Zuschlagsempfänger
Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Wolfsburg Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst
30559 HannoverZuschläge 10.01.2024 bis 10.01.2024
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose2gewonnene Lose
Zuschlagswert60,74 Mio. €Summe aus 2 von 2 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Wolfsburg Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienst
- Ort
- 30559 Hannover, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 10.01.2024 | 23-0339 Vergabe Rettungsdienst - Durchführung der Leistung der Notfallrettung u. des Krankentransport über 5 Jahre · Los 2 | Stadt Wolfsburg | 1 | 30,37 Mio. € |
| 10.01.2024 | 23-0339 Vergabe Rettungsdienst - Durchführung der Leistung der Notfallrettung u. des Krankentransport über 5 Jahre · Los 3 | Stadt Wolfsburg | 2 | 30,37 Mio. € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 752 Kommunale Dienstleistungen1 Auftrag
Auftraggeber
- Stadt Wolfsburg1 Auftrag · 60,74 Mio. €
Regionen der Aufträge
- Niedersachsen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20241 · 60,74 Mio. €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Arbeitsgemeinschaft Rettungsdienst Wolfsburg Deutsches Rotes Kreuz und Malteser Hilfsdienstgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 05.11.2026EU-weitOffenes Verfahren
Durchführung der Aus- und Fortbildung des Katastrophenschutz-Stab sowie der Technischen Einsatzleitung
Fristnoch 31 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.