Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose3gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Büttner GmbH
- Ort
- 13407 Berlin, DEU
- USt-ID
- DE136607898
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge3 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 01.06.2026 | Rahmenvertrag Lieferung Sanitärmaterial · Los 1 | Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH | 3 | – |
| 01.06.2026 | Rahmenvertrag Lieferung Sanitärmaterial · Los 2 | Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH | 3 | – |
| 01.06.2026 | Rahmenvertrag Lieferung Sanitärmaterial · Los 3 | Vivantes - Netzwerk für Gesundheit GmbH | 3 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Berlin1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20261
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Büttner GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 20.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Lager- und Werkstatteinrichtungen inklusive Betriebsausstattung
Fristnoch 11 Tageoffen Merken - veröffentlicht 18.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Rahmenvertrag Beschilderung
Fristnoch 5 Tageoffen Merken - veröffentlicht 16.10.2026nationalÖffentliche Ausschreibung
Lieferung und Aufstellung von Fahrradsammelschliessanlagen
Berliner Hochschule fuer Technik · 13353 Berlin, Berlin
Fristnoch 1 Tagoffen Merken - veröffentlicht 11.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Planung, Lieferung und Montage von Schilder und Leuchtwerbeanlagen
Fristnoch 1 Tagoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.