Zuschlagsempfänger
REWU Nutzfahrzeuge Berlin GmbH
15366 HoppegartenZuschläge 17.11.2025 bis 17.11.2025
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose3gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- REWU Nutzfahrzeuge Berlin GmbH
- Ort
- 15366 Hoppegarten, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge3 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 17.11.2025 | Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter Ausstattung · Los 4 | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW | – | – |
| 17.11.2025 | Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter Ausstattung · Los 5 | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW | – | – |
| 17.11.2025 | Wartung und Instandhaltung von Fahrzeugen mit verlasteter Ausstattung · Los 10 | Bundesanstalt Technisches Hilfswerk THW | – | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Berlin1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20251
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie REWU Nutzfahrzeuge Berlin GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 21.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Fuhrparkmanagement
Fristnoch 12 Tageoffen Merken - veröffentlicht 18.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Durchführung von Kontroll-, Wartungs- und Reparaturarbeiten an den Dienstkraftfahrzeugen des Deutschen Bundestages
Fristnoch 10 Tageoffen Merken - veröffentlicht 11.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Mobile Einheit_RESILIA
Fristnoch 4 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.