Zuschlagsempfänger
Mannesmann Grossrohr GmbH
38239 SalzgitterUSt-ID DE813112106Zuschläge 11.03.2026 bis 11.03.2026
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose2gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Mannesmann Grossrohr GmbH
- Ort
- 38239 Salzgitter, DEU
- USt-ID
- DE813112106
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 11.03.2026 | Herstellung und Lieferung von Rohrmaterial für den Bau der FGL 702 (Los 1) und FGL 717 (Los 2) · Los 1 | ONTRAS Gastransport GmbH | 3 | – |
| 11.03.2026 | Herstellung und Lieferung von Rohrmaterial für den Bau der FGL 702 (Los 1) und FGL 717 (Los 2) · Los 2 | ONTRAS Gastransport GmbH | 3 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 441 Baustoffe und Zubehör1 Auftrag
Auftraggeber
- ONTRAS Gastransport GmbH1 Auftrag
Regionen der Aufträge
- Sachsen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20261
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Mannesmann Grossrohr GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 13.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Staatsbetrieb Sächs.Informatik Dienste, Errichtung Funktionsgebäude
Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement, Zentrale, Zentralstelle Vergabe- und Vertragsmanagement · Dresden, Sachsen
Fristnoch 8 Tageoffen Merken - veröffentlicht 29.09.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Rahmenvertrag zur Lieferung von PE Rohren Gas und Wasser
Fristnoch 1 Stundeoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.