Zuschlagsempfänger
EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH
65185 WiesbadenUSt-ID DE262956499Zuschläge 16.04.2024 bis 16.04.2024
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose1gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbH
- Ort
- 65185 Wiesbaden, DEU
- USt-ID
- DE262956499
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 16.04.2024 | Datenverifikation | Land Rheinland-Pfalz, vertreten durch das Landesamt für Finanzen | 1 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 723 Datendienste1 Auftrag
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Rheinland-Pfalz1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20241
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie EVIM Gemeinnützige Behindertenhilfe GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen ZuschlägeAlle: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz
- veröffentlicht 15.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Virtuelle Tourist-Information - KI-basierte Gästeberatung, Los 2 - Digitale Service-Plattform (CMS & Ausspielsystem)
Felsenland Südeifel Tourismus GmbH · Bollendorf, Rheinland-Pfalz
Fristnoch 5 Tageoffen Merken - veröffentlicht 15.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Virtuelle Tourist-Information - KI-basierte Gästeberatung, Los 3 - Künstliche Intelligenz (KI) / KI-Chatbot / Gästeberatungssystem
Felsenland Südeifel Tourismus GmbH · Bollendorf, Rheinland-Pfalz
Fristnoch 5 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.