Zuschlagsempfänger
Accord Healthcare B.V. vertreten durch Accord Healthcare GmbH (BG Glenmark Accord GbR)
3508 UtrechtZuschläge 03.02.2025 bis 03.02.2025
Aufträge1Vergabemeldungen mit Zuschlag
Lose1gewonnene Lose
Zuschlagswert221.000 €Summe aus 1 von 1 Losen mit Wert
Auftraggeber1verschiedene Vergabestellen
Angaben aus den Bekanntmachungen
- Name
- Accord Healthcare B.V. vertreten durch Accord Healthcare GmbH (BG Glenmark Accord GbR)
- Ort
- 3508 Utrecht, NLD
- USt-ID
- –
- Größe
- –
- Zuordnung
- Name (keine USt-ID veröffentlicht)
Zuschläge1 Lose
| Datum | Auftrag | Auftraggeber | Angebote | Wert |
|---|---|---|---|---|
| 03.02.2025 | Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt · Los 103 | AOK Baden-Württemberg | 1 | 221.000 € |
Umfeldvon uns ausgewertet
Tätigkeitsfelder (CPV des Hauptgegenstands)
- 336 Arzneimittel1 Auftrag
Auftraggeber
- AOK Baden-Württemberg1 Auftrag · 221.000 €
Regionen der Aufträge
- Baden-Württemberg1 Auftrag
Aufträge je Jahr
- 20251 · 221.000 €
Offene Ausschreibungen für Unternehmen wie Accord Healthcare B.V. vertreten durch Accord Healthcare GmbH (BG Glenmark Accord GbR)gleiche Tätigkeitsfelder und Regionen wie die bisherigen Zuschläge
- veröffentlicht 16.10.2026EU-weitOffenes Verfahren
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Fristnoch 712 Tageoffen Merken - veröffentlicht 14.10.2025EU-weitOffenes Verfahren
Abschluss von nicht exklusiven Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V zu Arzneimitteln (Open-House-Verfahren)
Fristnoch 346 Tageoffen Merken
Zuschlagsdaten stammen aus eForms. Januar–Oktober 2026: EU-Vergabemeldungen zu 92 % mit Gewinner, zu 50 % mit Zuschlagswert (Vergabestellen dürfen Werte zurückhalten); nationale Vergabemeldungen nur zu 3 % mit Gewinnername und ohne Kennung/Wert. Anbieter = Rechtsträger (USt-ID, sonst Name); natürliche Personen sind ausgeblendet. Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Maßgeblich sind die Originalbekanntmachungen.