Aufträge6Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose8gewonnene Lose
Zuschlagswert3,21 Mio. €Summe aus 1 von 8 Losen mit Wert
Auftraggeber2verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Bechtle IT Systemhaus Nürnberg
- Ort
- 90429 Nürnberg, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge8 Lose
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Bayern6 Aufträge
Aufträge je Jahr
- 20241
- 20254
- 20261 · 3,21 Mio. €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Bechtle IT Systemhaus Nürnberggleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 04.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
RV Arbeitsplatzdrucker monochrom
Landeshauptstadt München, IT@M-BO4, Vergabemanagement · München, Bayern
Fristnoch 10 Tageoffen Merken - veröffentlicht 03.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Business-Notebook Rahmenvereinbarung - PR1248160-9782-I
Fristnoch 17 Tageoffen Merken - veröffentlicht 01.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Serversystem mit leistungsstarker CPU - PR1278679-3190-I
Fristnoch 24 Tageoffen Merken - veröffentlicht 01.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
BRK KV Bayreuth: Beschaffung von Ausstattungsleistungen für die ILS Bayreuth/Kulmbach
Bayerisches Rotes Kreuz K.d.ö.R., Kreisverband Bayreuth · Bayreuth, Bayern
Fristnoch 22 Stundenoffen Merken - veröffentlicht 30.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Rack-Server inkl. Service
Fristnoch 10 Tageoffen Merken - veröffentlicht 29.10.2026nationalÖffentliche Ausschreibung
Kauf von Notebooks
Phoenics.IT GmbH · 00000 München,, Bayern
Fristnoch 3 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.