Zum Inhalt
Menü
Zuschlagsempfänger

TRILUX Vertrieb GmbH

59759 ArnsbergUSt-ID DE183383166Zuschläge 09.07.2024 bis 21.08.2025

Aufträge2Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose5gewonnene Lose
Zuschlagswert5,12 Mio. €Summe aus 5 von 5 Losen mit Wert
Auftraggeber2verschiedene Vergabestellen

Angaben aus den Bekanntmachungen

Name
TRILUX Vertrieb GmbH
Auch geschrieben
Trilux Vertrieb GmbH
Ort
59759 Arnsberg, DEU
USt-ID
DE183383166
Größe
–
Zuordnung
USt-ID aus der Bekanntmachung

Zuschläge5 Lose

Zuschläge an diesen Anbieter
DatumAuftragAuftraggeberAngeboteWert
21.08.2025Bekanntmachung über vergebene Auftrag: Lieferung von Leuchten · Los 1Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH1805.250 €
21.08.2025Bekanntmachung über vergebene Auftrag: Lieferung von Leuchten · Los 2Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH2805.250 €
21.08.2025Bekanntmachung über vergebene Auftrag: Lieferung von Leuchten · Los 3Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH1805.250 €
21.08.2025Bekanntmachung über vergebene Auftrag: Lieferung von Leuchten · Los 4Energie- und Wasserversorgung Mittleres Ruhrgebiet GmbH3805.250 €
09.07.2024Bundeskanzleramt - Modernisierung Beleuchtung - Vergabe 629/2024Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, in Vertretung für das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen–1,9 Mio. €

Umfeldvon uns ausgewertet

Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)

Regionen der Aufträge

Aufträge je Jahr

  • 20241 · 1,9 Mio. €
  • 20251 · 3,22 Mio. €

Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie TRILUX Vertrieb GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge

Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.