Zuschlagsempfänger
BSST GmbH
89191 NellingenUSt-ID DE166053008Zuschläge 21.03.2023 bis 15.08.2024
Aufträge3Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose4gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber3verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- BSST GmbH
- Ort
- 89191 Nellingen, DEU
- USt-ID
- DE166053008
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge4 Lose
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Brandenburg1 Auftrag
- Nordrhein-Westfalen1 Auftrag
- Sachsen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20232
- 20241
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie BSST GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 04.11.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Einsatztasche FJg und Erste-Hilfe-Tasche FJg
Fristnoch 8 Tageoffen Merken - veröffentlicht 01.11.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bustier, KBS SK, Rahmenvereinbarungen
Fristnoch 24 Tageoffen Merken - veröffentlicht 01.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Lotte WLF
Fristnoch 7 Tageoffen Merken - veröffentlicht 30.10.2026EU-weitVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Tarnausstattung, Rahmenvereinbarungen
Fristnoch 21 Tageoffen Merken - veröffentlicht 28.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Sprockhövel RW
Fristnoch 18 Tageoffen Merken - veröffentlicht 27.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Rahmenvereinbarung über Schutzkleidung für den Brandschutz und die Technische Hilfe der Feuerwehr Wuppertal sowie Uniformen Sportkleidung und Kleidung für die Jugendfeuerwehr.“
Fristnoch 18 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.