Zuschlagsempfänger
Christian´Partyservice
79331 TeningenZuschläge 26.07.2024 bis 12.06.2026
Aufträge2Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose2gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Christian´Partyservice
- Ort
- 79331 Teningen, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 12.06.2026 | Mittagessenverpflegung von Schulkindern (aus städt. Schulen/Betreuungseinrichtungen) · Los 2 | Stadtverwaltung Emmendingen | 3 | 0 EUR |
| 26.07.2024 | Mittagessensverpflegung von Grundschulkindern in städtischen Betreuungseinrichtungen | Stadtverwaltung Emmendingen | 1 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 555 Kantinen- und Verpflegungsdienste2 Aufträge
Auftraggeber
- Stadtverwaltung Emmendingen2 Aufträge
Regionen der Aufträge
- Baden-Württemberg2 Aufträge
Aufträge je Jahr
- 20241
- 20261
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Christian´Partyservicegleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 01.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Mittagsverpflegung für den städtischen Kindergarten Spatzennest, die außerschulische Betreuung an den vier Grundschulen und für die Kurt-Waibel-Schule in Schwetzingen
Fristnoch 25 Tageoffen Merken - veröffentlicht 31.10.2026nationalÖffentliche Ausschreibung
Kantinenpachtvertrag für das Regierungspräsidium Stuttgart
Regierungspräsidium Stuttgart · 70565 Stuttgart, Baden-Württemberg
Fristnoch 26 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.