Zuschlagsempfänger
Altmann GmbH & Co.KG
85221 DachauZuschläge 05.01.2024 bis 05.01.2024
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose4gewonnene Lose
Zuschlagswert–kein Wert veröffentlicht
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Altmann GmbH & Co.KG
- Ort
- 85221 Dachau, DEU
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge4 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 05.01.2024 | Beschaffung von Bahnlager, Zylinder-Rollenlager für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen STRAB · Los 1 | Rhein-Neckar-Verkehr GmbH | 4 | – |
| 05.01.2024 | Beschaffung von Bahnlager, Zylinder-Rollenlager für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen STRAB · Los 2 | Rhein-Neckar-Verkehr GmbH | 4 | – |
| 05.01.2024 | Beschaffung von Bahnlager, Zylinder-Rollenlager für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen STRAB · Los 3 | Rhein-Neckar-Verkehr GmbH | 4 | – |
| 05.01.2024 | Beschaffung von Bahnlager, Zylinder-Rollenlager für die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen STRAB · Los 4 | Rhein-Neckar-Verkehr GmbH | 4 | – |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
Auftraggeber
- Rhein-Neckar-Verkehr GmbH1 Auftrag
Regionen der Aufträge
- Baden-Württemberg1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20241
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Altmann GmbH & Co.KGgleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 23.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Ersatzteile für Drehgestelle LINT 54
SWEG Südwestdeutsche Landesverkehrs-GmbH · Lahr, Baden-Württemberg
Fristnoch 17 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.