Zuschlagsempfänger
INP Infrastructure GmbH
67354 RömerbergZuschläge 20.12.2024 bis 20.12.2024
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose1gewonnene Lose
Zuschlagswert2 €Summe aus 1 von 1 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- INP Infrastructure GmbH
- Ort
- 67354 Römerberg, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 20.12.2024 | D952 NWH Ingenieurs- und Genehmigungsplanung | TenneT TSO GmbH | – | 2 € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 450 Bauarbeiten1 Auftrag
Auftraggeber
- TenneT TSO GmbH1 Auftrag · 2 €
Regionen der Aufträge
- Bayern1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20241 · 2 €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie INP Infrastructure GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 05.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
VE26 Gala Bau - St. Gabriel Füssen
Fristnoch 29 Tageoffen Merken - veröffentlicht 05.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Beschilderung
Fristnoch 31 Tageoffen Merken - veröffentlicht 05.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
VE27 Pflanzenarbeiten - St. Gabriel - Füssen
Fristnoch 29 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
A-Bausanierung Berufliches Schulzentrum Kulmbach
Fristnoch 31 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
415 ELT - Icking
Fristnoch 30 Tageoffen Merken - veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
SCS-ERT-BAII-Elektroinstallationsarbeiten
Fristnoch 30 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.