Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose1gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- MB Energy Holding GmbH & Co. KG
- Ort
- 20457 Hamburg, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 29.09.2026 | Rahmenvereinbarung zu HVO100 im Miniwettbewerb | ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft | 3 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 091 Brennstoffe1 Auftrag
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Niedersachsen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20261
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie MB Energy Holding GmbH & Co. KGgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 28.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Rahmenvereinbarung zu Dieselkraftstoff im Miniwettbewerb
ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft · Hannover, Niedersachsen
Fristnoch 22 Tageoffen Merken - veröffentlicht 21.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Lieferung von Erdgas für die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen in 2028-2029
Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen , vertreten durch VEA Beratungs-GmbH · Oldenburg, Niedersachsen
Fristnoch 12 Tageoffen Merken - veröffentlicht 17.10.2026nationalÖffentliche Ausschreibung
Grotefend Gymnasium Hann. Münden, Rahmenvertrag - Lieferung von Holzhackschnitzeln für die Wärmeversorgung
Landkreis Göttingen · 34346 Hann. Münden, Niedersachsen
Fristnoch 1 Tagoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.