Zuschlagsempfänger
Anton Debatin GmbH
76646 BruchsalUSt-ID DE143077450Zuschläge 03.09.2026 bis 03.09.2026
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose2gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Anton Debatin GmbH
- Ort
- 76646 Bruchsal, DEU
- USt-ID
- DE143077450
- Größe
- –
- Zuordnung
- USt-ID aus der Bekanntmachung
Zuschläge2 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 03.09.2026 | Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Vordrucken des baren Zahlungsverkehrs · Los 1 | Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen | 2 | – |
| 03.09.2026 | Rahmenvereinbarung über die Herstellung und Lieferung von Vordrucken des baren Zahlungsverkehrs · Los 2 | Deutsche Bundesbank, Zentralbereich Beschaffungen | 2 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
Regionen der Aufträge
- Hessen1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20261
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Anton Debatin GmbHgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 29.10.2026nationalÖffentliche Ausschreibung
Druck und Lieferung der Wahlunterlagen zur Landtagswahl 2027
Stadt Essen, Beschaffungs- und Fahrzeugmanagement · 45127 Essen, Nordrhein-Westfalen
Fristnoch 10 Tageoffen Merken - veröffentlicht 28.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
RV über die Lieferung von Formblättern und Formularsätzen für die Bayer. Polizei
Freistaat Bayern, vertreten durch das Logistikzentrum der Bayerischen Polizei (LZBP) · Hof, Bayern
Fristnoch 7 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.