Zuschlagsempfänger
UniTech Services GmbH
49824 LaarZuschläge 11.04.2024 bis 17.03.2026
Aufträge2Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose2gewonnene Lose
Zuschlagswert2,93 Mio. €Summe aus 1 von 2 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- UniTech Services GmbH
- Ort
- 49824 Laar, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 17.03.2026 | Rahmenvertrag Wäsche- und Mietservice von Schutzkleidung | EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH | 1 | 2,93 Mio. € |
| 11.04.2024 | Rahmenvertrag über Reinigungsleistungen für Arbeitsschutzbekleidung und Atemschutz, Mietkleidung sowie die Transportabwicklung | EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH | 1 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 983 Diverse Dienstleistungen2 Aufträge
Auftraggeber
- EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH2 Aufträge · 2,93 Mio. €
Regionen der Aufträge
- Mecklenburg-Vorpommern2 Aufträge
Aufträge je Jahr
- 20241
- 20261 · 2,93 Mio. €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie UniTech Services GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 18.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Wäschevollversorgung am Klinikum Südstadt Rostock
Klinikum Südstadt Rostock Hanse- und Universitätsstadt Rostock Die Oberbürgermeisterin Eigenbetrieb "Klinikum Südstadt Rostock" Akademisches Lehrkrankenhaus der Universität Rostock · Rostock, Mecklenburg-Vorpommern
Fristnoch 9 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.