Zuschlagsempfänger
Fehlmann AG
5703 SeonUSt-ID DE275493585Zuschläge 21.11.2024 bis 21.11.2024
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose1gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Fehlmann AG
- Ort
- 5703 Seon, CHE
- USt-ID
- DE275493585
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 21.11.2024 | Fräsmaschine - PR677137-3730-W | Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 | 1 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 426 Werkzeugmaschinen1 Auftrag
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Bayern1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20241
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Fehlmann AGgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Fräsmaschinen
Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge · Wunsiedel i. Fichtelgebirge, Bayern
Fristnoch 25 Tageoffen Merken - veröffentlicht 01.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Lieferung von zerspanenden Werkzeugmaschinen (Drehmaschine / Fräsmaschine)
Freistaat Bayern, vertreten durch die Universität Bayreuth · Bayreuth, Bayern
Fristnoch 21 Tageoffen Merken - veröffentlicht 29.10.2026nationalÖffentliche Ausschreibung
1559 - Ergänzungsausstattung für das Bildungszentrum Cham (EFRE-gefördert)
Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz · 93413 Cham, Bayern
Fristnoch 18 Tageoffen Merken - veröffentlicht 11.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
5-Achs-Bearbeitungszentrum - PR1289077-2720-W
Fristnoch 3 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.