Zum Inhalt
Menü
Zuschlagsempfänger

Geiger FM Reinigung Süd GmbH

87463 DietmannsriedUSt-ID DE129092629Zuschläge 20.01.2026 bis 07.08.2026

Aufträge7Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose9gewonnene Lose
Zuschlagswert2,17 Mio. €Summe aus 3 von 9 Losen mit Wert
Auftraggeber6verschiedene Vergabestellen

Angaben aus den Bekanntmachungen

Name
Geiger FM Reinigung Süd GmbH
Auch geschrieben
Lattemann & Geiger Gebäudeservice Baden-Württemberg GmbH
Ort
87463 Dietmannsried, DEU
USt-ID
DE129092629
Größe
–
Zuordnung
USt-ID aus der Bekanntmachung

Zuschläge9 Lose

Zuschläge an diesen Anbieter
DatumAuftragAuftraggeberAngeboteWert
07.08.2026Unterhalts-, Grund- und Glasreinigung städtisches Kinderhaus am Freibad Neugablonz, Gewerbestraße 81, 87600 KaufbeurenStadt Kaufbeuren–0,01 EUR
29.07.2026Unterhaltsreinigung HauptverwaltungDeutsche Rentenversicherung Schwaben, Zentrale Vergabestelle181,72 Mio. €
29.06.2026Gebäude- und Glasreinigung · Los 1AOK Bayern - Die Gesundheitskasse130,01 EUR
29.06.2026Gebäude- und Glasreinigung · Los 3AOK Bayern - Die Gesundheitskasse80,01 EUR
05.06.2026Unterhalts- und Grundreinigung + Glasreinigung · Los 2Stadt Bad Rappenau19–
05.06.2026Unterhalts- und Grundreinigung + Glasreinigung · Los 3Stadt Bad Rappenau20–
19.05.2026Unterhalts-, Grund- und GlasreinigungVermögen und Bau Baden-Württemberg, Amt Freiburg3305.095 €
26.02.2026Unterhaltsreinigung Betriebsstandorte in 79 Losen bundesweit · Los 54Die Autobahn GmbH des Bundes1–
20.01.2026Gebäudereinigung Rathaus––145.484 €

Umfeldvon uns ausgewertet

Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)

Regionen der Aufträge

Aufträge je Jahr

  • 20267 · 2,17 Mio. €

Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.