Zuschlagsempfänger
Otto Sand
91589 AurachUSt-ID DE341385992Zuschläge 25.07.2024 bis 25.07.2024
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose2gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Otto Sand
- Ort
- 91589 Aurach, DEU
- USt-ID
- DE341385992
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 25.07.2024 | Beförderungsleistungen im freigestelltem Schülerverkehr im Landkreis Ansbach · Los 7 | Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle | 1 | – |
| 25.07.2024 | Beförderungsleistungen im freigestelltem Schülerverkehr im Landkreis Ansbach · Los 8 | Landratsamt Ansbach - Zentrale Vergabestelle | 1 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Bayern1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20241
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Otto Sandgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung für Umzugsleistungen von Lager- und Archivflächen (Unternehmens- und Notenarchiv) für den Bayerischen Rundfunk (BR)
Fristnoch 26 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
RV für technische Umzugsleistungen und Entsorgungsleistungen
Fristnoch 25 Tageoffen Merken - veröffentlicht 13.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
RV Umzüge von Leistungsberechtigten nach dem SGB II und SGB XII
Landeshauptstadt München, Direktorium, Vergabestelle 1, SG 2 · München, Bayern
Fristnoch 9 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.