Zuschlagsempfänger
steidl.reisen GmbH & Co. KG
92318 NeumarktZuschläge 20.03.2026 bis 20.03.2026
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose1gewonnene Lose
Zuschlagswert1,06 Mio. €Summe aus 1 von 1 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- steidl.reisen GmbH & Co. KG
- Ort
- 92318 Neumarkt, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 20.03.2026 | Beförderung von Asylbewerber/innen der ANKER-Einrichtung Zirndorf und deren ANKER – Dependancen (ANKER Mittelfranken) | Regierung von Mittelfranken | 3 | 1,06 Mio. € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
- Regierung von Mittelfranken1 Auftrag · 1,06 Mio. €
Regionen der Aufträge
- Bayern1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20261 · 1,06 Mio. €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie steidl.reisen GmbH & Co. KGgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung für Umzugsleistungen von Lager- und Archivflächen (Unternehmens- und Notenarchiv) für den Bayerischen Rundfunk (BR)
Fristnoch 26 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
RV für technische Umzugsleistungen und Entsorgungsleistungen
Fristnoch 25 Tageoffen Merken - veröffentlicht 13.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
RV Umzüge von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 · München, Bayern
Fristnoch 9 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.