Zuschlagsempfänger
Georg H. Knickmann e. K.
22045 HamburgUSt-ID DE118284106Zuschläge 25.01.2023 bis 21.07.2026
Aufträge11Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose11gewonnene Lose
Zuschlagswert47.758 €Summe aus 2 von 11 Losen mit Wert
Auftraggeber6verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Georg H. Knickmann e. K.
- Auch geschrieben
- Georg H. Knickmann e.K.; Schlütersche Buchhandlung e.K.
- Ort
- 22045 Hamburg, DEU
- USt-ID
- DE118284106
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge11 Lose
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
- Immobilien Bremen - Eigenbetrieb3 Aufträge
- Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen3 Aufträge
- Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen1 Auftrag
- BVC Behörde für Finanzen und Bezirke1 Auftrag · 94 €
- Stadt Kempen1 Auftrag
- Stadt Regensburg1 Auftrag · 47.664 €
Regionen der Aufträge
- Bremen6 Aufträge
- Hamburg2 Aufträge
- Nordrhein-Westfalen2 Aufträge
- Bayern1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20233
- 20242
- 20251
- 20265 · 47.758 €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Georg H. Knickmann e. K.gleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 27.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Klassenmöbel
Immobilien Bremen - Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen · Bremen, Bremen
Fristnoch 15 Stundenoffen Merken - veröffentlicht 21.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
BG Klinikum Hamburg - Neubau Bergedorf - Allianzpartner 7 - BEWEGER | Logistik, Medizintechnik, Fördertechnik, digitale Innovation und Integration
Fristnoch 4 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.