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Frist abgelaufenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

026-E-2405_ RV Grafik-, Druck- und Kommunikationsdienstleistungen

Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 026-E-2405veröffentlicht 05.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 817 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
5Angebot auf bis zu 5, Zuschlag höchstens 5 je Bieter
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 93 Tage (23 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (27 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbH
    vor 27 Monaten
  3. Angebotsfrist 16:00 Uhr
    nur elektronisch über dtvp.de
    vor 27 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 16:00 Uhr
    vor 27 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Strategische und gestalterische Beratung, Konzeption und Umsetzung von Grafik- und Kommunikationsprodukten für Print und Web für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme.

Lose5 Lose · Angebot auf bis zu 5 · Zuschlag höchstens 5 je Bieter

Alle 5 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
2
Branding-Agentur

Dieser Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Strategische und gestalterische Beratung, Konzeption und Umsetzung von Grafik- und Kommunikationsprodukten für Print und Web für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme. Die mit diesem Vergabeverfahren verbundenen Aufträge werden in fünf Losen vergeben, die in fachliche Kategorien aufgeteilt werden: - Los 1 Branding-Agentur - Strategische Beratung, Markenarchitektur und Corporate Design - Los 2 Design-Agentur - Umsetzung von Print- und Web-Produkten - Los 3 Office-Agentur - Erstellung von Microsoft-Office-Vorlagen - Los 4 Dienstleistungen im Bereich Druck - Los 5 Kommunikationsagentur - Strategische Beratung, Kampagnen, Konzepte Für alle Lose gilt: - Es ist eine Hauptansprechperson zu benennen, die den Auftrag koordiniert und nur in Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit) vertreten wird. - Bieter*innen können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Das Angebot muss sich auf alle Leistungen eines Loses beziehen. - Die Angebotsstellung und Abrechnung erfolgt laut Preisblatt. - Für alle final ausgearbeiteten Produkte und Dateien erhält die ZUG das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Spätestens zum Ende eines jeden (Grafik-)Projekts/Einzelabrufs werden alle offenen, bearbeitbaren Dateien der finalen Version an die ZUG übergeben (Ausnahme hier: Los 4 und Los 5). - Ebenso sind grundsätzlich die spezifischen CD-Vorgaben der ZUG, deren Kompetenzzentren und Förderprogrammen zu beachten. Die ZUG ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im jeweiligen Einzelabruf/Projekt zwischen der Auftraggeberin (AG) und der Auftragnehmerin (AN) abzustimmen und von der AN zu berücksichtigen. - Eine Vielzahl der zu erstellenden Produkte orientiert sich stark am Styleguide der Bundesregierung (https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de), dieser ist daher bei allen Anfragen eigenständig zu berücksichtigen. - Während der Vertragslaufzeit können die Rahmenvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages i.V.m. I.4. der Besonderen Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Die AG ist - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgründe - berechtigt einzelne Rahmenvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn aus Sicht der AG ein erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrags vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens dreimal nacheinander oder mindestens dreimal in einem Zeitraum von 9 Monaten eine AN die Leistungserbringung ablehnt bzw. nicht fristgerecht erbringen kann. - Es ist pro Los ein geschätztes Gesamtvolumen genannt. Es handelt sich hier um eine gemittelte Schätzmenge, d.h. es kann zu Umverteilung dieser Volumina innerhalb der Lose kommen. Des Weiteren kann es bei mangelnder Verfügbarkeit der Auftragnehmer ebenfalls zu Umverteilungen kommen. - Höchstabrufvolumen der Vergabe (alle Lose, Gesamtvertragslaufzeit): 2.885.000,00 Euro. - Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl an Abrufen begründet. Alle Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Grundsätzlich beinhaltet ein Einzelauftrag ein gesamtes Projekt. Es können auch einzeln benannte Teilleistungen abgerufen werden.

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3
Design-Agentur

Dieser Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Strategische und gestalterische Beratung, Konzeption und Umsetzung von Grafik- und Kommunikationsprodukten für Print und Web für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme. Die mit diesem Vergabeverfahren verbundenen Aufträge werden in fünf Losen vergeben, die in fachliche Kategorien aufgeteilt werden: - Los 1 Branding-Agentur - Strategische Beratung, Markenarchitektur und Corporate Design - Los 2 Design-Agentur - Umsetzung von Print- und Web-Produkten - Los 3 Office-Agentur - Erstellung von Microsoft-Office-Vorlagen - Los 4 Dienstleistungen im Bereich Druck - Los 5 Kommunikationsagentur - Strategische Beratung, Kampagnen, Konzepte Für alle Lose gilt: - Es ist eine Hauptansprechperson zu benennen, die den Auftrag koordiniert und nur in Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit) vertreten wird. - Bieter*innen können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Das Angebot muss sich auf alle Leistungen eines Loses beziehen. - Die Angebotsstellung und Abrechnung erfolgt laut Preisblatt. - Für alle final ausgearbeiteten Produkte und Dateien erhält die ZUG das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Spätestens zum Ende eines jeden (Grafik-)Projekts/Einzelabrufs werden alle offenen, bearbeitbaren Dateien der finalen Version an die ZUG übergeben (Ausnahme hier: Los 4 und Los 5). - Ebenso sind grundsätzlich die spezifischen CD-Vorgaben der ZUG, deren Kompetenzzentren und Förderprogrammen zu beachten. Die ZUG ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im jeweiligen Einzelabruf/Projekt zwischen der Auftraggeberin (AG) und der Auftragnehmerin (AN) abzustimmen und von der AN zu berücksichtigen. - Eine Vielzahl der zu erstellenden Produkte orientiert sich stark am Styleguide der Bundesregierung (https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de), dieser ist daher bei allen Anfragen eigenständig zu berücksichtigen. - Während der Vertragslaufzeit können die Rahmenvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages i.V.m. I.4. der Besonderen Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Die AG ist - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgründe - berechtigt einzelne Rahmenvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn aus Sicht der AG ein erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrags vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens dreimal nacheinander oder mindestens dreimal in einem Zeitraum von 9 Monaten eine AN die Leistungserbringung ablehnt bzw. nicht fristgerecht erbringen kann. - Es ist pro Los ein geschätztes Gesamtvolumen genannt. Es handelt sich hier um eine gemittelte Schätzmenge, d.h. es kann zu Umverteilung dieser Volumina innerhalb der Lose kommen. Des Weiteren kann es bei mangelnder Verfügbarkeit der Auftragnehmer ebenfalls zu Umverteilungen kommen. - Höchstabrufvolumen der Vergabe (alle Lose, Gesamtvertragslaufzeit): 2.885.000,00 Euro. - Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl an Abrufen begründet. Alle Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Grundsätzlich beinhaltet ein Einzelauftrag ein gesamtes Projekt. Es können auch einzeln benannte Teilleistungen abgerufen werden.

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4
Office-Agentur

Dieser Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Strategische und gestalterische Beratung, Konzeption und Umsetzung von Grafik- und Kommunikationsprodukten für Print und Web für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme. Die mit diesem Vergabeverfahren verbundenen Aufträge werden in fünf Losen vergeben, die in fachliche Kategorien aufgeteilt werden: - Los 1 Branding-Agentur - Strategische Beratung, Markenarchitektur und Corporate Design - Los 2 Design-Agentur - Umsetzung von Print- und Web-Produkten - Los 3 Office-Agentur - Erstellung von Microsoft-Office-Vorlagen - Los 4 Dienstleistungen im Bereich Druck - Los 5 Kommunikationsagentur - Strategische Beratung, Kampagnen, Konzepte Für alle Lose gilt: - Es ist eine Hauptansprechperson zu benennen, die den Auftrag koordiniert und nur in Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit) vertreten wird. - Bieter*innen können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Das Angebot muss sich auf alle Leistungen eines Loses beziehen. - Die Angebotsstellung und Abrechnung erfolgt laut Preisblatt. - Für alle final ausgearbeiteten Produkte und Dateien erhält die ZUG das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Spätestens zum Ende eines jeden (Grafik-)Projekts/Einzelabrufs werden alle offenen, bearbeitbaren Dateien der finalen Version an die ZUG übergeben (Ausnahme hier: Los 4 und Los 5). - Ebenso sind grundsätzlich die spezifischen CD-Vorgaben der ZUG, deren Kompetenzzentren und Förderprogrammen zu beachten. Die ZUG ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im jeweiligen Einzelabruf/Projekt zwischen der Auftraggeberin (AG) und der Auftragnehmerin (AN) abzustimmen und von der AN zu berücksichtigen. - Eine Vielzahl der zu erstellenden Produkte orientiert sich stark am Styleguide der Bundesregierung (https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de), dieser ist daher bei allen Anfragen eigenständig zu berücksichtigen. - Während der Vertragslaufzeit können die Rahmenvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages i.V.m. I.4. der Besonderen Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Die AG ist - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgründe - berechtigt einzelne Rahmenvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn aus Sicht der AG ein erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrags vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens dreimal nacheinander oder mindestens dreimal in einem Zeitraum von 9 Monaten eine AN die Leistungserbringung ablehnt bzw. nicht fristgerecht erbringen kann. - Es ist pro Los ein geschätztes Gesamtvolumen genannt. Es handelt sich hier um eine gemittelte Schätzmenge, d.h. es kann zu Umverteilung dieser Volumina innerhalb der Lose kommen. Des Weiteren kann es bei mangelnder Verfügbarkeit der Auftragnehmer ebenfalls zu Umverteilungen kommen. - Höchstabrufvolumen der Vergabe (alle Lose, Gesamtvertragslaufzeit): 2.885.000,00 Euro. - Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl an Abrufen begründet. Alle Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Grundsätzlich beinhaltet ein Einzelauftrag ein gesamtes Projekt. Es können auch einzeln benannte Teilleistungen abgerufen werden.

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5
Dienstleistungen im Bereich Druck

Dieser Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Strategische und gestalterische Beratung, Konzeption und Umsetzung von Grafik- und Kommunikationsprodukten für Print und Web für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme. Die mit diesem Vergabeverfahren verbundenen Aufträge werden in fünf Losen vergeben, die in fachliche Kategorien aufgeteilt werden: - Los 1 Branding-Agentur - Strategische Beratung, Markenarchitektur und Corporate Design - Los 2 Design-Agentur - Umsetzung von Print- und Web-Produkten - Los 3 Office-Agentur - Erstellung von Microsoft-Office-Vorlagen - Los 4 Dienstleistungen im Bereich Druck - Los 5 Kommunikationsagentur - Strategische Beratung, Kampagnen, Konzepte Für alle Lose gilt: - Es ist eine Hauptansprechperson zu benennen, die den Auftrag koordiniert und nur in Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit) vertreten wird. - Bieter*innen können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Das Angebot muss sich auf alle Leistungen eines Loses beziehen. - Die Angebotsstellung und Abrechnung erfolgt laut Preisblatt. - Für alle final ausgearbeiteten Produkte und Dateien erhält die ZUG das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Spätestens zum Ende eines jeden (Grafik-)Projekts/Einzelabrufs werden alle offenen, bearbeitbaren Dateien der finalen Version an die ZUG übergeben (Ausnahme hier: Los 4 und Los 5). - Ebenso sind grundsätzlich die spezifischen CD-Vorgaben der ZUG, deren Kompetenzzentren und Förderprogrammen zu beachten. Die ZUG ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im jeweiligen Einzelabruf/Projekt zwischen der Auftraggeberin (AG) und der Auftragnehmerin (AN) abzustimmen und von der AN zu berücksichtigen. - Eine Vielzahl der zu erstellenden Produkte orientiert sich stark am Styleguide der Bundesregierung (https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de), dieser ist daher bei allen Anfragen eigenständig zu berücksichtigen. - Während der Vertragslaufzeit können die Rahmenvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages i.V.m. I.4. der Besonderen Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Die AG ist - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgründe - berechtigt einzelne Rahmenvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn aus Sicht der AG ein erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrags vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens dreimal nacheinander oder mindestens dreimal in einem Zeitraum von 9 Monaten eine AN die Leistungserbringung ablehnt bzw. nicht fristgerecht erbringen kann. - Es ist pro Los ein geschätztes Gesamtvolumen genannt. Es handelt sich hier um eine gemittelte Schätzmenge, d.h. es kann zu Umverteilung dieser Volumina innerhalb der Lose kommen. Des Weiteren kann es bei mangelnder Verfügbarkeit der Auftragnehmer ebenfalls zu Umverteilungen kommen. - Höchstabrufvolumen der Vergabe (alle Lose, Gesamtvertragslaufzeit): 2.885.000,00 Euro. - Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl an Abrufen begründet. Alle Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Grundsätzlich beinhaltet ein Einzelauftrag ein gesamtes Projekt. Es können auch einzeln benannte Teilleistungen abgerufen werden.

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6
Kommunikationsagentur

Dieser Rahmenvertrag umfasst Dienstleistungen rund um die Strategische und gestalterische Beratung, Konzeption und Umsetzung von Grafik- und Kommunikationsprodukten für Print und Web für unterschiedliche Projekte der ZUG-Öffentlichkeitsarbeit inklusive der gesamten Unternehmenskommunikation sowie aller Kompetenzzentren und Förderprogramme. Die mit diesem Vergabeverfahren verbundenen Aufträge werden in fünf Losen vergeben, die in fachliche Kategorien aufgeteilt werden: - Los 1 Branding-Agentur - Strategische Beratung, Markenarchitektur und Corporate Design - Los 2 Design-Agentur - Umsetzung von Print- und Web-Produkten - Los 3 Office-Agentur - Erstellung von Microsoft-Office-Vorlagen - Los 4 Dienstleistungen im Bereich Druck - Los 5 Kommunikationsagentur - Strategische Beratung, Kampagnen, Konzepte Für alle Lose gilt: - Es ist eine Hauptansprechperson zu benennen, die den Auftrag koordiniert und nur in Ausnahmefällen (Urlaub, Krankheit) vertreten wird. - Bieter*innen können für ein oder mehrere Lose ein Angebot abgeben. Das Angebot muss sich auf alle Leistungen eines Loses beziehen. - Die Angebotsstellung und Abrechnung erfolgt laut Preisblatt. - Für alle final ausgearbeiteten Produkte und Dateien erhält die ZUG das zeitlich und räumlich uneingeschränkte Nutzungsrecht. Spätestens zum Ende eines jeden (Grafik-)Projekts/Einzelabrufs werden alle offenen, bearbeitbaren Dateien der finalen Version an die ZUG übergeben (Ausnahme hier: Los 4 und Los 5). - Ebenso sind grundsätzlich die spezifischen CD-Vorgaben der ZUG, deren Kompetenzzentren und Förderprogrammen zu beachten. Die ZUG ist verpflichtet, die erforderlichen technischen Voraussetzungen für deren Umsetzung (z. B. Farbpalette, Schriften) zu schaffen. Ergänzende oder abweichende Designvorgaben sind im jeweiligen Einzelabruf/Projekt zwischen der Auftraggeberin (AG) und der Auftragnehmerin (AN) abzustimmen und von der AN zu berücksichtigen. - Eine Vielzahl der zu erstellenden Produkte orientiert sich stark am Styleguide der Bundesregierung (https://styleguide.bundesregierung.de/sg-de), dieser ist daher bei allen Anfragen eigenständig zu berücksichtigen. - Während der Vertragslaufzeit können die Rahmenvereinbarungen gemäß § 13 Abs. 1 des Dienstleistungsvertrages i.V.m. I.4. der Besonderen Vertragsbedingungen ordentlich gekündigt werden. Die AG ist - vorbehaltlich weiterer gesetzlicher oder vertraglicher Kündigungsgründe - berechtigt einzelne Rahmenvereinbarungen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen, wenn aus Sicht der AG ein erheblicher Dissens über die Gestaltung und Durchführung des Auftrags vorliegt, der eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. Dies ist insbesondere dann gegeben, wenn mindestens dreimal nacheinander oder mindestens dreimal in einem Zeitraum von 9 Monaten eine AN die Leistungserbringung ablehnt bzw. nicht fristgerecht erbringen kann. - Es ist pro Los ein geschätztes Gesamtvolumen genannt. Es handelt sich hier um eine gemittelte Schätzmenge, d.h. es kann zu Umverteilung dieser Volumina innerhalb der Lose kommen. Des Weiteren kann es bei mangelnder Verfügbarkeit der Auftragnehmer ebenfalls zu Umverteilungen kommen. - Höchstabrufvolumen der Vergabe (alle Lose, Gesamtvertragslaufzeit): 2.885.000,00 Euro. - Mit Abschluss der Rahmenvereinbarung wird weder ein Anspruch auf ein bestimmtes Auftragsvolumen noch auf die Erteilung einer bestimmten Anzahl an Abrufen begründet. Alle Leistungen werden durch Einzelaufträge beauftragt. Grundsätzlich beinhaltet ein Einzelauftrag ein gesamtes Projekt. Es können auch einzeln benannte Teilleistungen abgerufen werden.

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Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
Zum Umsatz unseres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen wir folgende Angaben: Jahr Gesamtumsatz Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags 1. Jahr (20 ) EUR netto EUR netto 2. Jahr (20 ) EUR netto EUR netto 3. Jahr (20 ) E … ganz lesenZum Umsatz unseres Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren machen wir folgende Angaben: Jahr Gesamtumsatz Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags 1. Jahr (20 ) EUR netto EUR netto 2. Jahr (20 ) EUR netto EUR netto 3. Jahr (20 ) EUR netto EUR netto Mindestanforderung: Der Bewerber/der Bieter erklärt mit den Angaben in der vorstehenden Tabelle, dass er im ausgeschriebenen Tätigkeitsbereich jährlich einen Mindestjahresumsatz in Höhe von 500.000 EUR hat. Kann ein Bewerber oder Bieter aus einem berechtigten Grund die geforderten Angaben nicht beibringen, so kann er seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom öffentlichen Auftraggeber als geeignet angesehener Unterlagen belegen (Hinweis für Newcomer). 3.2. Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung/Media-Haftpflichtverischerung Hinweis: Erwartet wird der Nachweis einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in Form einer Deckungsbestätigung aus der sich ergibt, dass das Unternehmen auch im angestrebten Leistungszeitraum noch versichert ist. ? Wir erklären, dass wir eine Versicherung zu den folgenden Schäden mit folgenden Mindestdeckungssummen spätestens bis zur Auftragserteilung abgeschlossen haben werden (= Mindestanforderung). ? je Schadensfall, pro Jahr 2-fach maximiert: ? Personen- und Sachschäden: 2.000.000 EUR ? Vermögensschäden: 500.000 EUR ? Wir weisen dies folgendermaßen nach: ? Nachweis mit dem Angebot eingereicht. ? Nachweis wird vor Auftragserteilung vorgelegt (= Mindestanforderung).
Kriterium
5. Eigenerklärung Russland Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): ? Wir erklären, dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. … ganz lesen5. Eigenerklärung Russland Die nachfolgende Erklärung gebe/n ich/wir verbindlich ab (ggf. zugleich in Vertretung für die lt. Teilnahmeantrag / Angebot Vertretenen auch für diese): ? Wir erklären, dass wir nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, genannten Personen oder Unternehmen gehören, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen, a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland, b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft. ? Wir erklären, dass die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören. ? Wir bestätigen und stellen sicher, dass auch während der Vertragslaufzeit keine als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt.
Kriterium
Wir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister verpflichtet, können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. ? Wir sind in einem Berufs- / Handelsregister eingetragen. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir zur Bestätigung unserer Erklärung auf … ganz lesenWir sind nicht zur Eintragung in ein Berufs- / Handelsregister verpflichtet, können aber auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen. ? Wir sind in einem Berufs- / Handelsregister eingetragen. Falls unser Angebot in die engere Wahl kommt, werden wir zur Bestätigung unserer Erklärung auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine Gewerbeanmeldung, Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachweisen.
Kriterium
- Hinweis: Folgende Anforderungen werden gestellt, um sicher zu stellen, dass Bieter/Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. 4.1. Angabe Personal (Projektteam) (Mindestanforderung) gemäß Punkt 5.2 des … ganz lesen- Hinweis: Folgende Anforderungen werden gestellt, um sicher zu stellen, dass Bieter/Bewerber über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können. 4.1. Angabe Personal (Projektteam) (Mindestanforderung) gemäß Punkt 5.2 des Dokuments 026-E-2405_02_LB 4.2. ? Wir setzen die nachfolgend genannten Personen für die Leistungserbringung verantwortlich ein, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Sie verfügen über die notwendigen beruflichen Qualifikationen und Erfahrungen/ Fachkenntnisse bezogen auf den in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Auftrag. Nr. Name, Vorname Funktion/Aufgabenbereich im Projekt Mindestanforderung: Angabe des Personals, das zur Leistungserbringung eingesetzt werden soll. Dabei muss eine feste projektverantwortliche Person und eine feste Stellvertretung benannt werden. Einreichung von Verpflichtungserklärungen von dem zur Auftragsausführung vorgesehenen Personals, wenn dieses nicht dem Unternehmen angehört. Das Unternehmen hat über die Verpflichtungserklärung sicher zu stellen, dass bei Auftragsbeginn die angegebene personelle Kapazität vorliegt. 4.3. Vergleichbare Referenzleistungen (Mindestanforderung) ? Wir bestätigen, dass unser Unternehmen bzw. die Bietergemeinschaft über mindestens 3 und maximal 5 Referenzen verfügt, die exemplarisch dem Anforderungsprofil der ZUG entsprechen. Wir weisen dies durch Referenzbeschreibungen auf Basis des Punktes 5.3 des Dokumentes 026-E-2405_02_LB nach und benennen die eingereichte(n) Anlage(n):
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subvent … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, bankruptcy, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, cred-arran, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
88 DAYS
Angebotsöffnung
12.08.2024, 16:00 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: keine
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53113 Bonn
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXVHY69Y1QFRLYVY Bei technischen Fragen zu DTVP wenden Sie sich bitte an das Support-Center für Unternehmen der Cosinex: https://support.cosinex.de/

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Robert-Schuman-Platz 3, 53175 Bonn
Kontakt
vergabestelle@z-u-g.org
Auskünfte
Zukunft - Umwelt - Gesellschaft gGmbHvergabestelle@z-u-g.org

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 790 (Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

124vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (88 Lose mit Angabe)
239.875 €Zuschlagswert im Median
124.077 € – 553.945 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b27fe488-fb20-4861-a5d3-bd3c4310e75d.