des Bieters im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums sind ebenfalls den Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen.
Qualität
PräsentationsterminIm Rahmen dieses Kriteriums werden nachfolgende Aspekte der Präsentation von einer Jury der Auftraggeberin bewertet. An der Präsentation müssen der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter teilnehmen. Der Präsentationstermin wird voraussichtlich in Präsenz bei der Auftraggeberin stattfinden. Für jedes Kriterium (Inhalt und Form der Präsentation) werden von der Jury Punkte vergeben. Maximal können 100 Punkte erreicht werden. Jedes Mitglied der Jury kann für jedes Unterkriterium Punkte vergeben, wobei die Präsentation, welche aus Sicht des jeweiligen Jurymitglieds das Kriterium am besten erfüllt, die höchste Punktzahl erhält und die übrigen Präsentationen in Abhängigkeit hierzu bewertet werden. Für die Bewertung der Präsentation wird zunächst nach den Unterkriterien eine Punktzahl ermittelt. Anschließend wird die Punktzahl mit dem Gewichtungsfaktor multipliziert, um die gewichtete Punktzahl im jeweiligen Unterkriterium zu erhalten. Danach werden die gewichteten Punktzahlen der einzelnen Unterkriterien addiert, um die Punktzahl im Kriterium „Präsentation“ zu ermitteln. Für die Präsentation wird ein zeitlicher Rahmen vom 30 min mit einer anschließenden Diskussionsrunde von 30 min festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass keine Präsentation des Unternehmens gewünscht ist. Anhand welcher Kriterien die Bewertung der Präsentation erfolgt, ist den Bewerbungs- und Vergabebedingungen zu entnehmen. Gleiches gilt für weitergehende Informationen zum Inhalt, Form der Präsentation und der Berechnungsmethode zur Ermittlung der Punktzahl des Bieters im Rahmen dieses Kriteriums.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Begrenzung der Bewerberzahl
3 bis 5 Bewerber

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen, Albrecht-Thaer-Straße 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Ver … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Ein Unternehmen ist nicht antragsbefugt, soweit es sich auf die Unwirksamkeit einer Rechtsverordnung nach § 5 des Bundestariftreuegesetzes beruft, wenn die Unwirksamkeit dieser Rechtsverordnung nicht durch rechtskräftigen Beschluss nach § 98 Absatz 4 Satz 1 des Arbeitsgerichtsgesetzes festgestellt ist. Das Unternehmen hat darzulegen, dass ihm durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

1.414vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (1.082 Lose mit Angabe)
197.105 €Zuschlagswert im Median
69.046 € – 463.544 €mittlere Hälfte, 476 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 53374e60-7601-4126-90bf-19edf6068764.